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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Der Ausschuß findet hierbei, abgesehen von der etwas hoch angenommenen Entschädigung eines commandirten Un teroffiziers, eine weitere Bemerkung nicht zu machen, als daß es ihm scheint, es werde durch einen solchen commandirten Unteroffizier ein Aufseher, bei welchem außer der disciplinel- len auch ganz besonders die pädagogische Befähigung und der sittlich veredelnde Einfluß gerade bei dieser Anstalt in's Auge zu fassen sein wird, nicht wohl ersetzt werden können; er glaubt daher auch der Kammer den allgemeinen Antrag em pfehlen zu dürfen: XVI. die Staatsregierung möge bei Anstellung der Auf seher für die Correctwns- und Erziehungsanstalt in Bräunsdorf außer der Rücksicht auf die aufrecht zu erhaltende Disciplin vorzugsweise auch die pädago gische Befähigung und den sittlich veredelnden Ein fluß der Auszuwahlenden beachten; übrigens aber befürwortet er die Bewilligung von Position 28 VI. in einer Höhe von 17,240 Thlr., einschließlich 123 Thlr. 16 Ngr. 3 Pf. transitorisch. Abg. Weltz: In dieser Position sind Seite 84 bei der Mehrausgabe unter b. auch 137Thlr. 20 Ngr. Remuneration und Quartiergeld für einen commandirten Unteroffizier statt eines nöthigen fünften Aufsehers gefordert worden. Die Staatsregierung scheint also die Norhwendigkeit erkannt zu haben, einen fünften Aufseher anzustellen. Ich habe gegen den Ansatz von 137 Thlr. 20 Ngr. selbst, wie ich gleich be merken will, nichts einzuwenden. Nun sagt der Ausschuß, daß er die Entschädigung eines commandirten Unterofsizers etwas hoch angerechnet finde, und bemerkt weiter, daß es ihm scheine, es werde durch einen solchen commandirten Unter offizier ein Aufseher, bei welchem außer der disciplinellen auch ganz besonders die pädagogische Befähigung und der sittlich veredelnde Einfluß gerade bei dieser Anstalt ins Auge zu fassen sein wird, nicht wohl ersetzt werden können; es wird also die Nothwendigkeit eines fünften Aufsehers aner kannt und ist auch ausgesprochen worden, daß ein comman- dirter Unteroffizier einen fünften Aufseher nicht ersetzen könne. Ich bin ebenfalls fest davon überzeugt, daß dies nicht geschehen kann; es ist aber auch gefährlich, einen Unteroffizier hier zu verwenden, es kann wenigstens eine Gefahr leicht ent stehen. Es ist möglich, daß bei der Wahl des Unteroffiziers ein Mißgriff erfolgt; es wird gewiß ein ganz tüchtiger Unter offizier gewählt werden, aber ein ganz tüchtiger Unteroffizier muß nun nicht gerade ein guterErzieher verwahrloster Kinder sein. Es wird ferner ein Nachtheil durch den öftern Wechsel der Unteroffiziere herbeigeführt werden. Die Staatsregierung selbst legt darauf, daß ein öfterer Personenwechsel nicht vor komme, einen besonder« Werth, da sie sich bei einer frühem Position wegen der Pensionairthierärzte dadurch bewogen gefunden hat, die Gehalte dieser beiden Aerzte um 240 Thlr. zu vergrößern. Es wird ihr daher auch bei dieser Position gewiß wünschenswerth sein, wenn ein solcher öfterer Wechsel vermieden wird, und dies läßt sich nur erreichen, wenn statt eines commandirten Unteroffiziers ein fünfter Aufseher wirk lich «»gestellt wird. Es wird ein solcher schwerlich mehr kosten, als dieser Unteroffizier; 137 Thlr. 20 Ngr. sind schon eine recht ansehnliche Summe. Es kostet aber dieser Unter offizier wahrscheinlich noch mehr, denn er wird wohl seine militairischeLöhnung fortbeziehen, die, je nachdem er Sergeant oder Corporal ist, sich auf circa 60 oder 100 Thlr. beläuft; dadurch wird dieser Posten auf eine Höhe kommen, die sich gewiß nicht rechtfertigen laßt. Ich würde mir daher noch einen Zusatz zu dem Anträge des Ausschusses erlauben, welcher letztere wohl mit seinem allgemeinen Anträge dasselbe hat erreichen wollen; aber ich sehe nicht ein, warum wir nicht gerade mit der Sprache herausgehen wollen. Darum würde ich mir doch erlauben, meinen Antrag dahin zu stellen: die Kammer wolle zu dem Anträge: „Die Staatsregierung möge bei Anstellung der Aufseher für die Correctwns- und Erziehungsanstalt in Bräunsdorf außer der Rücksicht auf die aufrecht zu erhaltende Disciplin vorzugsweise auch die päda gogische Befähigung und den sittlich veredelnden Einfluß der Auszuwählenden beachten," folgenden Zusatz annehmen: „daher insbesondere auch anstatt eines commandirten Unter offiziers einen fünften Aufseher anstelle»." Präsident Cuno: Der Abg. Weltz wünscht folgenden Zusatz zu dem Anträge VI. Seite 85: „daher insbesondere auch anstatt eines commandirten Unteroffiziers einen fünften Aufseher anstellen." Wird der Antrag unterstützt? — Ge schieht ausreichend. Abg. Wagner (aus Dresden): Ich habe den Antrag nicht unterstützt, obwohlich nichtverkennen will, daß das, was der Abg. Weltz dadurch noch treffen will, gewissermaaßen aus dem Anträge des Ausschusses gefolgert werden kann; ich ziehe aber die Fassung des Ausschusses aus dem Grunde vor, weil aus dem Zusatze des Abg. Weltz leicht gefolgert werden könnte, daß man unter allen Umständen von einem Unteroffiziere nicht erwarten könne, er werde eine gewisse pädagogische Be fähigung haben. Es ist sehr wohl denkbar, daß ein Unter offizier, der durch eine Schule geht, die ihn nicht ganz unfähig macht zum Pädagogen, sehr wohl auch den höhern Forderun gen Genüge leisten kann, die man hier an ihn zu stellen hat, allein erleistetdiesenForderungen nichtGenüge als Unteroffi zier,sondern in mancherBeziehung obgl eich erUnterofsizierist. Darum möchte ich nicht, daßderZusatz, wie ihn der Abg. Weltz beantragt hat, ausgenommen würde, weil er die Unteroffiziere überhaupt unter allen Umständen ausschlösse. Abg. Kämmel: Es ist unstreitig im hohen Grade be dauerlich, daß die Zahl der verwilderten Kinder im Lande so zunimmt, wie unser Ausschußbericht ahnen läßt. Wir stehen da wieder vor einer tiefen Wunde unseres Volkslebens, und so wie ich die Anstalt, welche hier in Frage ist, als eine sehr wich tige für das gcsammte Land ansehe, so betrachte ich auch die Lhatsache, mit der wir es jetzt zu thun haben, als eine höchst beachtenswerthe. Es ist nun allerdings mit den Mitteln.
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