Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mehr als 50,000 Güter und Grundstücke zur Steuerentschä digung angemeldet hätten. Die Kammern genehmigten in der ständischen Schrift vom 24. Mai 1843 (Landt.-Acten 1843, I. Abthlg. 2. Bd. Seite 447) mit einigen kleinen, unwesentlichen Abänderun gen die im Decrete vom 20. November 1842 enthaltene Ge setzvorlage, nicht minder ertheilte die Regierung am 19. Juni 1843 mittelst Decrets ihre Zustimmung zu den beliebten Ab änderungen. In Folge dessen wurden die im vorliegenden Decret sud ä.. Seite 499 genau specisicirten Summen und zwar: 1,812,744 Lhlr. 10 Ngr. — an Rittergüter mol. der Schön- burgischen und Wildenfelsi- schen Herrschaften, 508,800 - 20 - — - Kirchen, Schulen und geist lichen Stiftungen, 1,506,861 « 20 - — - Communen u. einzelne Real- befreite, 3,828,406 Lhlr. 20 Ngr. — im Ganzen, an Steuerentschädigungen ausgezahlt, es blieben demnach 171,593 Lhlr. 10 Ngr. — von denjenigen 4 Millionen übrig, welche beim Landtage 18ßK zur Steuerentschädigung bewil ligt worden waren. Doch noch ehe die vorerwähnten Posten ausgezahlt wa ren und schon beim Landtage 18^ gingen in kurzer Zeit bei den Kammern 59 Petitionen von Communen und einzelnen Realbefreiten ein, welche sämmtlich um eine Verlängerung des Präclusivtermins baten, damit ihnen noch Gelegenheit ge boten sei, sich nachträglich anmelden zu können (Landt.-Act. 18FK, Beil, zur IN. Abtheil. 1. Samml. S. 811). Die zweite Deputation der zweiten Kammer erstattete unterm 27. Januar 1846 Bericht über diese Petitionen und die zweite Kammer entschied sich zu Gunsten der Petenten. Die erste Kammer trat diesem Gutachten laut Bericht vom 4. März 1846 nicht blos bei, sondern erstreckte ihr Gutachten auch noch auf anderweite 126 Petitionen in gleichem Sinne, welche während der Berathung noch eingegangen waren und wodurch sich die ganze Summe der Petitionen auf 185 erhöhte. Beide Kammern vereinigten sich nach dem diesfallsigen Deputationsgutachten (Landt.-Act. 18tzZ, Beil, zur H. Ab theil. 2. Samml. S. 178) zu den Anträgen: die nachträgliche Zulässigkeit der Anmeldungen der jenigen auf Grundsteuerentschädigung in dem be reits gesetzlich festgestellten Umfange zu erhebenden Ansprüche, welche innerhalb der durch das Gesetz vom 8. November 1838 bestimmten Präcluflvfrist nicht angemeldet, oder zwar angemeldet, aber ohne Entschädigung von den Anmeldenden zurückge- nvmmen worden sind, zu genehmigen, zugleich L. die hohe Staatsregkerung um Nachlassung einer anderweiten, in Gemäßheit der ständischen Schrift vom 7. October 1837 anzuordnenden Präklusiv frist für Anmeldung jener Ansprüche, so wie auch darum zu ersuchen: 0. den in Folge der begründet gefundenen Anmeldung - sich, ergebenden nöthigen Betrag der diesfallsigen Entschädigungssumme in das Budget der näch ste» Finanzperiode 1849—1851 als Postulat auf zunehmen. In Folge der betreffenden ständischen Schrift vom 8. Juni 1846 bestimmte die Staatsregierung mittelst Verordnung unterm 20. Juni 1846 (Ges. und Verordn.-Bl. 1846, S. 63) eine anderweite Präklusivfrist zur Anmeldung steuerfreier Grundstücke, und setzte dieselbe auf den 15. Oktober 1846 fest. Hierauf sind noch so viele Grundstücke von Communen und einzelnen Besitzern zur Anmeldung gekommen, daß zur Befriedigung derselben noch die Summe von 198,293 Lhlr. 16 Ngr.—- erforderlich war. Der Ueberschuß von den zur Entschädigung verwilligten4MillionenThaler betrug aber nur 171,593 Lhlr. lONgr.—-; es fehlten mithin noch 26,700 Lhlr. 6 Ngr. —-, welche nach der, dem vorliegenden Decrete sub D Seite 500 beigegebenen Nachweisung von denjenigen Erübri gungen bestritten worden, welche von der Verwilligungs- summe übrig geblieben sind, die zurWorbereitung eines neuen Grundsteuersystems ausgesetzt war. Hiervon haben nachträg lich Steuerentschädkgung erhalten nach Beilage sub 8. Rittergüter 4,443Lhlr. 10 Ngr. — Kirchen, Schulen, geistliche Stif ¬ tungen rc 1,773 - 18 - — Communen und einzelne Realbe ¬ freite .. .192,076 - 18 - — Summe 198,293 Lhlr. 16 Ngr. —- Es ergiebt sich demnach, daß überhaupt 1,817,187 Lhlr.20Ngr. —Steuerentschädigungen an Rittergüter, 510,574 - 8 - —dergleichen an Kirchen, Schulen rc., 1,698,938 , 8 - —dergleichen an Commu ¬ nen, und einzelne Real- befreite Summe 4,026,700 Lhlr. 6 Ngr.— ausgezahlt worden sind. Die im Eingänge des Decrets erwähnten Ansprüche auf Grundsteuerentschädlgung, welche noch auf dem Rechtswege zu erledigen sind, betragen nach der, dem Ausschüsse vorgele genen Labelle noch circa 10,000 Lhaler, welche, sofern zu Gunsten der Kläger entschieden werden sollte, noch aus den oben erwähnten Erübrigungen von der Bewilligungssumme zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems gedeckt werden. Dieselben betrugen Ende des Jahres 1848 noch 43,350 Lhlr. 22 Ngr. 3 Pf., worüber seinerZeit Rechenschaft abgelegt werden soll. Es hat demnach die Staatsregierung auch hierin voll kommen dem oben erwähnten Anträge sub 0. und der ständi schen Schrift vom 8. Juni 1846 gemäß gehandelt. Wenn nun dem Ausschüsse ein weiteres Bedenken nicht beigegangen, sich vielmehr derselbe vollkommen überzeugt hat, daß die Staatsregierung bei Abwickelung des Grundsteuer entschädigungswerks allenthalben den ständischen Beschlüssen Folge gegeben hat, so sieht er sich veranlaßt, der zweiten Kam mer anzuempfehlen, sie wolle erklären: daß sie es bei den den Kammern im Decrete gegebe nen Nachweisungen vorbehaltlich der noch abzule genden Rechenschaft bewenden lasse. Präsident Cuno: Begehrt Jemand das Wort? >— Da sich Niemand hierzu meldet, so kann wohl sofort zur Ab stimmung über das Gutachten Ihres Ausschusses verschütten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder