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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Haupt ms Auge zu fassen hat. Wenn wir uns nun fragen, was gegenwärtig in der Sache, welche die Petition angeregt hat, zu thun fei, so kann kein Zweifel darüber bestehen, daß wir abzuwarten haben, bis derdieMedicinalreform betreffende Entwurf, welcher in Aussicht gestellt ist, an die Kammer ge langt sein wird. Der Ausschuß räth Ihnen daher an, die Petition unverweilt an die Staarsregierung abzugeben. Bicepräsident 0. Held: Will die Kammer über den ver nommenen Vortrag sofort bcrathcn? — Einstimmig Ja. Bicepräsident!). Held: Begehrt Jemand das Wort darüber? Es ist nicht der Fall; ich frage daher die Kammer: ob dem Anträge des vierten Ausschusses gemäß die Peti tion Carl Böhme's zu Leipzig und Genossen an die Staatsregierung abgegeben werden soll?— Einstimmig Ja. Bicepräsident v. Held: Es steht nun zwar auf der T a« gesordnung zunächst ein anderer Vortrag unter Itt. dral lem es ist von dem Berichterstatter das Gesuch gestellt wor den, sofort den Vortrag unter o. vornehmen zu dürfen. Da der Gewährung dieses Gesuchs kein Bedenken entgegensteht, so folgt nun der Bericht des vierten Ausschusses über eine Petition des Bauernvereins zu Nebelschütz. BerichterstatterAbg. v. Wagner (aus Dresden): Der Bauernverein zu Nebelschütz geht von Ansichten aus, die den jenigen, von welchen ich so eben gesprochen habe, entschieden entgegengesetzt sind; diese Petition wird also auch ein anderes Schicksal zu erfahren haben. Der Bauernverein zu Nebel schütz nämlich bittet: „die hohe Ständeversammlung wolle sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß in Zukunft auch Nichtärzten, welche aber authentische Zeugnisse vorlegen können, daß sie äußere Schäden, als Brüche, Ver renkungen rc. aus dem Grunde geheilt haben, gestattet sei, dergleichen Euren fernerhin anzunehmen, ohne daß ihnen eine Strafe deswegen zugedacht werden könnte." Man findet es sehr begreiflich, wie Petenten zu einem solchen Anträge gelan gen können. Es ist nicht zu leugnen, daß auch solche Män ner, denen es an wissenschaftlicher Vorbildung fehlt, durch eine gewisse Uebung dahin zu gelangen vermögen, äußere Schäden zu heilen, daß sie sich durch Wohlfeilheit empfehlen und durch eine größere Geneigtheit, sich den Forderungen der Heilung Suchenden zu fügen, und was sonst ihnen äußerlich zum Bortheil gereichen mag; allein die Pflicht des Staates bleibt es nichtsdestoweniger, auf denjenigen gesetzlichen Be stimmungen zu beharren, zu welchen er sich durch das Interesse des öffentlichen Wohles aufgefordert gesehen hat. Der Staat kann von keiner andern Ansicht ausgehen, als von derjenigen, daß auch die Chirurgie nur von solchen betrieben werden darf, die für ihre wissenschaftliche Befähigung eine Sicherheit ge- geben'haben,und auch Ihr Ausschuß kann sich daher durchaus nicht zum Fürsprecher der sogenannten Pfuscher, wenn sie auch noch so glücklich in einzelnen Euren sein sollten, herge- n. K. den; er muß Ihnen vielmehr anrathen, diese Petition aufsich beruhen zu lassen. Bicepräsident!). Helv: Will die Kammer auch über diesen mündlichen Bortrag sofort berathen? (Es erfolgt kein Widerspruch.) Begehrt Jemand das Wort? Der Herr Bicepräsident Ha- bcrkorn. Bicepräsident Haberkorn: Ich bin nicht sofort im Stande, aus dem Criminalgesetzbuche es nachzuweisen, aber mir ist von einer früher von mir gefertigten Defenston her be kannt, daß überhaupt auf der Ausübung der Thierarznei kunde, wenn sie auch von solchen Leuten erfolgt, die nicht Aerzte sind, keine Strafe steht. Es ist mir auch erinnerlich, daß der betreffende Jnculpat damals freigesprochen wurde, und nur deshalb in die Kosten verurtheilt ward, weil er aber gläubische Mittel angewendet hatte. Insofern hat daher die Petition Halt, als in solchen Fällen von einerStrafe we nigstens nicht die Rede sein kann. Nichtsdestoweniger werde ich mich für kein anderes Petitum aussprechen, als wie solches der Ausschuß vorgeschlagen hat. Denn auch ich bin der An sicht, man muß das sogenannte Pfuschen am allerwenigsten privilegiren, kann man auch im speciellen Falle nicht verhin dern, es tolcriren zu müssen. Berichterstatter!). Wagner (aus Dresden): Ich habe dem Herrn Vicepräsidenten zu einem Mißverständnisse Ver anlassung gegeben, insofern ich die Petition in Verbindung gebracht habe mit einer früher». In jener war von Thieren, in dieser ist von Menschen die Rede; in dieser gilt es der Chi rurgie, in jener galt es der Thierarzneikunde. Hiermit wird sich der Einwand erledigen. Bicepräsident!). Held: Begehrt noch Jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, so habe ich die Frage zu stellen. Der Antrag des vierten Ausschusses geht dahin: „die Petition des Bauernvereins zu Nebelschütz auf sich beruhen zu lassen." Erhebt die Kammer diesen An trag zum Beschlüsse? — Einstimmig Ja. Bicepräsident!). Held: Es reiht sich nach der Tages ordnung ein mündlicher Bortrag des vierten Ausschusses über die Petition Johann Carl Christian Berger's zu Wün- schendorf an, welcher von dem bezeichneten Berichterstatter zu erwarten ist. Berichterstatter Abg. Wieland: Der Hausbesitzer Johann Carl Christian Berger zu Wünschendorf bei Lenge feld im Erzgebirge hatte sich im vorigen Jahre bei der dama ligen zweiten Kammer mit einem Gesuche gemeldet, nach welchem er die Vermittlung der zweiten Kammerdahin wollte eingetreten wissen, daß ihm eine Summe von 61 Thaler 24 Neugroschen 9 Pfennigen Untersuchüngskosten- welche er an das Justizamt Lauterstem zu bezahlen hatte, erlassen würde. Es war dort sein Sohn, Carl David Berger, inUntersuchung gekommen. Er stellte vor, daß er die Atzungs- und Defensions- 1*
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