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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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hoben hätte, aus den Untersuchungsacten geht nur soviel hervor, daß die Untersuchungsbehörde bei der betreffenden Hypothekenbehörde einen Antrag gestellt hat, daß die dem Water abgeforderten Kosten auf dessen Grundstücke möchten intabulirt werden. Die Hypothekenbehörde hat sich diesem An träge gefügt; es ist die Jntabulirung erfolgt, jedoch ohne daß von dem Water des Jnculpaten dagegen Widerspruch erhoben worden ist. Bekanntlich muß nach dem Hypothekengesetz der Passivbetheiligte von der Jntabulirung in Kenntniß ge setzt werden, diese Benachrichtigung ist erfolgt, und darauf ist insoweit ein Widerspruch nicht geschehen. Abg. Müller (aus Neusalza): Aus dieser Auskunfts- ertheilung entnehme ich, daß der passivbetheiligte Vater ver säumt hat, die zuständigen Rechtsmittel gegen das Verfahren derGrund-und Hypothekenbehörde zu ergreifen, und es wird also allerdings in der Kammercompetenz gar nicht liegen, hierin etwas zu thun. Ich beruhige mich. Berichterstatter Abg. Wieland: Noch hinzuzufügcn hatte ich auf die Aeußerungen des geehrten Abgeordneten, daß der Petent allerdings vorstellig geworden ist bei der Lbcrbehörde in Absicht auf die Verpflichtung zu Tragung der Untersuchungskosten; er hat auch von dem Justizministe rium eine Bescheidung erhalten. Nämlich er hatte bei der Oberbehörde um Erlaß gebeten; dieser Erlaß aber ist vom Justizministerium versagt worden. Es ist das gewöhnliche summarische Verfahren, wie es bei königlichen Gerichtsbehör den in solchen Kostenangelegenheiten vorkommt, beobachtet worden. Wenn die Leute Kosten zahlen sollen und nicht geneigt sind zu zahlen, so wenden sie sich an die Lberbehörden und bitten um Erlaß, und da erhalten sie entweder abfällige oder beifällige Bescheidung. Diese abfällige Bescheidung ist von dem Justizministerium erfolgt. Ein anderes Rechts verfahren hat nicht stattgefunden. Wäre der Petent nicht gewillt, die Kosten zu zahlen, nun so würde ihm noch immer der Rechtsweg offen stehen; aber er selbst hat die Sache nur als Petition bei der Kammer behandelt und aus diesem Grunde hat auch der Ausschuß nichts Anderes Vorschlägen können, als geschehen ist. Abg. Funkhän el: Ich hatte ein ähnliches Bedenken, wie das, welches der Abg. Müller aus Neusalza vorgetragen hat. Ich Hütte auch übrigens noch das Bedenken, daß es sehr schwierig sein möchte, daß die Kammer so im Augenblicke sich darüber fasse und klar werde, ob die Untersuchungshaft des Sohnes des Petenten vollkommen gerechtfertigt gewesen sei. Ich will es nicht bezweifeln, aber ich müßte lügen, wenn ich mich vollkommen in den Stand gesetzt erklären wollte, über diese Frage sofort mit Bestimmtheit abzuurtheilen. Ich werde also nur aus dem formellen Grunde, der durch die Anfrage des Abg. Müller aus Neusalza sich heraus gefunden hat, für den Antrag des Ausschusses stimmen, den Petenten abzuweisen, ich vermag aber nicht, ausdrücklich den Motiven des Ausschusses beizustimmen. Ohne ihnen nun gerade entgegentreten zu wollen, will ich mir nur meine Motive bei meiner Abstimmung wahren, da ich es für bedenk lich halte, daß die Kammer Motive ohne Weiteres für die ihrigen anerkenne, von denen sie nicht ganz gewiß ist, ob sie auch richtig und begründet seien. Deshalb erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, daß nicht über die Motive abgestimmt werde, sondern blos über den Schlußantrag des Ausschusses. Vicepräsident v. Held: Ich habe dem geehrten Herrn Abgeordneten zu bemerken, daß ich mir schon vorgenommen hatte, über die dem Anträge beigegebenen Motive nicht mit abstimmen zu lassen, sondern im Allgemeinen daraufdieFrage zu richten, ob man die Petition auf sich beruhen lassen wolle, also in einer Ausdrucksweise, wie es in der Landtagsordnung steht. Abg. Funkhänel: Ich bin nur durch die formelle Fassung des Antrags des Ausschusses zu meiner Bemerkung veranlaßt worden und durch die Erklärung des Herrn Präsi denten beruhigt. Berichterstatter Abg. Wieland: Zur Rechtfertigung des Ausschusses muß ich doch noch etwas auf die Aeußerung des Abg. Funkhänel entgegnen. Der Petent führt, wie ich bereits bemerkt habe, an, es habe die Haft als eine gerecht fertigte nicht erscheinen können, weil sein Sohn in der Sache freigesprochen worden sei. Der Ausschuß hat sich, eben weil er auch ein Gewicht auf dieses Anführen legte, die Unter suchungsatten mittheilen lassen, und aus diesen ergiebt sich, daß derSohn des Petenten wegen eines schwerenVerbrechens zur Haft gebracht wurde; es war nämlich ein Mordversuch, dessen er beschuldigt wurde. Nun da versteht es sich wohl von selbst, daß eine Behörde sehr unvorsichtig handeln würde, wenn sie bei einem solchen Verbrechen den Jnculpaten auf Handgelöbniß entlassen wollte, zumal da der nur in Mangel mehrern Verdachts freigesprochene Jnculpat als vagabondi- rendes Subject der Behörde bekannt und als solches stgnalk- sirt war. Vicepräsident v. Held: Begehrt noch Jemand daS Wort? Es scheint nicht so; ich schließe daher die Debatte und frage: Will die Kammer, dem Anträge ihres Ausschusses gemäß, die Petition Johann Carl Christian Ber. gers zu Wünschendorf auf sich beruhen Lassen? — Gegen I Stimme Ja. Vicepräsident v. Held: Wir gelangen zu einem münd lichen Vorträge über den Antrag des Abg. Mehnert, die Gleich- stellung des Buttermaaßes betreffend. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Schwerdtner, diesen Vortrag zu erstatten. Berichterstatter Abg. Schwerdtner: In der 24. öfi-> fentlichen Sitzung der ersten Kammer am 6. Februar dieses- Jahres hat der Abg. Mehnert folgenden Antrag eingereichtr „Die erste Kammer wolle beschließen, im Verein mit der zwei ten Kammer die Staatsregierung zu ersuchen, eine General verordnung zu erlassen, wodurch ein gleichmäßiges Butter-
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