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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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1) daß der Staat den Feld' und Waldschutz übernehme (vielleicht durch dazu commandirtes Militair), 2) daß die bestehenden gesetzlichen Strafen für Feld- und Holzdiebstahle verschärft und nicht nach dem Werthe der entwendeten Gegenstände, sondern nach dem den Eigenthümern zugefügten Schaden beur- theilt würden, 3) daß alle Glieder der betreffenden Gemeinden ver pflichtet würden, sich den zu ergreifenden Schutz- maaßregeln anzuschließen. Obschon nun, was den ersten Punkt des Petitums be trifft, die gänzliche Uebernahme des Feld- und Waldschutzes durch den Staat bedenklich, wo nicht ganz unausführbar er scheint, zumal wenn man erwägt, daß die dadurch erwachsen den, jedenfalls sehr bedeutenden Kosten unter allen Umständen den betreffenden Gemeinden würden zufallen müssen; ferner, obschon, anlangend den zweiten Punkt des Petitums, nicht unerwähnt bleiben mag, daß auch die zeitherige Gesetzgebung bereits in Anerkennung der Nothwendigkeit eines den Fcld- und Waldproducten vorzugsweise zu gewährenden Schutzes bei Bemessung der Strafe nicht blos den Geldwerth des Ent wendeten berücksichtigt: (Art. 226 des Criminalgesetzbuchs und Gesetz vom 2. April 1838, die Bestrafung der Forst verbrechen betreffend, §. 6 sub 3 s. und o.) so dürfte doch der Wunsch der Bittsteller, durch gesetzliche Be stimmungen, insbesondere durch die auszusprechende Ver bindlichkeit aller Grundstücksbesitzer einer Gemeinde, sich den zum Feld- und Forstschutze zu ergreifenden Maaßregeln anzu schließen, in Betracht des hieraus für alle entspringenden ge meinschaftlichen Interesse Berücksichtigung verdienen. Der Ausschuß räth daher der Kammer an, sich dem von der ersten Kammer in dieser Angelegenheit einstimmig gefaß ten Beschlüsse, welcher dahin geht: die Petition der landwirthschaftlichen Vereine zu Schneeberg, Aue und Lößnitz um Beantragung ei nes Feld-, Wiesen- und Waldschutzes an die Staats regierung abzugeben, anzuschließen. Vicepräsident v. Held: Begehrt Jemand das Wort? Abg. v. Potenz: Dieser Gegenstand, welchen eben der geehrte Herr Berichterstatter zur Sprache gebracht hat, ist auch durch den Landesculturrath in besondere Erwägung gezogen worden, und es läßt sich wohl erwarten, daß er bald seine Er ledigung finden wird. Ich bin vollkommen damit einverstan den, daß es unmöglich sein wird, dem Staate zuzumuthen, die erforderliche Abhülfe durch über das ganze Land sich ver breitende Feld-, Wiesen- und Waldschutzwachen zu leisten. Es ist allerdings dringend zu wünschen, baß rechtbald cinFeld-, Wiesen-und Waldpolizeigesetz herausgegeben werde, es sind dazu auch, wie ich vorhin schon erwähnt habe, bereits die vor bereitenden Schritte geschehen, und wenn ich nicht irre, wird auch schon der Entwurf dazu bearbeitet. H. K. (4. Abonnement.) Vicepräsident v. Held: Wenn Niemand mehr das Wort begehrt, so gehe ich zur Fragstellung über. Abg. Rewitzer: Ich gestatte mir die Bemerkung, daß die Kammer gegenwärtig nicht mehr vollzählig sein wird, um abstimmen zu können. Vicepräsident v. Held (nach einer Pause): Ich muß sehr darum bitten, daß dieBeschlußnahme nicht durch zu zahl reiche Entfernung aufgehalten werde. Ihr Ausschuß rathet der Kammer an, dem von der ersten Kammer einstimmig ge faßten Beschlüsse, welcher dahin geht, die Petition der landwirthschaftlichen Vereine zu Aue, Schnee berg und Lößnitz um Beantragung eines Feld-, Wiesen- und Waldschutzgesetzes an die Staats regierung abzugeben, sich anzuschließen. Erheben Sie diesen Antrag des Ausschusses zum Kammerbeschlusse? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Held: Es folgt schriftlicher Bericht des vierten Ausschusses über die Petition mehrerer Gemeinden, die Ausführung des Gesetzes, die Umgestaltung der Unter gerichte betreffend. Berichterstatter ist der Abg. Wieland. Berichterstatter Abg. Wieland: Nachdem über die Anträge des Abg. Cuno, die Ausfüh rung der Justizorganisation betreffend, in der 48. öffentlichen Sitzung von der zweiten Kammer Beschlüsse gefaßt worden sind, welche die Staatsregierung nicht weiter behindern, in Gemäßheit der Bestimmung in Z. 33 des Gesetzes, die Umge staltung der Untergerichte rc. betreffend, vom 23. November 1848, in ihren Ausführungsarbeiten vorzuschreiten,auch ins besondere mit den Gemeinden der Orte, in welche der Sitz von Bezirks- oder Einzelgerichten gelegt werden soll, bindende Verträge abzuschließen, so beeilt sich der vierte Ausschuß, über eine Anzahl Petitionen Vortrag zu erstatten, deren Schicksal mehr oder weniger von jener Vorfrage abhängig war. 1) Die Stadtgemeinde zu Geyer bittet in einer an die zweite Kammer gerichteten, am 4. Februar d. I. eingegange nen Bittschrift um Verwendung dafür, daß die Stadt mit ei nem königlichen Gerichte, unter Leitung eines allda wohnhaf ten Einzelrichters, versehen werden möge; insbesondere aber, daß man von der Verbindung ihres Ortes mit der Stadt Eh renfriedersdorf zu einem Gerichtssprengel absehen wolle. Die Petenten schicken einige kritische Bemerkungen über das genannte Organisationsgesetz selbst voraus und führen dann wesentlich an, daß die Stadt Geyer, bisher nut der Erh- gerichtsbarkeit versehen, 3800 Seelen zahle, die Stadtflur aber, einschließlich einer Communwaldung von 2200 Ackern, ein Areal von 3293 Ackern 33 Quadratruthen zähle. Die Gerichtsgeschäfte mit Einschluß der Forstrügen hätten schon bis jetzt außer dem Stadtrichter noch einen Hülfsactuar nö- thig gemacht. Sollten sie künftig nachAnnaberg an das dor tige Bezirksgericht gewiesen werden, so hätten sie dahin eine Meile beschwerlichen Gebirgsweges. Sollten sie aber in das A Postmeile entfernte Ehrenfriedersdorf, wo dem Vernehmen nach ein Einzelgericht eingerichtet werden soll, geschlagen wer den, so werde das schon an sich unpassend sein, weil Geyer wirklich größer, bevölkerter und gewerbthätiger sei. Dazu komme aber,daß Geyer nur erst vor wenigen Jahren ein neues
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