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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Rathhaus von Grund aus erbaut habe, und ein gut eingerich tetes Gerichtslocal .mit Depositengewölbe und Gefängnissen besitze, welches für ein königliches Gericht ganz passend sei und dem Staate sosort zur Disposition überlassen werden könne. Die Petenten finden übrigens angemessen, daß dem zu bildenden Geyerschen Gerichtssprengel noch einige benachbarte Ortschaften, Tannenberg mit Siebenhöfen, Herrmannsdorf, Hormersdorf und Dörfel, zumal viele Einwohner der zuerst genannten drei Orte in Geyerscher Stadtflur Grundstücke be säßen, noch zugewiesen würden. 2) Der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Thum haben in einer an die Volksvertretung gerichteten, am 6. Fe bruar d. I. an die zweite Kammer gelangten Eingabe um Er richtung einer Gerichtsstelle in ihrem Orte gebeten. Diesem Gesuche haben sich die Landgemeinden Gelenau, Herold, Dorf Thum, Jahnsbach, Gornsdorf, Hermersdorf, Günsdorf, Auerbach, Venusberg und Drehbach angeschlossen. Die Petenten beurtheilen zunächst im Allgemeinen die neue Gerichtseinrichtung. In Absicht aber auf die partiku laren Verhältnisse ihres Ortes führen sie wesentlich an, das Stadtgericht zu Thum habe der Gemeinde alljährlich einige hundert Thaler Ueberschuß gewährt, welche nach Wegfall des selben verloren gingen. Sollten künftig aber die Einwohner mitvermehrtem Zeit- und Kostenaufwands auswärts ihr Recht holen, so liege darin ein erhöhter Nachtheil für die Stadt. Ersprießlich für die Ciöilrechtspflege sei es, wenn jede Stadt des Landes ein Gericht habe. Aus den Oertlichkeitsverhältnissen der Nachbargemein den, insbesondere dabei auf die Entfernung ihres Ortes von den beiden Städten Chemnitz und Annaberg hinblickend, wol len die Petenten Nachweisen, daß die Stadt Thum sich wohl eigne, zum Sitze entweder eines Bezirksgerichts oder doch ei ner Einzelrichterstelle bestimmt zu werden. Sie gedenken auch, daß sie nur erst vor zehn Jahren ein neues Gerichtshaus mit vier Gefängnissen erbaut hätten. 3) Der Gewerbeverein zu Olbernhau, Helmert und Consorten, wenden sich an die Kammern, zunächst an die zweite, mit dem Anbringen, es verlaute, daß für die bisheri gen Amts- und GerichtsbezirkeLauterstein, Purschenstein und Pfaffroda, sowie für die Orte Marienberg und Lengefeld ein Bezirksgericht errichtet werden solle. Die Petenten sprechen das Gesuch aus, es möge letzteres in Olbernhau, welches in seiner Mitte und in den anstoßenden Orten seines Thals circa 6000 Einwohner zähle und an Gewerbthätigkeit die Umge gend weit übertreffe, eingerichtet werden. Zu Gewinnung der nöthigen Räumlichkeiten würden sich die herrschaftlichen Gebäude am Markte wohl eignen und nicht schwer zu erlan gen sein. Könne aber Olbernhau zum Sitze des Bezirksgerichts nicht erhoben werden, so wolle man den Ort wenigstens zum Sitz eines Einzelgerichts erheben. 4) An die „Ständeversammlung" richtet der Stadtrath zu Döbeln ein zuerst bei der zweiten Kammer eingegangenes Gesuch des Inhalts, sie wolle sich bei der Staatsregierung verwenden, daß in Döbeln ein Bezirksgericht errichtet werde. Der Stadtrath macht aufmerksam, daß er der Staatsre- gkerung für diesen Fall bereits 15,000 Thaler baaren Zuschuß und die unentgeltliche Ueberlassung eines Bauplatzes zum Baue des Gerichtsgebäudes offerirt hätte. Sie fügen eine unterm 17. Februar d. I. an die Staats ¬ regierung gerichtete, auf diese Angelegenheit bezügliche Ein gabe des Stadtraths und der Stadtverordneten in Abschrift bei, in welcher Petenten auszuführen suchen, wieDöbeln, nach Leipzig die größte Stadt des Leipziger Kreises, nach Lage, Bevölkerung und sonstiger Beschaffenheit sich vorzugsweise zum Sitz eines Bezirksgerichts eigne; und sei ihr Absehen auch der allgemeine Wunsch der umliegenden Ortschaften. 5) Der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Zwö nitz richten an die zweite Kammer ein Gesuch des Inhalts, die Kammer wolle sich verwenden, daß Zwönitz den Sitz eines Untergerichts erhalte. Sie lassen unbestimmt, ob ein Be zirksgericht oder eine Einzelrichterstelle gemeint sei. Sie ver weisen auf die Bevölkerungsverhältniffe der Stadt und Um gegend, finden es beschwerlich, wenn ihr bevölkerter Ort nach Stollberg gewiesen werden solle, und wollen dem Staate die obere Etage ihres Rathhauses unentgeltlich zu Gerichtsloca- lien überlassen. Sie berufen sich auch auf einen mit dem Staat über Abtretung ihrer Jurisdiction unterm 28. August 1845 abgeschlossenen Receß, nach welchem der Stadt zuge sichert worden sei, daß das Amt Grünhain zu Erleichterung der Gerichtsuntergebenen in Zwönitz Gerichtstag abhalten solle. 6) Der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Mühl troff bitten in einer an die „Ständekammern" gerichteten, zunächst bei der zweiten Kammer eingereichten Schrift, daß die Stadt Mühltroff zum Sitz eines Untergerichts ausersehen werde. Sie führen an, dem Vernehmen nach solle das nordwest liche Voigtland mit einer Anzahl anderer Ortschaften zu ei nem Einzelgerichte vereinigt und der Sitz entweder nach Pausa oder Mühltroff gelegt werden. Die Petenten suchen nachzuweisen, daß Mühltroff vor Pausa den Vorzug verdiene. Denn Pausa mit sieben, ihm nahe gelegenen Dorfschaften habe nur 3860 Einwohner, da gegen Mühltroff mit einer weit zahlreicheren Nachbarschaft von 21 Dörfern zusammen 6857 Seelen zähle. Mühltroff verdiene auch noch, führen Petenten an, einer andern Thatsache willen den Vorzug vor Pausa, weil im dor tigen Schlosse sehr große und schöne Zimmer nebst einem aus fünf Zellen bestehenden Gefängnisse vorhanden seien, welche dem Staate zur Verfügung gestellt werden könnten. Diese Lokalitäten (der Art, wie sie Pausa nicht aufzuweisen habe), könnten mit geringem Kostenaufwande für den beabsichtigten Zweck eingerichtet werden. Auch könne man nach dem muth- maßlichen Sitze des Bezirksgerichts Plauen mittels der Eisen bahn in lU Stunde gelangen, wahrend man von Pausa nach Plauen 2 Stunden brauche. 7) Johann Friedrich Wilhelm Jahn und (angeblich) achtzig Genossen zu Hohnstein (bei Lohmen) haben in ei ner an die „Ständeversammlung" gerichteten, zunächst bei der zweiten Kammer eingegangenen Bittschrift dahin ein Ge such ausgesprochen, daß die Kammern bei der Staatsregie rung sich für Errichtung eines Bezirksgerichts in Hohnstein verwenden wollen. Sie heben dabei wesentlich hervor, wie ihr Ort nach Süd und Nord einen angemessenen geographischen Mittelpunkt darbiete; wie Hohnstein seit fast 200 Jahren der Sitz eines großen Amtes sei, dessen Entziehung ihm den Ruin bereiten werde, zumal auch gewisse andere Nahrungszweige für die Stadt mehr und mehr in Abnahme kämen. Sie schildern um ständlich die sie bedrohenden Nachtheile und fügen hinzu, wir
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