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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Dieselbe Bewandtm'ß hat es mit der aus Hohnstein ein gegangenen Bittschrift Nr. 7. Was dagegen die unter den Nummern 3, 4, 6 und 8 bemerkten Petitionen anlangt, so sind diese auch an die Volks vertretung in ihrerGesammtheitgerichtet, jedoch bei der ersten Kammer noch nicht berathen worden. Der Ausschuß schlägt daher II. weiter vor, die unter den Nummern 3,4,6 und 8 aufgeführten Petitionen annoch an die erste Kammer gelangen zu lassen. Endlich haben 9. nicht weniger als 91 Ortschaften, Goppeln, Strie- sen, Blasewitz u. s. w. durch ihre Vorstände ein Gesuch an die „Ständeversammlung" gebracht, welches bereits dem zweiten Gesetzgebungsausschuffe zur Berathung vorgelegen hat, in Folge der Kammerberathung am 19 dieses aber wegen gewisser damals unerledigt gebliebener Anträge dem vierten Ausschüsse zur Berichterstattung überwiesen worden ist. Die Petenten verlangten nämlich Aufschub der Aus führung des Reformgesetzes vom 23. November 1848. In diesem Theile nun wurde die Petition durch Ablehnung des dritten Abschnittes derCuno'schen Anträge für erledigt erklärt. Demnächst haben aber die Petenten noch Folgendes vor gebracht: Es müsse bei der Organisation der Untergerichte ganz besonders darauf gesehen werden, daß die Gerichtsbezirke nicht zu groß gebildet würden. Man müsse verhüten, daß die Gerichtsbefohlenen stundenweite Reisen zu machen hätten, um oft nur unbedeutender Gegenstände halber vor Gericht zu erscheinen. Dort angekommen und Zeit und Geld opfernd, müßten sie auch oft noch halbe Lage auf Abfertigung warten. Weiter, meinen Petenten, dürfe auch die Seelenzahl, keine zu große sein, damit die Gerichtsbefohlenen den Gerichts behörden nicht zu fremd blieben. Sehe man ab von großen Gerichtsstellen, so würden auch große und kostspielige Baue erspart werden können. Die jetzigen Justizämter möge man alle beibehalten und nur neue Gerichtsstellen hinzufügen. Auf diesem Wege werde man dem Lande große Opfer ersparen. Der Ausschuß hat zu diesen Vorschlägen Folgendes hin zuzufügen: Nach einer der zweiten Kammer zugegangenen Regie rungsmittheilung sollen 32 Bezirksgerichte und 80 bis 82 Einzelrichterstellen gegründet werden. Die Bezirksgerichte werden daher unzweifelhaft im All gemeinen sehr große Sprengel bilden und die Seelenzahl eines Jeden wird damit gleichen Schritt halten, also auch im Vergleich zu den bisherigen Gerichtssprengeln mehr oder minder groß sein. Die Staatsregierung hat sich zur Zeit gegen die Volks vertretung darüber nicht ausgesprochen, von welchen Er wägungen und Rücksichten sie geleitet wurde, als sie sich ent schloß, die Zahl der Bezirksgerichte auf 32 festzusetzen. Möglich, daß dies geschieht, wenn die Kostenanschläge über die Einrichtung der neuen Behörden und deren Sitze an die Kammern gelangen. Gewiß aber darf angenommen werden, -aß die Staatsregierung nicht ohne die reiflichste Erwägung ihren Drganisativnöplan entworfen hat. Auch steht auf alle Falle so viel fest, daß 32 Gerichte einzurichten und zu unter halten, dem Lande bei Weitem nicht soviel kosten wird, als wenn man, wiePctenten zu verlangen scheinen, die Zahl etwa verdoppeln wollte. Allenthalben aber, wo dieBevölkerungs« und Localverhaltniffe es erheischen, soll dem Gesetze (tz. 12) zu Folge zur Erleichterung der Gerichtsbefohlenen und zur Beförderung der Geschäfte durch Einzelrichterstellen und durch Localgerichtstage nachgeholsen werden. Auch wird es leichter sein, für 32 Bezirksgerichte tüchtige Dirigenten zu finden, als für die doppelte Zahl. Manche der bisherigen königlichen Gerichtssitze werden, wie die Petenten verlangen, muthmaßlich beibehalten werden. Aber sie ohne Ausnahme alle beizubehalten, wie Petenten auch wollen, würde der räumlichen Sprengelabgrenzung willen schwerlich sich rechtfertigen lassen. Ueberhaupt sind die Vorschläge der Petenten so wenig motivirt, sind nur so oberflächlich aufgestellt und zum Theil blos so rein negirender Art, daß der Ausschuß wohl der Mühe überhoben sein kann, sich weiter umständlich mit ihnen zu be fassen. Das Anverlangen der Petenten beruht, genau besehen, auf bloßen Behauptungen, welche zumTheil dahinauslaufen, daß große Gerichtssprengel sich zum Nutzen der Rechtspflege nicht bewähren würden. Einer solchen vagen Behauptung kann man mit gleichem Grunde die logisch gerade entgegengesetzte Behauptung ent gegenstellen. Man kann sagen, die Einrichtung der Gerichts sprengel, wie sie das Gesetz vor Augen hat, werde sich be währen. Mit noch mehr Recht vielleicht darf man kategorisch weder das Eine noch das Andere behaupten. Die Erfahrung vielmehr muß abgewartet werden; sie wird zeigen, was an den neuenJnstitutionen gut, was minder gut und was darum zu verbessern bleiben werde. Dabei aber hält man an der Ueberzeugung fest, daß sehr wesentlich in den Händen derer, welche die auf dem Reform gesetze beruhenden Einrichtungen zu leiten, zu handhaben, auszuführen und zu überwachen Haden, derkünftige Prüfstein der Sache gefunden werden wird. Wird das Justizministerium immerdar Männer finden, die mit Einsicht und Kenntnissen auch strenge Berufstreue verbinden, wird es insbesondere an die Spitze der wichtigen Bezirksgerichte durch Wissen und Fleiß nicht nur, sondern auch durch consequente Willensfestigkeit hervorragende Män ner berufen, welche ihren eigenen Geist auch ihrer dienstlichen Umgebung einflößen, dann darf man hoffen, werde unter Controls der öffentlichen Meinung und der freien Presse das neueJnstitut, welches aufdengeläuterlstenRechtsanschauun- gen beruht, sich wohl bewähren; es werde im Volke Ver trauen finden und für die Rechtspflege, diese erste Trägerin der staatlichen Ordnung, zum Segen des Landes ausschlagen. Von selbst wird es auch alsdann für seine Gründer zum Ehrendenkmale für alle Zeiten sich erheben. Der Ausschuß war erst der Ansicht, der Kammer vorzu schlagen, daß die Petition an die Staatsregierung abgegeben werden möge. Weil jedoch darin ein Anerkenntniß mindestens der Grundansichten der Bittsteller gefunden werden müßte, eine Uebereinstimmung damit aber in Mitten des Ausschusses nicht vorhanden ist, weil demnächst die Petition keine durch That-
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