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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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und der Kammer zur Annahme empfohlen worden: den größ ten Theil dieser Petitionen an die Staatsrsgrerung abzugeben, mit Ausnahme der von Henker in Goppeln und mehrern an dern Gemeinden eingereichten. Ich will mich über den In halt jener Petitionen nicht weiter verbreiten, da ich zum Theil mit den Ortsverhältniffen nicht genau bekannt bin, in Bezug auf die letztgenannte aber muß ich doch erklären, daß ich glaube, esthut nicht gut, wenn dieKammern sich gewisser- maaßen zwischen die Petenten stellen und ein Petitum der Einen, welches auf dasselbe hinausläust wie das der Andern, nicht auch denselben Weg gehen, nicht ebenfalls an die Staats regierung gelangen lassen wollen. Ich würde daher den Antrag stellen: die Kammer wolle auch die Petition Henker's in Goppeln und der übrigen Gemeinden an die Staatrcgie- rung abgeben. Die Regierung wird damit machen, was sie will; insofern bin ich allerdings damit einverstanden, daß wir uns in die specielle Eintheilung der Gerichtsbezirke und die Vertheilung der Gerichte auf gewisse Orte nicht zu men gen haben, ich will aber wenigstens den Petenten nicht den Weg versperren, daß ihre Petition zu Händen der Regierung gelange. Abg.Rosenhauer: Das, was der Abg. Evans über Thum und dessen Umgegend angeführt hat, kann ich allent halben bestätigen. Die Lage dieser Stadt ist eine solche, daß sie bei Bildung der Einzelgerkchte gewiß volle Berücksichti gung verdient. Ich beklage im Allgemeinen, daß der geehrte Ausschuß sich nicht bewogen gefunden hat, auf das Materielle der ihm zugegangenen Petitionen näher einzugehen, weil wir, wenn auch in dieser Beziehung den Wünschen der Peten ten entsprochen worden wäre, Vieles erfahren haben würden, was uns jetzt verborgen geblieben ist. Ich habe auch eine Petition von Zwönitz nennen hören und müßte mich für diese Stadt verwenden, wenn, wie es scheint, Grünhain bei der Reorganisation der Untergerichte weder ein Bezirksgericht, noch ein Einzclgericht erhalten sollte. Ich fürchte dies jedoch nicht, weil der Staat in Grünhain ein erst seit wenigen Jah ren neu erbautes massives, großes und schönes Amthaus und Nebengebäude mit einem Areal von 10 Ackern besitzt, die, wenn sie der Staat veräußern wollte, um einen Spottpreis hingegeben werden müßten. Man darf gewiß erwarten, daß die hohe Staatsregierung, wenn sie die Bezirks- und Einzel gerichte einrichtet, auf die vorhandenen theuern Localitäten Rücksicht nehmen werde. Sollte sie dies aber nicht thun, so würden alle jene Schlösser und Amthäuser, welche sich jetzt als Gerichtssitze im Gebrauch befinden, leer stehen und am Ende verfallen, während jetzt der Staat außerordentliche Mit tel schaffen soll, um neue bauen zu können. Vicepräsident v. Held: Es ist mir der Antrag des Herrn Abg. Eymann zugegangen: „die Kammer wolle auch die Petition Henker's zu Goppeln und Consorten an die Staatsregierung abgeben." Ich frage, ob dieser Antrag in der Kammer Unterstützung findet? — Ausreichend. Abg. v. Kalb: Meine Herren! Ich werde zudem, was ich bei der von mir überreichten Petition befürwortet habe, nur noch wenige Worte hinzufügen. Der geehrte Ausschuß schlägt auch in Bezug auf diese Petition vor, sie an die Staatsregierung abzugeben. Er schlägt damit etwas vor, was er schon gethan hat. Er hat sich schon vor der Bericht erstattung für die Dringlichkeit der Sache bei der Staats regierung verwendet, und es ist ihm von dieser bereitwilligst erwidert worden, daß, wo irgend möglich, die gerechten Wünsche in dieser Petition berücksichtigt werden würden. Die erste Kammer hat beschlossen, diese Petitionen der Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen, der Aus schuß der zweiten Kammer dagegen nur, sie an die Staats regierung abzugeben, jedoch zu demselben Zwecke. Es sink nun hier einige Wünsche ausgetaucht um specielle Berück sichtigung. Nun, meine Herren, ich gehöre auch zu denen, die namentlich die von mir überreichte Petition wohl berück sichtigt wissen möchten, aber ich bin überzeugt, daß, nachdem die Petition sammt Befürwortung an die Staatsregierung abgegeben worden ist, schon die Ansicht der Petition hin reichen werde, ihrem Inhalte die gehörige Berücksichtigung zu verschaffen, wie die Ursache dkeWirkung erzeugt, und dabei beruhige ich mich im Interesse der Petenten und voll Ver trauen auf die Gerechtigkeit und Billigkeit ihrer auch von der Umgegend ihres Wohnorts getheilten Wünsche, welche die Staatsregierung unmöglich ganz übergehen kann. Darum enthalte ich mich eines besondern Antrags. Abg. v. Po lenz: Die von der Staatsregierung bei Auswahl der Orte, wo Bezirks- und Einzelgerichte errichtet werden sollen, befolgten Grundsätze lassen keinen Zweifel, daß alle nur thunlichen Rücksichten für die Bedürfnisse und Verhältnisse der Gerichtsbefohlenen genommen werden. In dessen habe ich das, was vorhin vom Abg. Evans hinsichtlich der Stadt Thum geäußert wurde, allerdings zu bestätigen und in dieser Beziehung zu wünschen, daß es möglich sein möchte, auch für diesen Ort hinsichtlich eines EinzelgerichtS eine besondere Berücksichtigung eintreten zu lassen. Mir ist die sehr zahlreiche Bevölkerung der Umgebung von Thum allerdings auch bekannt, welche diese Rücksicht erheischt. Abg. Lhallwitz: In Bezug auf die Petition der Stadt Döbeln wünschte ich ebenfalls, daß sie das Schicksal theile, was der Abg. Evans für Thum in Anspruch nimmt. Döbeln ist eine Stadt von 7000 Einwohnern und verdient doch wohl, daß man ihr ein Bezirksgericht gebe; allein, wie es scheint, weist man diese Rücksicht zurück und legt ein Bezirks gericht aneinenOrt, wohin Döbeln mitseinerUmgebung 4 bis 5 Stunden weit hat; denn Döbeln und die Dörfer, welche dabei liegen, haben 5 bis 6 Stunden nach Meißen, 6 Stunden nach Oschatz und 6 Stunden nach Leisnig, ich bitte daher, daß die Staatsregierung darauf Rücksicht nehmen möge, daß Döbeln auch ein Bezirksgericht bekommt. Abg. Dammantt: Ich habe die Ehre gehabt, am
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