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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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schriften der Landtagsordnung: Es soll nach Vorschrift der Landtagsordnung eine Petition an die Staatsrcgierung ab gegeben werden können. Es versteht sich von selbst, daß das in keiner andern Absicht geschehen kann, als daß die Staatsrcgierung davon Kcnntniß nehme und sie in Erwägung ziehe. Also im Hauptwerke hat der Ausschuß dasselbe gewollt, was die drei geehrten Antragsteller im Speciellcn für ihre Clienten beabsichtigen; und insofern scheint der Antrag ein überflüssiger zu sein. Er würde wenigstens der Gleichheit präjudiciren, die zu beobachten ist auch in Rücksicht der übri gen Petitionen. Wir können nicht wissen, ob die übrigen Petenten nicht gleich gerechtfertigte Gründe haben für ihre Gesuche, als die aus Döbeln, Thum und Hohnstein. Ich glaube daher, im Namen des Ausschusses der geehrten Kammer anempfehlen zu können, daß man von diesen speciellcn An trägen absehen und es belassen wolle bei dem Vorschläge, den der Ausschuß gemacht hat. DerAbg. Rosenhauer hat beklagt, Laß der Ausschuß eben nicht ins Materielle eingegangen sei, und hat eine Erwiderung vom Abg. Wagner erhalten. Nun ist noch der Antrag übrig vom Abg. Eymann, der die Petition aus Goppeln und 90 andern Ortschaften in gleicher Weise behandelt wissen will, wie die übrigen Petitionen. Im Be richte ist ausdrücklich gesagt, daß man im Ausschüsse Anfangs der Meinung gewesen sei, auch die Petition aus Goppeln und den 90 übrigen Ortschaften zur Abgabe an die Staatsregie rung der Kammer zu empfehlen. Allein der Ausschuß hat davon abgesehen, darum, weil diese Petenten in der Petition etwas Besonderes nicht vorgebracht, weil sie Thatsachen nicht besonders angeführt haben, welche geeignet sein könnten, von der Staatsregierung in besondere Erwägung gezogen zu wer den. Sie haben sich nur auf gewisse allgemeine und vage Behauptungen beschränkt über gewisse Principien, die im Reformgesetze ausgestellt worden sind, und da hatderAusschuß geglaubt, daß der materielle Inhalt der Petition nicht der Art sei, um ihr das gleiche Recht, wie jenen einzuräumen. Jndeß, glaube ich, wird der Ausschuß auch nichts dagegen haben, wenn man dem Anträge des Abg. Eymann nachgiebt. Es wird' wenigstens keinen Schäden bringen, dennderAntrag ist ga'nz ungefährlicher Art. 'Sollte die Staatsregierung aus- der Schrift noch etwas entnehmen, wäs für ihre Zwecke nütz lich wäre, so wird sie es thutt. Also ich meinestheils kann dem Anträge des Abg, Eymann schon nachgeben. Noch hat der Abg. Iesorka'eilten Wunsch dahin gehend ausgesprochen, daß man künftighin darauf Bedacht nehmen wölle, an einzel nen Orten, die sehr bevölkert und zugleich vom Gericht ent-' fernt wären, Gerichtstage zu halten. Diesem Wunsche ist aber schon im Reformgesetze vorgesehen worden, denn nach demselben ist vorgeschrieben, daß in bevölkerten Ortschaften, die vom Gerichte weit entfernt liegen, Gerichtstage gehalten werden können. ,. Wiceprssident v. Held: Ehe ich zur Fragstellung Über- Zehe, wird es nöthig sein, Ihnen einen klaren Blick in die Oeconomie des erstatteten Berichts zu gewähren, damit Sie daraus ersehen, wie ich genöthigt bin, die Fragen zu stellen und zu ordnen. Es ist im schriftlichen Berichte zuerst von acht Petitionen die Rede; es sind dies die acht Petitionen: 1) der Stadtgemeinde zu Geyer, 2) des Stadtraths und der Stadt verordneten zu Thum, 3) des Gewerbvereins zu Olbernhau, 4) des Sladtraths zu Döbeln, 5) des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Zwönitz, 6) des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Mühltroff, 7) Johann Friedrich Wil helm Johns und acht Genossen zu Hohnstein, 8) des Ge meinderaths zu Wechselburg. In Bezug auf diese Petitio nen schlägt Ihnen, in Uebereinstimmung mit dein Beschlüsse der ersten Kammer, LerAusschuß unter!, vor, sie an die Staats regierung abzugeben. Ich werde auch die Frage zuvörderst hier auf stellen, dann aber auf die einzelnen Anträge, die sich auf eine oder dieandere dieser Petitionen beziehen, also auf dieAn- träge der Abg. Evans, Dammann und Thallwitz, nach wel chen solche einzelne Petitionen bei der Abgabe an die Staats regierung zur Berücksichtigung empfohlen werden sollen, die Abstimmung richten. Unter H. des Berichts wird beantragt: in Bezug auf mehrere Petitionen, die noch nicht bei der ersten Kammer gewesen sind, solche noch an die erste Kammer gelangen zu lassen. Hierauf ist im letzten Theile des Berichts die Petition der Gemeinde Goppeln und 90 anderer Ortschaften, soweit sic nicht bei Berathung des Cuno'schen Antrags ihre Erledigung gefunden hatte, also insoweit, als sie Reorganisationsvorschläge enthalt, begutachtet worden. Auf diese Petition bezieht sich der Antrag des Abg. Eymann, daß nicht, wie vom Ausschüsse unter Hl. vorgeschlagen wor den ist, diese Petition auf sich Keruben bleiben, sondern daß sie ebenfalls an die Staatsrcgierung abgegeben werden möge. Hier werde ich zuerst den Antrag des Abg. Eymann zur Ab stimmung bringen, und findet dieser Annahme, so wird der Antrag des Ausschusses unter III. dadurch erledigt. Immer aber wird dann noch der Antrag des Ausschusses unter IV. zur Abstimmung kommen müssen, daß diese Petition der Gemeinde Goppeln und 90 anderer Ortschaften an die erste Kammer gelange. Ist man hiermit ein- verstaüden? — Einstimmig. Vicepräsident v. Hefd: Ich frage daher die Kammer, I., sollen nach Vorschlag Ihres Ausschusses die unter 1 bis 8 ge dachten Petitionen an die Staatsregierung abgegeben wer den? — Einstimmig. ! VicepräsidentD.- Held: Der Antrag a. des Abg. Evans geht dahin: daß bei der Abgabe der Petitionen die Petition des Stadtraths zu Thum der Negierung zur Berücksichtigung empfohlen werde.' Will die Kammer dies? -- Gegen 19 Stimmen Za. Viceprasident V. Held: Der Antrag b. des Abg. Dam mann geht dahin: daß bei der Abgabe der Petitionen diePetition Johns und acht Genossen zuHohn-
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