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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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worden wären, so läßt sich doch daraus, daß Seiten des Be amten ihnen, unter Hinweisung aus einen ihnen sonst bevor stehenden Proceß, zu diesem Anerkenntnisse zugeredet worden, noch nicht auf einen ungerechten Zwang schließen. Auf den von den Petenten zur Unterstützung ihres Ge suches besonders hervorgehobenen Umstand, daß in ihren Lehnscheinen jener Abgaben nicht gedacht wäre, kann bei dem von den Petenten spater erklärten ausdrücklichen Anerkennt nisse um so weniger ein Gewicht gelegt werden, als daraus, daß, wenn ein Recht in die Erwerbsurkunde nicht mit ausge nommen ist, noch nicht folgt, daß dem Berechtigten dies Recht nicht mehr zustehe, und daß er es nötigenfalls nicht verfol gen könne. Wollte man endlich von dem vorliegenden ausdrücklichen Anerkenntnisse und dessen rechtlichen'Wirkungen ganz ab sehen, so steht doch so viel fest, daß, da der von den Petenten genannte Berechtigte seine Ansprüche auf die von ihnen ver langten Abgaben, wie sie selbst anführen, auf einen Privat rechtstitel gründet, ihm die Verfolgung derselben auf dem Rechtswege nicht entzogen werden kann, und es demnach we der den Kammern, noch der Negierung zusteht, in dieses Pri- vatrechtsverhaltniß zum Nachtheile einer Partei einzuwirken. Der vierte Ausschuß empfiehlt daher der Kammer an, zu beschließen, die Petition Johann David Schönfeld's und Ge nossen auf sich beruhen zu lassen, dieselbe aber, da sie an beide Kammern gerichtet ist, an die erste Kammer abzugeben. (Nach Wiedereintritt des Vicepräsidenten 0. Held verläßt Viceprasident Haberkorn den Präsidentenstuhl.) Vicepräsident v, Held: Will Jemand hierüber sprechen? — Bei dem Schweigen der Kammer frage ich: will siedie Petition Johann David Schönfeld's undGenos- sen auf sich beruhen lassen, was Ihnen Ihr Ausschuß vorschlägt? — Einstimmig Ja. Bicepräsident v. Held: Ich bitte, in der Berichterstat tung fortzufahren. Berichterstatter Abg. Richter: Ich muß die Geduld der Kammer noch in Anspruch nehmen durch Wortragung eines Bericht des vierten Ausschusses über eine Petition Friedrich Ernst Zimmermann's und Genossen zu Hartmannsdorf, un entgeltliche Aufhebung der Feudallasten betreffend. Der Be richt lautet so-' - Die Bewohner des unter das Amt Penig gehörenden Dorfes Hartmannsdorf,.Friedrich Ernst Zimmermann und 164 Genossen, haben sich in einer bereits bei der vorigen zwei ten Kammer unterm Id. März 1649 eingereichten, damals aber nicht zurBerathung gekommenen und deshalb von ihnen unterm 6. März 1850 erneuerten Petition an die jetzige Volks vertretung mit der allgemeinen Bitte gewendet: dieselbe möge sie dahin bescheiden, daß alle Abgaben, welche sie von ihren Grundstücken an die Herrschaft Penig zu entrichten hatten, sofort unentgeltlich in Wegfall kommen müßten. Der vierte Ausschuß, dem diese Petition zur Berichter stattung zugewiesen worden ist, entledigt sich dieses Auftrages in Folgendem. Zur Begründung dieses ihres Gesuches um sofortige Befreiung von allen herrschaftlichen Abgaben, deren specielle Angabe sie aber unterlassen, geben Petenten eine bis ins elfte Jahrhundert zurückreichende Geschichte ihres Dorfes und führen hierbei an: dasselbe wäre zu jener Zeit ein mit eigenem Recht und Gerechtigkeit versehener, unter die damalige freie Reichsstadt Chemmtz gehöriger Dingestuhl gewesen, dessen Bewohner Frohnen und Lehngeld nicht zu entrichten gehabt hätten. Im Jahre 1389 wäre Hartmannsdorf an den Burg grafen zu Leisnig verkauft und von diesem der ihm zugehörigen Herrschaft Rochsburg einverleibt worden, von der es spater an die Schönburg'sche HerrschaftPeniggekommen wäre. Der ernannte Burggraf zu Leisnig habe die Hartmannsdorfer Bauern zur Leistung verschiedener Frohnen veranlaßt, die später in Geld verwandelt worden wären, und es hätten nun von dieser Zeit her die dasigen Begüterten Frohngeld, Erb- zins, Schaaftriftgeld, auch Hühner-, Eier-, Käse-, Spinn- und Vogelstellgeld, ingleichen auch Lehngeld zu 5 Procent und Zinsgetreide an die Herrschaft zu entrichten gehabt, auch den spater aufgcbauten Häusern wären ähnliche Zinsen auserlegt worden. Die Petenten vermuthen noch, daß während des dreißig jährigen Krieges die Abentrichtung dieser Lasten eine geraume Zeit hindurch, vielleicht auf die Dauer der Verjährungszeit, unterblieben sein könne, und führen dabei noch an, daß im Jahre 1628 ihr Zinsgetreidemaaß verbrannt sein solle und es wohl möglich sei, daß an dessen Stelle ein größeres gefertigt worden sei. Uebrigens habe die Herrschaft in Bezug auf Hartmannsdorf kein Frohnbuch oder sonstige Urkunde. Sie hätten daher im Jahre 1837 wegen dieser herrschaftlichen Abgaben einen Proceß angefangen, aber kein Recht gefunden, indem sie nach einer zehnjährigen Dauer dieses Processes auf Grund der Verjährung zur Fortentrichtung der fraglichen Abgaben verurrheilt worden wären. Dic Mehrzahl von ihnen hätte sich von diesem Proteste losgesagtund die herrschaftlichen Abgaben anerkannt, gegen die übrigen aber wäre das Ejte- cutionsverfahren eingeleitet worden. Ueberdies wären alle dieseAbgabenindasGrund-und Hypothekenbuch eingetragen worden. Einer der Petenten hätte gegen diese Eintragung Widerspruch erhoben, wäre aber in drei Instanzen mit seinem Widerspruche abgewiesen worden und hatte sämmtliche Pro- ceßkosten, die sich auf140Thlr. belaufen hätten, ab- und er statten müssen. Dieser Vorgänge ungeachtet hoffen Petenten doch, daß sie durch einen Ausspruch der Kammer von allen herrschaft lichen Abgaben freigesprochen werden dürften; sie führen, um die Kammer zu cinemderartigen Ausspruchegeneigt zu machest noch an, wie ihr Dorf in Folge der Kriegsjahre, sowie eines Neubaues der Pfarrwohnung, verschiedener Wegebauten und > dergleichen ohnehin sehr belastet wäre und daß eine Ablösung jener herrschaftlichen Lasten und Verweisung der Renten an die Landrentenbank ihnen deshalb nichts helfen könne, weil sie die Tilgung der Renten bei der Landrentenbank nicht er leben würden, und glauben, daß, da ihre Grundstücke ur sprünglich nicht auf herrschaftlichem Grund und Boden stän den, Grund genug vorläge zur sofortigen unentgeltlichen Auf- hebung aller dieser herrschaftlichen Lasten. . . Schon aus dem hier referirten Inhalte der übrigens sehr weitläufigen Petition dürfte sich, ohne daß es weiterer De duktionen bedarf, hinreichend ergeben, daß den Wünschen der
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