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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. ßA. Dresden, am 19. April 1850. ' Neun und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 16. April 1850. , Inhalt: ReMrandenvortrag. — Urlaubsgesuch. —- Beantwortung der In terpellation des Abg. Eymann wegen eines Gesetzes zu Ablösung der baaren Geldgefälle durch den RegicrungScommlssar Kohl schütter und Erledigung derselben. — Erklärung des Abg. Klin ger in Bezug auf die von Seiten des Staatsministers v. Friesen beantwortete Interpellation, die Anwendung der homöopathischen Heilmethode bei der Thierarzneischule zu Dresden betr. — Be- rathung deS Berichrs des ersten Ausschusses über das königl. De cket, den Gesetzentwurf, die Leichcnlestattungen und die Einrich tung des Leichendienstes betreffend. —Allgemeine Berathung.— Besondere Berathung über §. I—8. — Schlußabstimmung. Die Sitzung beginnt kurz nach 10 Uhr in Anwesenheit von 69 Kammermitgliedern und der Regierungscommifsarien Kohlschütter undV.CHoulant. Secretair Prüfer ver liest das Protocoll über die letzte Sitzung. Präsident Cuno: Wenn gegen das jetzt eben vorgelesene Protocoll keine Erinnerung gemacht wird, ist dasselbe für ge nehmigt zu erachten, und ersuche ich die Abgg. Leonhardt und Löwe, dasselbe zum Zeichen der Genehmigung unter schriftlich zu vollziehen. (Dies geschieht.) Es wird Ihnen nunmehr der Vortrag über die zur Regi- strande eingegangenen Gegenstände erstattet werden. (Nr. 622.) Petition der Gemeindevorstände Carl Gottlob Schneeweiß zu Niedertopschadel und Genossen, vom 3. April dieses Jahres, die Aufhebung der Baupolizeiverordnung vom 11. März 1841 betreffend. Ueberreicht vom Abg. Lehmichen. Abg. Oehmichenr Zn der 14. öffentlichen Sitzung habe ich an die Staatsregierung eine Anfrage des Inhalts ge richtet, ob sie an dem jetzigen Landtage noch ein Baupolizei gesetz vorzulegen beabsichtige, und es hat darauf der Herr Mi nister des Innern geantwortet, daß das nicht der Fall sein werde. Ich habe damals mir einen Vorbehalt gestellt und Lin nunmehr im Stande, davon Gebrauch zu machen und in il. K. (4. Abonnement.) wenigen Tagen bei der Kammer mit der Bitte einzukommen, ob sie mir erlauben würde, einen darauf bezüglichen Gesetz entwurf einzubringen. Ich bitte daher das Präsidium, die Petition bis zu dieser Zeit zu asserviren. Präsident Cuno: Ist die Kammer damit einverstanden, daß die eben vorgetragene Petition bis dahin asservirt wird, wo vom Abg. Oehmichen Erlaubniß zur Einbringung des an gekündigten Gesetzentwurfes nachgesucht und der Gesetzent wurf eingebracht werden wird? — Einstimmig Ja. (Nr. 623.) Beschwerde des Kunflgärtners rc. Leidert zu Hainichen, vom 11. April a. o., wegen Verweigerung der von ihm nachgesuchten Ertheilung eines Patentes auf Betreibung der medicinischen Chemie und wegen Androhung seiner Aus weisung. Präsident Cuno: Ich glaube, meine Herren, es wird kaum etwas Anderes übrig bleiben, als diese angebliche Be schwerde zu den Acten zu legen. Leidert hatte uns — es sind dies seine eignen Worte — um ,,->in Betreibungspa tent der medicinischen Chemie" gebeten. Wir haben ihm darauf eröffnet, daß wir unsererseits Concessionen zu er- theilen nicht berechtigt seien, ihm vielmehr überlassen bleiben müsse, sich deshalb an die geeignete Stelle zu wenden. In der gegenwärtigen Eingabe zeigt uns nun Leidert an, daß er einen Wunsch der gedachten Art der Staatsregierung vorge tragen, allein lediglich eine abfälligeBescheidung, wie er sagt, „eine allerliebste Resolution" und zugleich die Bedeutung empfangen habe: er möge schweigen, sich der Bereitung chemi scher Präparate enthalten, widrigenfalls mit exemplarischen Maaßregeln gegen ihn verfahren werden würde. Diesen exemplarischen Maaßregeln giebt Leidert wohl eine zu weite Auslegung, insofern er darin eine Androhung der Auswei sung findet und sich in dieser Richtung beschwert. Theils ist nun die Eingabe Leiderts unverständlich, theils ist sie an einer gewissen Stelle, die ich eben deshalb nicht mittheile, in einem völlig unpassenden und beleidigenden Tone gehalten, theils ist sie aber auch formell unzulässig, indem von dem Be schwerdeführer durchaus nicht nachgewiesen ist, daß er den ge setzlich vorgeschriebenen Weg durchschritten und sich vergeb lich an die höchste Behörde gewendet habe. Das Präsidium schlägt Ihnen daher vor, nach dieser ausführlichen Mittei lung die Eingabe zu den Acten zu legen. Sind Sie damit einverstanden? — Einstimmig Ja. 5
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