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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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daher die Ehre, zu erklären, daß es allerdings in der Absicht der Regierung liegt, ein Gesetz des von dem Herrn Inter pellanten bezeichneten Inhalts an die Kammern zu bringen. Der Entwurf dieses Gesetzes ist bei dem Ministerium des Innern bereits vollständig bearbeitet und unterliegt gegen? wärtig der Circulation im Gefammtministerium, um, wenn er dort berathen und festgestellt sein wird, sofort an die Kammern zu gelangen. Abg. Eymann: Nach der vom Herrn Regierungscom- missar gegebenen Antwort kann ich allerdings über meine Anfrage für jetzt Beruhigung fassen. Abg. Klinger: Bei der Berathung des Budgets über das Ministerium desJnnern, und namentlich beider Berathung des Postulats für die Thierarzneischule, ist von mir eine An frage an das Ministerium dahin gerichtet worden, ob nach wie vor denSchülernjenerAnstaltGelegenhektgegeben werde, das homöopathische Heilverfahren kennen zu lernen, und zwar unter Anwendung des vom Herrn 0. Prinz früher innegehal tenen Verfahrens. Auf diese meineAnfrage ist in der nächsten Sitzung, in welcher ich gegenwärtig zu sein nicht die Ehre haben konnte, von Seiten des Herrn Ministers des Innern geantwortet worden, und zwar, wie mich meine Freunde und öffentliche Blätter unterrichtet haben, denn die Landtagsmit theilungen sind noch nicht in meinen Händen, im Allgemeinen ohngefähr dahin, daß die Regierung keine Abänderung seit jener Zeit habe eintreten lassen, daß im Gegentheil nach wie vor den Vorschlägen nachgegangen werde, welche von Seiten des Herrn Professors Prinz diesfalls dem Ministerium des Innern gemacht worden seien. Wenn aber bei dieser Gelegen heit von Seiten des Herrn Ministers des Innern auch gleich zeitig daraufBezug genommen worden ist, daß ich eine gleiche Interpellation im Jahre 1849 bei dem damals im Frühjahr stattgefundenen Landtag an das Ministerium gestellt und schon damals von dem Ministerium eine gleiche Antwort empfangen habe, so bin ich mir schuldig darauf Einiges zu entgegnen. Ich muß nämlich der Auffassung, und wie es scheint, ist diese Auffassung eine mehrseitige gewesen, schlechter dings entgegentreten, als hätte ich jene meine Interpellation vom Jahre 1849 und die darauf erfolgte Antwort absichtlich ignoriren wollen. Ich kann dem dreist widersprechen; ein mal aus dem Grunde, weil dasjenige, was in öffentlicher Sitzung öffentlich verhandelt, was nachher in den Landtags- mittheilungen gedruckt und nach allen Winden vcrbreitetwird, von keinem Abgeordneten verheimlicht werden kann; es läßt sich so etwas nicht verheimlichen. Allein es hat dies auch gar nicht in meinen Worten gelegen und liegen können, denn ich habe von dem in dem Jahre 1849 verbreiteten Gerüchte gesprochen; das Gerücht und die auf meine Interpellation ertheilte Antwort der Regierung beschränkte sich also nicht auf die Zeit der Interpellation und der darauf ertheilten Antwort, sondern bezog sich überhaupt auf das Jahr 1849. — Im Uebrigen, wäre ich undeutlich,gewesen, so will ich nunmehr II. K. deutlich sein, meine Herren! denn trotz der Versicherung des Herrn Ministers Weinlig, trotz der Erklärung, welche in jener Kammer von der Regierung gegeben wurde, erhielt sich das fragliche Gerücht, und wodurch erhielt es sich? dadurch, daß unmittelbar nachher, nachdem jene Erklärung und Versiche rung von der Regierung abgegeben worden war, in der Leip ziger Zeitung, in der sogenannten Staatszeitung, ein Artikel zu lesen war, welcher jene Zweifel unterstützte; denn es wurde damals in diesem Artikel der Leipziger Zeitung ausgesprochen: Professor Prinz hatte niemals nach den Grundsätzen der Homöopathie gelehrt und niemals darnach verfahren. Ich glaube also, daß ich, wenn solche Gerüchte auch nach jener Versicherung und Erklärung der Regierung immer noch in solchen öffentlichen Blattern, wie z. B. in der Leipziger Zei tung verbreitet werden, dann wohl das Recht habe, im Jahre 1850 nachzufragen: „wie steht es nun in diesem Augenblicke, ist das Gerücht gegründet oder nicht gegründet?" Dies wollte ich zu meiner Rechtfertigung erklären und gleichzeitig d i e Erklärung hknzufügen, daß ich mit der Versicherung, welche von Seiten des Ministers des Innern ausgesprochen worden ist, nunmehr Beruhigung fasse. NegierungscommissarKohlschütter: Ich glaube das, was auf die Erklärung des Herrn Abgeordneten etwa zu er widern sein dürfte, dem Herrn Minister des Innern selbst überlassen zu müssen und jetzt nur bemerken zu dürfen, daß es gewiß nicht in der Absicht des Herrn Ministers gelegen hat, dem Herrn Abgeordneten in Bezug auf den zur Sprache ge brachten Gegenstand irgend einen Vorwurf machen zu wollen. Ich selbst habe die frühem Verhandlungen in der ersten Kam mer mit der neulichen Aeußerung des Herrn Abgeordneten nicht so speciell verglichen, um augenblicklich im Stande zu sein, den von ihm hervorgehobenen anscheinendenWiderspruch aufzuklären. Abg. Klinger: Ich habedem Herrn MinisterdesJnnern keinen Vorwurf daraus machen wollen, daß er meiner frühem JnterpellationErwähnunggethanhat; allein ich habegeglaubt, es mir und meiner Ehre schuldig zu sein, einer Auffassung entgegen zu treten, die möglicher Weise aus der Erwähnung jenes Umstandes hätte Platz ergreifen können. Präsident Cuno: Es hindert uns nun nichts mehr, zum ersten Gegenstände unserer Tagesordnung, demBerichtc des ersten Ausschusses überdas königliche Decret, den Leichendienst betreffend, überzugehen. Der Herr Bericht erstatter des ersten Ausschusses wolle diesenBericht vortragen. Berichterstatter Abg. Löwe: Düs betreffettde Decret lautet folgendermaaßen: (s. Landtagsmittheil. I. Kammer, Nr. 37, S. 726.) Ich glaube doch, es wird gut sein, wenn wir die Zeit 5*
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