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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Wegen Vergütung dieses Schadens hat sich Schlewitz unterm 7. November 1849 an das Kriegsministerium gewen det und nachdem er von dieser Behörde abgewiesen worden, ist er mit einem gleichen Gesuche an die Volksvertretung ge gangen , wobei zu bemerken, daß er sowohl in seiner Eingabe an das Kriegsministerium als auch in seiner an die Kammern gerichteten Petition seinen Schadenanspruch auf die runde Summe von 500 Lhaler—- —- erhöht hat. Man kann es dahin gestellt fein lassen, ob überhaupt sächsischen und preußischen Soldaten ein Vandalismus der angezeigten Art, unter den Augen ihrer Offiziere an wehr losen Landsleuten verübt, zuzutrauen sei, oder nicht, der Aus schuß ist auch nicht in dem Falle, auf die ihm vorliegenden, von den betreffenden Offizieren über gedachte Angelegenheit an ihre Dienstbehörde erstatteten Rapports ein unbedingt ent scheidendes Gewicht legen zu müssen, um zu einer richtigen Beurtheilung der Sache zu gelangen. Denn wenn in diesen Rapports denSchlewitzischen Angaben besonders rücksichtlich derHöhe des angeblich erlittenen Verlustes auf das Bestimm teste widersprochen, die gute Haltung der Mannschaft ge rühmt, auch zugleich versichert wird, daß unter den Augen der Offiziere kein Soldat sich an Eß- und Trinkwaaren vergriffen oder gewaltsamer Zerstörung zerbrechlicher Gegenstände sich schuldig gemacht habe, wenn endlich vom Compagnieführer die Entwendung einer PartieWäsche und Kleidungsstücke mit Entrüstung und unter Anführung sehr einleuchtender Gegen gründe zurückgcwiesen wird, so hat doch in dem einen dieser Rapports nicht mitStillschweigen übergangen werden können, daß nach Angabe eines Portepeejunkers bei gewalsamer Oeff- nung d er Thüre des Verkaufsladens ein Theil der Mannschaft, Sachsen und Preußen, sich in den dunkeln Raum desselben gedrängt, um auch hier nach den muthmaßlich versteckten Schützen zu suchen, und daß hierbei einige Gefäße (ob absicht lich oder zufällig, ist nicht zu ermitteln gewesen,) zerbrochen worden sind, auch einige Soldaten von dem dort aufgestellten Backwerke gegessen, andere aus dort gestandenen Flaschen ge trunken haben. Hat nun auch diese Durchsuchung des Verkaufsladens angeblich nur eine Minute Zeit erfordert und ist die Mann schaft dann sogleich wieder hinausgewiesen, auch der Laden späterhin ganz zugesperrt worden, so steht wenigstens so viel fest, daß des Petenten Angaben nicht ganz aus der Luft gegrif fen sind, wenn er behauptet, daß ihm Eß- und Trinkwaaren genommen, auch Schaden an Gefäßen und sonst zugefügt worden. Faßt man indessen im Zusammenhalten mit obigen Rap ports die vom Petenten gelieferte Specisication seiner Schä den ins Auge, so erscheint es allerdings auffallend und bleibt unerklärlich, wie es möglich gewesen sein könne, daß das Mi- litair, von welchem doch der größere Theil sich nur ganz kurze Zeit lang in dem occupirten Hause befunden, der übrige Theil aber an etwa 40 Mann ein lebhaftes Feuer aus allen Etagen gegen die Aufständischen unterhalten hat, in Zeit von we nigen Stunden im Stande gewesen sein sollte, für ungefähr 160 Thlr. —- —- feines Backwerk und Confecturen, inol. 4 Hüte Zucker zu verzehren, sowie für circa 120 Thlr. —- —- Wein und feine Liqueure zu sich zu nehmen (wenn man auch davon etwas auf zerbrochene Gefäße in Abzug bringen wollte, obschon Schlewitz den Bruch besonders wieder mit 15 Thlr. lONgr. —-in Ansatz gebracht hat) und möchte doch wohl anzunehmen sein, daß durch solche unmäßige Genüsse Ser größte Theil der Mannschaft für die Dauer des Tages ganz untüchtig zum Dienste geworden sein dürste, wahrend dagegen von den Offiziers versichert wird, daß sie nicht einen einzigen Betrunkenen unter ihrer Mannschaft wahrgenom men, daß letztere vielmehr zu ihrem Getränke eine Tonne Bier zugeschickt bekommen und sich nur an diese gehalten habe. Bringt man damit in Verbindung die Unsicherheit auf Seiten Schlewitzens bei Quantisicirung seines Schadens, indem er denselben erst mit 331 Thlr. 26 Ngr. —- speciell be rechnet, gleichwohl dann in einerund derselben Eingabe auf 500 Thlr. anschlagt, erwägt man, daß Schlewitz erst sechs Monatenach jenenVorfällensich beimKriegsministerium mit seinem Schädenanspruche gemeldet hat, ingleichen daß dieser Schaden selbst allen und jeden Nachweises entbehrt, vielmehr nur auf des Petenten eigner Angabe beruht, hiernächst, daß es noch nicht einmal feststeht, ob derartige Schäden aus Staats- oder städtischen Cassen oder wo sonst her zu vergüten seien und endlich, daß eine Empfehlung der Schlewitz'schen Petition für die Kammer allerdings präjudicirlich sein dürfte gegenüber von Petitionen ähnlicher Art und ähnlicher Be gründung, welche dann voraussichtlich späterhin der vorlie genden Nachfolgen möchten, so sieht sich der Ausschuß außer Stande, die Petition, welche dahin geht, daß die Volksvertretung beschließen wolle, daß dem Petenten für die durch das sächsisch eMilitair in den Maitagcn zugefügten Verluste von zusammen we nigstens 500 Thlr. —- —- aus Billigkeitsgründen eine angemessene Entschädigung gewährt werde, bei der Kammer zu befürworten, räth vielmehr der Kam mer an, dieses Gesuch des Conditor Schlewitz, welchem übri gens die Verfolgung seiner Ansprüche im ordent lichen Rechtswege jedenfalls unbenommen bleibt, auf sich beruhen zu lassen. Uebrigens würde die Petition noch an die erste Kammer abzugeben sein, da sie an die gesammte Volksvertretung ge richtet ist. Präsident Cuno: Will die Kammer sofort auf die Be- rathung des jetzt vernommenen schriftlichen Berichtes einge- hen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Es hat sich Niemand um das Wort gemeldet. Daher richte ich die Frage auf Annahme des Aus schußgutachtens, welches dahin geht, das Gesuch des Con ditor Schlewitz, welchem übrigens die Verfol gung seiner Ansprüche im ordentlichen Rechts wege jedenfalls unbenommen bleibt, auf sich be ruhen zu lassen. StimmtdieKammerdem Gutachten ihres Ausschusses bei? — Gegen 1 Stimme Za. Präsident Cuno: Im klebrigen wird die Petition, da sie an die Volksvertretung im Allgemeinen gerichtet ist, noch an die erste Kammer abzugeben sein. Ich rufe den Bericht erstatter des vierten Ausschusses auf, über Carl Ferdinand Gottlieb Leidert's zahlreiche Eingaben Bericht zu erstatten. Berichterstatter Abg. Mauckisch: Schon bei dem Zusamentritte des dermaligen ordentlichen Landtags und bald nach Eröffnung desselben hat Carl Gott-
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