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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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anheimsiel. Die Todtenschau nun war ein erster Anfang dazu, die Privatärzte in ausgedehnterm Maaße zu der öffent lichen Gesundheitspflege herbekzuzkehen. Sie gab denselben Gelegenheit, zur Abstellung übler Gewohnheiten im Volke zu wirken, die Leute zu belehren über die Mangel der üblichen Kinder-, Kranken- oder Wöchnerinnenpflege, ihnen eine bes sere Behandlung der Leichen und die Vermeidung mancher gemeinschädlichen Krankheitsursachen beizubringen. Manche Hütte, die sonst nie von einem Arzte betreten war, erhielt jetzt mit dessen Besuch auch das Licht der Wissenschaft, der Beleh rung, der Gesundheitspflege rc. Wenn man die Todtenschau aufhebt, so thut man in dieser Hinsicht gewiß einen Rück schritt. Daß dieTodtenschau auch ihre Schattenseiten hatte, ist nichtzu leugnen, und hauptsächlich waren es folgende zwei Punkte: 1) daß die armen Leute den Todtenbeschauer selbst bezahlen mußten, während diese Armeniern Lebenden weder den Arzt noch eine Suppe schaffen konnten; da ist es aller dings hart und schmerzlich, für die Leiche zu bezahlen. Dieser Uebelstand wäre einfach zu beseitigen, wenn der Lodtenbe- schauer aus der Gemeindecasse honorirt würde. 2) Die höhern Stände beleidigte die Einmischung des Todtenbeschauers in jenen Fällen, wo ein Hausarzt gehalten wird und dieser den Tod bescheinigt hat. Mit Recht verlangt man, daß dieser dasselbe Vertrauen wie die Todtenschauärzte verdiene. Mit Recht beklagen die Hausärzte sich oft über rücksichtslose Ein mischungen der Todtenbeschauer, unter denen oft ungebildete Nichtarzte die Controle übergeprüfte Aerzte ausüben wollten. Diesen Klagen ist übrigens in den Hauptstädten mittelst Ver ordnung abgeholfen, wonach ein Zeugniß des Hausarztes, das den Tod bescheinigt, dem Lodtenbcschauer genügen soll. Es ist daher meines Erachtens dringend nothwendig, daß wir davon absehen, den Leichenfrauen eine so wichtige Function übergeben zu wollen. Ich habe heute in dem neuen Dresdner Journal einen höchst bcherzigenswerthen Artikel über die Leichenschau gelesen, aus dem ich Ihnen in Dczug auf die Leichenfrauen folgende Stelle mitzutheilen mich gedrungen fühle: „In dieser Beziehung erlaube ich mir darauf aufmerk sam zu machen, daß sich zwar an der intellektuellen Befähi gung der Frauen im Allgemeinen zur Ausübung der Leichen schau innerhalb der von dem neuen Gesetzentwurf gezogenen Grenzen nicht zweifeln laßt, daß aber die Leichenfrauen bisher eine zu tiefe sittliche Stellung einnahmen, um ihnen ein solches Geschäft mit Vertrauen in die Hande legen zu können. Für einen so ekelhaften Beruf geben sich zur Zeit fast blos Weiber her, die aus der Hefe des Volkes stammen. Wie der moralische Werth nur als ein sehr zweifelhafter be zeichnet werden kann, so wird der intellektuelle durch den Um stand beeinträchtigt, daß man bei jenem Geschäfte Brannt wein, oft viel Branntwein trinkt. Es wird also darauf an kommen, den Beruf der Leichenwäscherinnen auf eine etwas höhere Stufe heraufzuschrauben; man wird Subjekte zu er langen suchen müssen, die einer edlern Auffassung ihres Be rufes, und das auf die Dauer, fähig sind." Es ist das in Wahrheit begründet, und wer von uns Gelegenheit gehabt odersich dieMühegegeben hat, das zu beobachtender wird un bedingt dies unterschreiben. Jetzt, wo wir im Frieden leben und keine Epidemieen im Lande haben, wäre die Gefahr, käme das vorliegende Gesetz zur Geltung, nicht so groß, aber wenn solche Fälle eintreten, wenn Cholera oder Typhus über uns einbrächen, dann wären wir mit Leichenfrauen übel be stellt und die Gefahr des Lebendkgbegrabens begründet! Ich für meine Person glaube an ein Lebendigbegrabenwerden nicht, ich halte es für eine Fabel, daß Jemand lebendig begra ben werden könne, der einmal auf der Bahre liegt, aber das glaube ich, daß in solchen Zeiten, wo eine Epidemie ins Land gekommen ist, Hunderte von Menschen lebendig begraben werden, indem man aus Furcht vor Ansteckung mit der Be erdigung unvorsichtig eilt und die Tobten nicht rasch genug aus dem Hause schaffen zu können meint. Waren wir dann in dem Besitze von Leichenkammern, so hätte Jeder die voll kommenste Sicherheit, nicht lebendig begraben zu werden. Ich kann daher nach meinem besten Wissen und Gewissen unmöglich dafür stimmen, daß man die Leichenbeschauung Weibern und alten Frauen überweise, sondern daß dies Amt nur Männern der Wissenschaft, mit einem Worte, Aerzten, anvertraut werden dürfe. Aber man muß dem Hausarzte das Recht einräumen, den gültigen Todtenschein ausstellen zu können, und wenn man einwendet, daß nicht Alle im Besitze eines solchen wären, so erwidere ich, es hätte der Staat etwas mehr thun und überall im Lande Aerzte anstellen sollen, da mit Jeder im Besitze eines Arztes sein kann, wenn er ihn braucht. Der Arzt ist verpflichtet, selbst ohne Aussicht auf ein Honorar zu den Armen, wie zu den Reichen zu kommen, und ein edler Arzt wird das gewiß auch thun, rund niemals wird dqrüber Klage vom Gegentheil erhoben worden sein. Ich kann mich aus dem Grunde, um nicht die ganze Medicin, um nicht gewissermaaßen den ärztlichen Stand vor den Kopf zu stoßen, auch unmöglich für den Antrag des ersten Aus schusses der zweiten Kammer erklären, und muß wünschen, daß die Kammer berücksichtigen möchte, ein für die Zukunft ausreichendes Gesetz zu schaffen, welches womöglich vernünf tige Ansichten im Volke zugleich verbreitet und befördert. Abg. Re nutzer: Jedenfalls muß man dem Abgeordne ten, der soeben gesprochen hat, in manchenBeziehungen Recht geben. Es ist nicht zu leugnen, daß der Zweck, den man bei Erlassung des Gesetzes vom Jahre 1841 vor Augen gehabt hat, bei der gegenwärtigen Gesetzvorlage in der Hauptsache verloren geht, sich sonach auch nicht unerhebliche Bedenken gegen die Annahme derselben ergeben. Wenn, meine Herren, der wirkliche Lod in vielen Fällen so leicht zu erkennen wäre, daß auch selbst bei einer umfassenderen Belehrung eine unge bildete Frau, wie die Leichenfrauen es in der Mehrzahl sind, hierzu vollständig ausreichte, würde wohl niemals eineLebcndig- begrabung stattgefunden haben. Es behauptet zwar der vorige Redner, der Glaube an Lebendigbegraben sei nur ein Wahn,
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