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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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also nicht die Beweise beibringen könnten, welche die Ansprüche der Betreffenden bekunden. Was aber die Löhnungsrückstände anlangt, welche aus dem russischen Feldzuge und, wie die Petition von Böhmer und Genossen besagt, aus dem Feldzuge von 1813 in Sachsen herrühren, so erscheint deren endliche Auszahlung als eine Ehrensache des Staates, und ich muß der geehrten Kammer hinsichtlich dieser einen von mir entworfenen Zusatz zu dem Ausschußgutachten zur Annahme empfehlen. Meine Herren, es ist wohl nicht zu leugnen, daß, wenn von dem früher« Kriegsministerium zu Anfänge der zwanziger Jahre ein Auf ruf, diese Angelegenheit betreffend, in öffentlichen Blättern erlassen worden wäre, dann begründete Ansprüche der gegen wärtigen Petenten zeitiger zur Erledigung gekommen, nur ver meinte aber schon damals als grundlos nachgewiescn worden wären. Zwar hat das Kriegsministerium, wie von dem Be richterstatter jetzt mitgetheilt worden ist, schon im Jahre 1816 eine Aufforderung, welche indessen nur auf den russischen Feldzug sich bezieht, an die Betheiligten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche erlassen, auch nach jener Zeit wirklich beschei nigte Ansprüche dieser Art vollständig befriedigt. Um aber endlich die fragliche Angelegenheit vollständig zu erledigen, um die Hoffnungen, welche noch genährt werden, theilweise zu realisiren, theilweise aber die völlige Grundlosigkeit dersel ben überzeugend den betreffenden Petenten darzuthun, halte ich es für angemessen, daß die Staatsregierung von den Kam mern ersucht werde, einen öffentlichen Aufruf in die Blätter einrücken zu lassen, wodurch die gesammten alten Soldaten, welcheAnsprüche an die Staatskasse zu haben vermeinen, auf gefordert werden, sich aufs schleunigste damit an das Kriegs ministerium zu wenden, da, wie der Bericht sagt, noch ein Baarfonds zu Befriedigung derartiger Ansprüche im Kriegs ministerium sich befindet. Ich habe mir daher folgenden, an, Has Ausschußgutachten anzuschließenden Nachsatz zu entwer fen erlaubt: „Letztere (nämlich die Staatsregierung) auch er suchen, zu diesem Zwecke Aufrufe in öffentlichen Blättern zu erlassen und überhaupt die ganze Angelegenheit mit mögliche ster Beschleunigung zu erledigen." Es ist gewiß wünschens-^ werth, meine Herren, daß endlich einmal das letzte Wort in dieser Sache gesprochen wird, daß diejenigen, welche lediglich aus Jrrthum Ansprüche an die Staatskasse zu haben vermei nen, nicht länger zu leeren Hoffnungen veranlaßt werden. Es ist aber auf der andern Seite gewiß auch zu erwarten, daß die Staatsregierung alles Mögliche thun werde, um solche Ansprüche, welche aus dem Feldzuge von 1812 und 1813 stch herschreiben, vollständkgst und baldigst zu befriedigen. Präsident Cuno: Der in der ersten Kammer gefaßte Beschluß, dessen Annahme uns unser Ausschuß anempsiehlt, geht dahin: „die Kammer wolle sich im Verein mit der zwei ten Kammer bei der Staatsregierung für nachträgliche Be friedigung derjenigen erweislichen Ansprüche der Petenten, welche aus dem russischen Feldzuge herrühren, verwenden, rück sichtlich der übrigen Punkte aber die Petition auf sich beruhen lassen." Es würde nun der jetzt eingebrachte Antrag an das Wort: „verwenden" sich anzuschließen haben, und daselbst die Worte beizufügen sein: „Letztere auch ersuchen, zu diesem Zwecke Aufrufe in öffentlichen Blättern zu erlassen und über haupt die ganze Angelegenheit mit möglichster Beschleuni gung zu erledigen." Wird der gestellte Antrag unterstützt? — Sehr zahlreich. Präsident Cuno: Wünscht sonst noch Jemand zu spre chen? Ich darf zur Abstimmung schreiten; ich habe zunächst die Frage an Siezu stellen: „Ob Sie sich imVereine mit der ersten Kammer bei der Staatsregierung für nachträgliche Befriedigung derjenigen erweis lichen Ansprüche der Petenten, welche aus dem russischen Feldzüge herrührcn, verwenden wol len"? — Einstimmig Ja. PräsidentCuno:„ObSie gleichzeitig dieStaats- regi erung ersuchen wollen, zu diesem Zwecke Auf rufe in öffentlichen Blättern zu erlassen und überhaupt die g anze Angcleg enh eit mit möglich ster Beschleunigung zu erledigen"? — Einstim mig Ja. Präsident Cuno: Ob Sie weiter beschließen, die Peti tion rücksichtlich der übrigen Punkte, jedoch mit Ausnahme eines bei künftiger Frage noch besonders hervorzuhebcnden Punktes in derBöhmer'schen Petition, für erledigt zu erklären? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie, so viel den im Berichte zuletzt erwähnten Punkt der Petition Böhmer's und Genos sen anlangt, nach Anrathen Ihres Ausschusses im Vereine mit der ersten Kammer den in der Petition Johann Gottlieb Böhmers zu Dittelsdorf erwähnten Punkt, daß nach dem Ausmarsch e aus Torgau im Monat Mai 1813 bis zur Leipzig er Sch lacht mit Ausnahme des Feldlagers bei Görlitz nur dreimal eine fünftägige Löhnung ausgezahlt worden sei, im Vereine mit der ersten Kammer der Staats regierung zur Erörterungund nach Befinden zur Berücksichtigung empfehlen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Jm Uebrigcn versteht sich, ohne daß es eines besonder« Beschlusses bedürfte, daß die fünf Petitio nen, welche, an beide Kammern gerichtet, zunächst an die zweite Kammer gelangt sind, nunmehr an die erste Kammer abzugeben sein werden. Den Herrn Berichterstatter des drit ten Ausschusses ersuche ich nun, mündlichen Vortrag über das allerhöchste Decret, die Ergänzung und Abänderung des Gewerbe- und Personalsteuergesetzes betreffend, zu erstatten, und bemerke, daß auch die Staatsregierung mit der beschleu nigten Berathung dieses Gegenstandes sich einverstanden er klärt hat.
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