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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Sitzung vom Beschlüsse des dritten Ausschusses abzugehen und mich dem Buhk'schen Anträge anzuschließen. Wenn die Regierung wüßte, welche Stimmung im Volke gegenüber der für unser kleines Ländchen so Ungeheuern Pensionslast (556,669 Lhlr.) herrscht, so glaube ich, würde sie diese Ge legenheit benutzt haben, das wohl nicht zu verkennende schwächere Vertrauen des Volkes auf die Regierung wieder einigermaaßen zu verstärken, was ihr durch Annahme des Buhk'schen Antrags gelungen sein würde. Ich beklage es demnach im Interesse der Regierung selbst, daß sie nicht dar auf eingegangen ist. Wenn in der Motivirung des Gesetzent wurfs darauf Bezug genommen worden ist, daß man ja doch die Besteuerung des landwirthschaftlichen Betriebscapitals weggelaffen habe, wenn man uns diese Summe ganz besonders hervorhebt, so will ich nicht glauben, daß die Regierung da mit den ländlichen Vertretern in der Kammer einen Vorwurf habe machen wollen, fühle mich aber gedrungen, zu versichern, daß gewiß da, wo es das Staatswohl bedarf, der Grundbe sitz zeither nie verfehlt hat und ferner verfehlen wird, durch Bewilligung der nöthigen Mittel die Staatsmaschine mit in gehörigem Gange zu erhalten. Dieses Motiv hat mich nicht bestimmt, von meinem frühem Beschlüsse abzugehen; ich werde zwar heute für die Regierungsvorlage stimmen, aber nur deshalb, weil die Regierung uns ein aut — aut zuruft, weil sie uns, wie man im gemeinen Leben sagt, die Pistole auf die Brust setzt. (Einzelne Bravo's.) Ich werde dafür stimmen aus Gründen der Klugheit. Dies zur Motivirung meiner heutigen Abstimmung, gegenüber der in der vereinigten Sitzung. Abg. Raschig: Ich habe mir es zwar zum Grundsätze gemacht, mich innerhalb dieses Saales einer gewissen pytha- gorischen Echemythie zu befleißigen, um nicht meinerseits zu der Umständlichkeit, Schwerfälligkeit und Langweiligkeit, mit welcher in deutschen Landen die konstitutionellen Vereinbarun gen verbunden zu sein pflegen, einen Beitrag zu liefern; allein im gegenwärtigen Falle kann ich doch nicht umhin, meine Abstimmung kürzlich zu motiviren. Ich habe in der vereinig ten Sitzung beider Kammern für den Buhkschen Antrag ge stimmt, weil ich der Ansicht war, daß dieser Antrag so ziemlich die rechte Mitte zwischen dem Beschlüsse der zweiten Kammer und dem von der Regierung adoptirten Beschlüsse der ersten Kammerhalte. Ich hoffte, die Regierung würde sich auch hier als Freundin des äusto milion zeigen und diesem Ver- mittelungsvorschlage ihre Zustimmung ertheilen. Diese Hoff nung hat sich aber als illusorisch erwiesen. Die Regierung hat uns in das Dilemma gebracht, entweder ja zu sagen, oder den ganzen Gesetzentwurf fallen zu sehen. Hierbei ist die Regierung offenbar formell entschieden in ihrem Rechte. Die Regierung hat das Recht, jede gesetzliche Maaßregel, welche ihr nicht genehm ist, durch ihr Nein zu verhindern. Diesem ll. K. (L. Abonnement-) Rechte der Regierung steht aber freilich auf der andern Seite auch das Recht der Volksvertretung gegenüber. Auch die Volksvertretung kann jede gesetzliche Maaßregel durch ihr Nein unmöglich machen. Wünschenswerth ist es nun freilich, daß bei der durch das konstitutionelle System gebotenen Ver einbarung zwischen der Volksvertretung und der Regierung ein gewisses freundliches Entgegenkommen, so zu sagen, ein Zusammentreffen auf halbem Wege eintrete. Dies ist jedoch gegenwärtig leider nicht der Fall. Es fragt sich nun, wie diejenigen sich werden verhalten müssen, welche für den Buhk schen Antrag gestimmt haben und, wie das bei mir der Fall ist, von dieser Abstimmung gegenwärtig wieder abgehen. Ich bin der Meinung, daß nichts übrig bleibt, als daß die Volks vertretung nun auch ihrerseits in geeigneten Fällen von ihrem Zustimmungsrechte vollen Gebrauch mache. Handelt cs sich nämlich umGesetzvorlagen, derenDurchbringung vorzugsweise im Interesse der Volksvertretung liegt, so wird sich dieVolks- vertretung der Regierung fügen, handelt es sich dagegen um Gesetzvorlagen, deren Durchdringung vorzugsweise im Inter esse der Negierung liegt, so wird es Sache der Volksvertretung sein, ihr Recht geltend zu machen und sie zu nöthigen, zur Durchführung solcher in ihrem Interesse liegender Vorlagen ihrerseits der Volksvertretung Zugeständnisse zu machen. Ich will nur beispielsweise an das Wahlgesetz erinnern. Man scheint Seiten der Negierung sehr angelegentlich zu wünschen, daß das provisorische Wahlgesetz eine durchgreifende Umgestal tung erleide, dasVolk scheintaber diesen Wunsch nicht zu thei- len; im Allgemeinen hört man davon sagen, dieses proviso rische Gesetz könne mit einem Federstriche zu einem definitiven gemacht werden, man dürfe von dem gegenwärtigen Wahlge setze nur das Wörtchen „provisorisch" wegstreichen, so sei das definitive Gesetz schon fertig. Es thut mir leid, daß ich in einem solchen Sinne sprechen, daß ich die Regierung und die Volksvertretung gleichsam als entgegengesetzte Parteien be zeichnen muß. Aber, meine Herren, wir können es uns nicht verhehlen, dieses Verhältniß waltet gegenwärtig bei uns ob. Zwar hat unsere quasi Staatszeitung, die Leipziger Zeitung, gelegentlich erklärt, „die Bestimmung der Regierung sei nur die, das Organ des Volkes zu sein, durch welches dieses seinen Willen verwirklicht." Allein solche Sätze gelten wohl in der Theorie, aber man meint, sie taugten nicht für die Praxis. Die Praxis, das liegt auf der Hand, hat sich bei uns ganz anders gestaltet. Auch ist wohl zu berücksichtigen, daß solche volks tümliche Bemerkungen nur eine ganz specielle Bedeutung haben, sie werden nämlich in der Regel beigemischt, wenn gewisse Propositionen empfohlen werden sollen, man meint die dargebotene Kost annehmlicher und schmackhafter zu ma chen, indem man sie durch solche Sätze würzt. Ich bekenne übrigens, daß ich trotz meiner Echemythie von dem vorliegen den Gegenstände etwas abgeschweift bin. Allein es ist kaum möglich, irgend eine erheblichere Maaßregel der Regierung zu erörtern, ohne immer wieder auf die Frage nach dem parla- 11
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