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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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mentarischcn Principe zurückzukommen. Kommt dieses Prin- l cip nicht zur Geltung, so kann ich die Constitution nur als eine heillose Institution betrachten, denn sie dient dann nur dazu, das ohnehin schon untergrabene Vertrauen des Volks zur Regierung vollends gänzlich zu Grunde zu richten. Ich werde nun im vorliegenden Falle für die Vorlage der Regie, rung stimmen, indem ich dagegen für andere geeignete Fälle der Volksvertretung ein um so nachdrücklicheres Festhalten an ihrem Rechte der Verneinung Vorbehalte. Regierungscommifsar Opelt: Die Regierung hat nicht besorgt, daß ihr wegen der nochmaligen Vorlegung des gegen wärtigen Gesetzentwurfs der Vorwurfgemacht werden könnte, als ob sie nur auf ihrer Meinung stehen bleiben wollte. Sie hat in den Motiven ausgesprochen, was sie dazu geführt hat. Es ist lediglich der Zweifel über den Besteuerungsmodus der Pensionaire. Es ist bei derBerathung überden Gesetzentwurf schon einmal ein solcher Zweifel erledigt worden aufdemWege, der in solchen Fällen eingeschlagcn zu werden pflegt. Es liegt nun hier ein ähnlicher Fall vor. Der Gegenstand ist in der That von so geringer Bedeutung, daß die Regierung nicht umhin konnte, das Gesetz noch einmal vorzulegen, um es wegen einer solchen kleinlichen Differenz nicht fallen zu lassen. Ich bitte, meine Herren, nur aus diesem Gesichtspunkte den Gegenstand zu betrachten, damit wir endlich zu dem Ziele, was wir gewiß Alle wünschen, gelangen. Abg. v. Di es kau: Ich kann in den die Besteuerung der Pensionen und Wartegelder betreffenden Vorschlägen der Regierung keine gerechte oder sich auch nur der Gerechtigkeit annäherndeAusgleichung zwischen Erwerb durch Arbeiten und zwischen Erwerb durch Nichtarbeiten erkennen. Die Beweg gründe,welche dem abgeändertenGesetzentwurfe beigefügtsind, sind keine Widerlegungsgründe, sie sind nur Andeutungen, welche sich mit der Gerechtigkeit einer Regierung nicht verein baren lassen. Ich habe für den Tarif und als dieser Tarif abgeworfen worden war, für denBuhk'schenAntrag gestimmt. Ich würde, wenn der Buhk'sche Antrag nicht angenommen worden wäre, dann gegen den Kretzschmar'schen Antrag, den die Regierung in dem neu vorgelegten Gesetzentwürfe adoptirt hat, gestimmt haben. Ich werde daher gegen den vorgelegten abgeanderten Gesetzentwurf stimmen und glaube, hierdurch meine Abstimmung hinlänglich gerechtfertigt zu haben. Abg. Hering: Es kommt mir nicht bei, auch nur den Versuch zu machen, irgendwie Ihre Ueberzeugungen, die wenigstens in diesem Gegenstände mehr dem Praktischen zu- grwendet scheinen, umzuwandeln. Ich bin auch dem Practi- schen keineswegs abhold. Es scheint mir vielmehr bei der gegenwärtigen Sachlage Praktisches dem Practischen ent- , Segen zu stehen. Ich glaube, unsere Ehre als Volks vertreter ist auch etwas Praktisches. Das Ver trauen nun, das wir dermalen im Volke gemeßen, ist ohnehin nicht groß. Wir haben daher um so mehr es nöthig, darauf zu sehen, daß wir dieses Vertrauen steigern. Wenn wir aber — und dies gilt von der zweiten Kammer in ihrer großen Majorität — zweimal uns für den Tarifs, erklärt haben, wenn wir in der vereinten Sitzung mit Majorität uns für den Buhk-schen Antrag, der fast um die Hälfte vom Tarif?', abweicht, aber doch noch immer dem Principe sich nähert, das der erstere festhalt, entschieden, und die Regierung legt uns nun heute aufs Neue das Alte wieder vor und setzt uns, wie bildlich gesagt wurde, die Pistole auf die Brust, so sollen wir Alles vergessen, was wir bisher gewollt und für gerecht erkannt, die ganzen Verhandlungen und Berathungcn sollen vergeblich gewesen sein — die Regierung will nicht, also müssen wir nachgeben! Ich kann das mit der Ehre der Volksvertretung nicht vereinbar finden, und aus diesem Grunde muß ich, so sehr auch dieses Nein verketzert werden wird, die Vorlage verneinen. Abg. Rauch: Nur einige Worte zur Begründung mei ner Abstimmung! Ich bin sonst nicht ein Freund von Oppo sition, und wenn ich auf dem Standpunkte der Opposition stehe, so müssen überwiegende Gründe dazu vorhanden sein. Dies tritt, wie mir scheint, im vorliegenden Falle ein. Es handelt sich heute um nichts mehr und nichts weniger, als daß wir den Gesammtbeschluß beider Kammern umstoßen, um nichts weniger, als daß wir unser eigenes, noch kaum acht Tage alt gewordenes Kind zu Grabe tragen. Ich glaube, wenn ein Beschluß in diesem Hause gefaßt worden ist, so ist er ein Eigenthum desselben, und dieses Eigenthum können wir nicht beliebig veräußern. Es würde dadurch ganz be stimmt das Princip der Constitution einen wesentlichen Nach theil erleiden, schon darum, weil ich mir überhaupt die Con stitution als eine Brücke denke, die von dem alten Absolutis mus allmälig hinüberführen soll in das Gebiet der völligen, politischen Freiheit. Jeder Beschluß der Kammer ist ein Pfeiler, auf welchem diese Brücke ruht und fortgebaut wird. Lassen wir uns einen solchen Pfeiler wegziehen, so ist dadurch ein Stück der Brücke abgebrochen, und haben wir dies ein mal, sei es aus Billigkeits- oder sonst welchen Gründen, ge schehen lassen, so steht zu fürchten, daß diese Brücke nicht wei ter gebaut, sondern allmälig wieder abgebrochen werde. Wo hin das aber führe,brauche ich kn diesemHausc nicht zu sagen. Daß schon mehrere der Beschlüsse, die von beiden Kammern gefaßt worden sind,annullirt worden, ist bekannt; ich brauche nicht auf die Schaffrath'sche Angelegenheit, nicht auf die Am nestiefrage und nicht auf den Dresdner Belagerungszustand wieder hinzuweisen. Aus dem Grunde nun, weil ich nicht gegen einen in der Kammer gefaßten Beschluß stimmen kann, muß ich mich gegen dieRegierungsvorlage erklären und werde meiner früheren Abstimmung treu bleiben. Präsident Cuno: Es haben sich drei Redner in unun terbrochener Folge gegen dieRegierungsvorlage ausgesprochen und noch kein Redner hat sich angemeldet, um für den Ge setzentwurf zu sprechen.
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