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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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(Abg. v. Polenz bittet ums Wort.) Dadurch, daß sich gegenwärtig noch ein Redner anmeldct, be kommt die Sache eine andere Wendung. Außerdem würde ich die Frage haben stellen muffen, ob die Debatte fortgesetzt werden solle, oder nicht. Abg. v. Po lenz: Es scheint mir gegenwärtig die Frage leicht zu entscheiden; es handelt sich jetzt bei derselben nicht allein um die Gerechtigkeit, sondern ganz vorzüg lich um die Nützlichkeit. Wir Alle müssen wünschen, dass diejenigen Steucrobjccte herbeigezogen werden, welche durch das Gesetz betroffen werden, nachdem sie früher nicht beigezogen worden waren. Auf einen Principienstreit sich jetzt noch eknzulaffen, scheint kaum an der Zeit zu sein. . Die von dem Abg. Rauch gemachten Borwürfe lassen sich im Gan zen auch nickt als so begründet darstellen. Die Regierung hat allerdings nach §. 94 der Berfaffungsurkunde das Recht, ein bereits von den Standen berathenes Gesetz in einer an dern Weise vorzulcgen; es kann ihr dieses Recht nicht ent zogen und abgeläugnet werden, keineswegs wird durch eine solche Maaßregel ein Recht der Kammern beschränkt. Ich möchte daher amathcn: Lassen Sie jetzt den Principienstreit, gewähren Sie der Regierung die Mittel, jene 70—80,000 Ehlr. herbeizuzkehen, und erwarten Sie dafür, daß auch auf der andern Seite Wünschen cntgegengekommen werde, welche gerecht und dem Lande nützlich.sind. Nur Eines noch will ich erwähnen. Es wurde vorhin vom Mangel des Vertrauens zur Regierung gesprochen. Ich bin auch mit den Verhält nissen des Volkes bekannt und habe viel Gelegenheit, zu er fahren, was dasselbe will. Ich glaube, daß jene Aeußerung Nicht begründet sei, und habe das Vertrauen zu meinem Volke, daß es mit der Regierung gehen wird und wohl einsieht, daß ihr jetziger Vorschlag eben nur zum Besten des Volkes gesche hen ist. Abg. Dammann: Das Recht der Regierung, nach §.94 der Verfassungsurkunde das Decret vorzulegen, wie wir etz heute vor uns sehen, kann ihr wohl nicht bestritten werden. Allein 'andererseits auch möchte ich anführen, daß das Recht der 'Volksvertretung in §. 97 klar und deutlich ausgedrückt ist. .:- Es steht nämlich -dort: „Die Art der Deckung, die Grundsätze und Verhältnisse, nach welchen die Abgaben und ' Leistungen auf Personen und Gegenstände zu legen und zu v erth eilen sind, fallt der Entscheidung der Kammern anheim". Hat nun die zweite Kammer beschlossen, nach Tarifk'. die Pensionaire zur Beisteuer zu ziehen, so hat sie jedenfalls ihre guten Gründe dazu gehabt. Ist die Kammer in der ver einten Sitzung mit der ersten Kammer zum Buhk'schcn An träge gelangt, so mögen wohl eben auch gewichtige Gründe sie dazu .veranlaßt haben. Allein, meine Herren, mir scheint, dass dadurch von der Volksvertretung jedenfalls das geleistet worden ist, was von der Negierung beansprucht worden war, nämlich ein Entgegenkommen. Die Kammern haben gethan, was sie ihrer Pflicht nach nur immer thun konnten. n. K. Noch weiter zurückzugehcn, die Pensionaire noch geringer zu besteuern, würde mir nach den Meinungen, welche im Volke vorherrschend sind und welche nicht gerade zu Gunsten der Pensionaire lauten,unverantwortlich erscheinen, es würde mit meinem Gewissen keineswegs vereinbar sein. Ich werde mir also meine Ueberzcugung selbst dann nicht nehmen lassen, wenn man mir die Pistole auf die Brust setzt. Ich sage Nein! Abg. Funkhäncl: Ich hatte nicht beabsichtigt, mich über meine heutige Abstimmung zu erklären, weil ich derMei- nung bkn, daß nothgedrungene Abstimmungen sich auch stillschweigend motiviren. Zndeß in Folge einiger Aeußerun- gcn, die vorhin in der Kammer gefallen sind, halte ich mich zu der kurzen Erklärung gedrungen, daß, wenn ich jetzt für die Vorlage der Negierung stimmen werde, ich dies zwar nicht in dem Bewußtsein thun kann, daß diese das Rechte ent halte, daß ich aber recht zu thun und das Vertrauen des Volkes nicht zu verwirken glaube, wenn ich durch meine Ab stimmung, im Interesse des Volkes, dazu bcizutragen suche, daß Schlimmeres verhütet werde. Präsident Cuno: Es hat sich Niemand weiter ums Wort gemeldet, ich schließe die Debatte. Berichterstatter Abg. 0. Hülßc: Meine Herren! Ich habe wohl nicht Veranlassung, nochmals auf den Buhk'schcn Antrag zurückzukommen, trotzdem, daß er von dem ersten Sprecher der gegenwärtigen Vorlage gegenüber verrheidigt worden ist. Ich würde, wenn ich dies thun wollte, allerdings im Stande sein, wenigstens das Hauptgewicht des Vorwurfs, welcher ihn traf, zu beseitigen. Ich fühle ebensowenig die Verpflichtung, den einzelnen Motivirungen, welche Seiten einzelner Sprecher angegeben worden sind, entgcgenzutrcten, namentlich auch deswegen, weil das Nüthige in dieser Be ziehung von den beiden letzten geehrten Sprechern bereits geschehen ist. Nur auf Weniges möchte ich Sic noch auf merksam machen, meine Herren! Zunächst führe ich an, die Regierung ist offenbar in ihrem verfassungsmäßigen Rechte, wenn sie den Weg eingeschlagen hat, den sie eben verfolgte; und dann bitte ich Sie, nicht aus dem Auge zu lassen, die Regierung har auch zwei Schritte nachgegeben, von der Volksvertretung wird ebenfalls nichts weiter verlangt, als daß sie ebenfalls zwei Schritte nachgeben soll. Uebrigens befinde ich mich mit dem ganzen Finanzausschüsse auf dem praktischen Boden, welcher in unserm Berichte angegeben ist. Wir sehen, daß nach Lage der Sache nur die Wahl vor liegt, entweder die Vorlage anzunehmen und damit dem Lande eine Einnahmequelle von jährlich regelmäßigen 70,000 bis 80,000 L'halern zu eröffnen, oder die Vorlage abzuwerfcn, dadurch zu bewirken, daß in der That unsere ganzen frühem Berathungen nutzlos gewesen sind, und herbei- zuführcn, daß die Pensionaire, welche höher herangezogcn werden sollen, nicht einmal so hoch herangezogen werden, II*
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