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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Kammer. Da die Petition darauf gerichtet war, die Volks vertretung zur Ueber nähme einer jährlichen Summe für Werke der Malerei und Bildhauerei auf das Staatsbudget zu bestimmen, also einen Bewilligungs gegenstand betraf, so wurde ihre sofortige Abgabe an die zweite Kammer beschlossen. Derselbe Grund, welcher die erste Kammer zu ihrem Ver fahren geleitet hatte, würde nun wohl auch den Petitions ausschuß, an welchen die Petition verwiesen wurde, gerecht fertigt haben, wenn er seinerseits das Eingehen auf dieselbe hätte ablehnen und sie vielmehr an den dritten oder Finanz ausschuß gebracht sehen wollen; allein er hielt sich theils aus Achtung vor dem einmal gefaßten Kammerbeschusse, theils im Interesse der Sache selbst, die er für zu wichtig hält, als daß sie nur im Vorbeigehen und bei Gelegenheit zu erörtern sein dürfte, für verpflichtet, wenigstens die ei ne Seite der Frage in Berathunq zu ziehen, die selbstständig und ohne tieferes Eingehen auf die andere oder die finanzielle Seite sich behan deln läßt, die Vorfrage nämlich, ob überhaupt dem Staate eine solche Förderung der Kunst, wie sie die Petenten wünschen, an gesonnen und ob da her das Gesuch zur Berücksichtigung empfohlen werden kann. Darauf wird sich aber allerdings der nach folgende Bericht zu beschränken haben. Sck>on im Jahre 1842 fühlten sich die hiesigen Künstler durch die Ausstellung der großen Bilder zweier belgischer Maler, Gallait und Bieve, veranlaßt, den Staat für eine wirksamere Unterstützung der Kunst in Anspruch zu nehmen; denn sie erkannten, daß zu ähnlichen großen Kunstschöpfun gen unter uns nicht sowohl das künstlerische Vermögen, als die einladende und aufmunternde Gelegenheit fehle. Ein undfünfzig derselben richteten unter dem 27. Februar 1843 eine Bittschrift an den damaligen Minister vonLindenau, in welcher sie diesen angingen, seinen Einfluß für die Beför derung der Kunst aus Staatsmitteln geltend zu machen. Zugleich überreichten sie eine von Iu lius Mo sen ver faßte, 1845 auch im Druck erschienene Denkschrift, welche die Mittel weiter darlegte, von denen man eine Forderung der Kunst kn Sachsen erwarten zu dürfen meinte. Diese Eingabe konnte damals bei der Aufstellung des Budgets keine Berücksichtigung mehr finden, sie wurde daher auf königlichen Befehl einstweilen bcigelegt, sollte aber bei dem künftigen Landtag wieder zum Vortrag gebracht werden. So 'weit erreichte sie indessen doch etwas, als der Minister hon Linden«u selbst bei feinem am Schlüsse des Landtags von 1843 erfolgenven Austritt aus dem sächsischen Staats dienst einen Theil (700 Thlr.) der ihm gesetzlich zukommen den, aber mit hochsinniger Liberalität zu öffentlichen Zwecken von ihm überwiesenen Pension zur alljährlichen Beschäfti gung eines vaterländischen Künstlers in der Historienmalerei bestimmte. Den im Jahre,1846 versammelten Ständen wurde die erwähnte gedruckte Denkschrift auf den Wunsch der Künstler durch den Abgeordneten Todt übergeben, aber ohne allen Erfolg. Di? Finanzdeputationen beider Kammern ließen dieselbe ganz unberücksichtigt und daher ist auch in den Kam mern nicht darüber verhandelt und Beschluß gefaßt worden. Unter Bezugnahme auf diese Vorgänge verfolgt die ge genwärtige Bittschrift, welche von 87 hiesigen Künstlern unterzeichnet ist, — es befinden sich darunter die gefeiertsten, n. K. welche Dresden besitzt— dasselbe Ziel mit jewcr Denkschrift, nur stellt sie bestimmtere Anträge, nämlich folgende: „es möge eine Position von jährlich mindestens 5000 Lhalern in das Budget ausgenommen werden, und zwar 1) zur Gründung einer Natkonalgalerie, zu welcher bereits durch die Lindcnau-Stiftung der Grund ge- , legt sei, sowohl um die besten Kunsterzeugnisse le bender Künstler der Gegenwart vor Augen zu füh ren und der Zukunft zu erhalten, als auch um in den Künstlern die ermutigendste Nacheiferung und Anregung zu den tüchtigsten Leistungen zu erwecken, 2) zur Ausführung von monumentalen Werken der Bildhauerei und Malerei bei vorkommenden Bau ten und andern Fällen." Es ergiebt sich aus dieser historischen Darstellung, daß von den hiesigen Künstlern dasselbe Ziel seit 1842 beharrlich verfolgt worden ist. Wie dies einerseits von einem, die vollste Anerkennung verdienenden edlen Streben in derenMitte zeugt, sich höhere und umfänglichere Aufgaben gestellt zu sehen, so dient es andererseits zur Unterstützung des jüngsten Anbrin- gens, insofern daraus auf ein fortwährend empfundenes Be dürfnis! geschlossen werden dars. Fragt man sich nun, ob es zu den Aufgaben des Staates zu rechnen ist, die Kunst durch Beschaffung der Mittel zur Herstellung von Kunstwerken zu fördern, so dürfte von einer aus dem Begriffdes Staates zu entwickelnden Beweisführung aus dem Grunde hier abzusehen sein, weil man damit ein Ge biet bestrittener Lehrsätze beschreiten würde, von welchem sich die Volksvertretung fern zu halten hat. Wir haben es nicht mit einem Staate derIdee, sondern mit einem wirklichen Staate zu thun. Dieser Staat verfolgt nun, wie leicht nach gewiesen werden kann, nicht blos solche Zwecke, auf denen das materielle Wohl seiner Angehörigen unmittelbar beruht, son dern auch höhere Zwecke, die bedingt sind durch die höhere Bestimmung des Menschen und zwar schon um deswillen, weil jenes materielle oder physische Wohlsein in vielen Be ziehungen von der Befriedigung der hohem oder geistigen Bedürfnisse abhängt, oder in dieser einen theilweisen Ersatz, eine theilweise Ergänzung finden muß. Neben der Religion und derWissenschaft ist die Kunst Trägerin des höhern Lebens, daher auch in keinem Culturstaate gering geachtet, sondern vielmehr in dem Maaße, als er hoch steht, gepflegt und geför dert. Durch kostspielige Unterhaltung von Kunstsammlungen, durch Aufwendung von jährlich circa 15,000 Lhlrn. für zwei Kunstacademieen, durch Herstellung von Kunstbauten und öffentlichenDenkmälcrn ans Staatsmitteln ist auchinunserm kleinen Lande die Förderung der Kunst unter die Staatszwecke ausgenommen worden, wie auch die Position!). 22des Staats budgets ausdrücklich ausspricht. Wenn gleich nicht behauptet werden kann, daß unser Kunstleben lediglich durch die Fürsorge des Staates aufden ehrenvollen Standpunkt gebracht worden sei, welchen eS in Deutschland wenigstens neben den Staaten gleicher Größe einnimmt, so hat er doch die Elemente dazu reichlich beschafft. Eben darin ist aber hauptsächlich begründet, daß die Künstler zu weiter gehenden Wünschen sich berechtigt erachten. Kunst schulen und Kunstsammlungen können wohl Künstler bilden, aber kein höheres Kunstleben erzeugen.Dieses bedarf be deutender Aufgaben, vor denen sich der Künstler zur Ver wirklichung höherer Ideen erheben kann, und wie einmal 14*
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