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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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unsereVerhältnisse sind, dürfen diese nicht bei uns, wkeander- warts, von reichen, Gemeinsinn betätigenden Kunstfreunden oder Corporationen erwartet werden, weil unser Land arm an solchen ist*), sondern hauptsächlich nur vom Staate, wenn er sonst in der Förderung der Kunst nicht auf halbem Wege stehen bleiben will. Ist die Kunst, wie in Sachsen, fast ausschließlich darauf angewiesen, dem Modegeschmack zu huldigen, und bleibt sie von der Liebhaberei und Laune vermögender Gönner und Sammler abhängig, so verkümmert sie und verkümmern die Künstler, denn nur mit der Aufgabe wachst der Mensch; damit gehen zugleich, wie die Petition mit Recht sagt, dem Staate die Interessen des Capitals verloren, welches er auf die Künstlerbildung verwendet hat. Auch für diese Künstlerbildung selbst wird indessen nicht hinlänglich durch die vorhandenen Mittel gesorgt. Der Kunstjünger wird sich nicht mit der Betrachtung und Nach bildung der Kunstwerke einer längst untergegangenen Zeit, wie sie unsere Sammlungen lediglich darbieten, bilden dürfen, weder in Rücksicht auf die Stoffe der Darstellung und die in der Darstellung sich offenbarenden Ideen, noch in Rücksicht auf die Technik; die Gegenwart verlangt andere Stoffe, oder doch eine andere Auffassung und Behandlung derselben, weil sie die Trägerin andererJdeen ist, sie bietet auch andereMittcl für das technische Verfahren. Der Künstler steht in dieser Gegenwart und soll sich auf dem Grunde dessen, was diese als Höchstes geleistet, zu immer Höherem emporarbeiten. Ferner bedarf er des ermunternden Zeugnisses, daß die besten Werke seiner Vorgänger einEigenthum der Nation geworden sind, daß sie als solches von dieser geehrt werden, daß sie als Denkmal der Kunstentwickclung Jedermanns Betrachtung sich darbieten, um sich der Hoffnung hingeben zu können, daß auch sein Name, wenn er Bedeutendes leiste, nicht unter gehen werde im Strome der Zeit**). Wenn die Kunst ferner dazu dienen soll, eine Ration geistig zu heben, sie zu veredeln, in ihr nationales Bewußtsein zu erwecken und zu erhalten — und man wird zugestehen müssen, daß dies nicht der letzte Grund ist, weshalb der Staat sich ihrer annimmt—soistes auch nöthig, daß die besten Werke derselben, namentlich die Werke der vaterländischen Kunst, ein Gemeingut der Nation werden, daß der Staat zur Aus führung solcher Werke Gelegenheit und Antrieb giebt, die vor züglich geeignet sind, für vaterländische Ideen zu begeistern und vaterländische Gesinnung hervorzurufen. Damit wird auch zugleich der industriellen Thätigkeit kein geringer Vor schub geleistet werden, denn diese hebt sich an den Vorbildern der höher» Kunst, wie das Beispiel aller Völker zeigt, unter denen die Kunst in Blüthe stand und noch steht. Es würde *) Es darf hier allerdings nicht verschwiegen werden, daß unser kunstsinniger König in neuerer Zeit viel für die Ausschmückung des Residrnzschlosses durch bedeutsame Werke der Malerei gethan und so an seinem Theile dem Kunststreben ein höheres Ziel gesteckt hat; allein damit ist zunächst nur ein bedeutender Künstler beschäftigt, zum Wetteifer aber keine Gelegenheit geboren, und dann wird auch diese Beschäftigung nur eine vorübergehende sein. **) Man darf hier noch Hinweisen auf das Beispiel der Biblio theken. Würde nicht der Zweck derselben verfehlt sein, wenn ihnen der Zuwachs von Werken der neuern Zeit und der Gegenwart ab- ge> chnitten wäre? Und in dieser Lage befindet sich namentlich unsre Gemäldegalerie. nicht schwer fallen, nachzuwcisen, wie die der öffentlichen Be schauung preisgegebcnen Kunstwerke, in deren Besitz wir be reits sind, anregend, befruchtend und bildend gewirkt haben auf unsere künstlerischen Gewerbe und Fabriken. Wie viel mehr müßte dies aber von Werken zu erwarten sein, welche uns in einem engern Sinne angehörten, der Ausdruck der Ge genwart wären und ein frisches, lebendiges Interesse in An spruch nähmen. Ohne der Vergangenheit einen Vorwurf daraus machen zu wollen, muß man zugestehen, daß in dieser Richtung von Staatswegen wenig oder nichts bei uns geschehen ist. Sehr gering ist die Zahl unserer nennenswerthen öffentlichen Denk mäler der Bildhauerei, unser Stolz, die Gemäldegalerie, läßt jeden Beschauer in Zweifel, ob es je unter uns bedeutende Künstler gegeben hat, sie legt fast nur Zeugniß ab für frem des und längst vergangenes Kunststreben. Was unter uns namentlich in der neuern Zeit geschaffen worden ist mit Hilfe der vom Staate gewährten Bildungsmittel, es ist für unser Volk, für unsere Künstler so gut wie nicht vorhanden, weil fast nichts davon öffentliches Eigenthum, sondern das Meiste in die verschlossenen Säle und Zimmer von Privatleuten zer streut worden ist. Und weil den aus unserm Volke stammen den, unter uns gebildeten Kräften keine würdigen Aufgaben gestellt wurden, weil sie keine Aussicht hatten, in ihren Wer ken unter uns fortzuleben, unsere Freude und unser Stolz werden zu können, haben die bedeutendsten darunter in der Ferne ein Feld für ihre schöpferische Thätigkeit aufsuchen müssen und sind wir um die besten Früchte von den auf Bil dungsmittel gewendeten Summen gebracht worden. Es darf und muß rühmend anerkannt werden, daß seit dem Jahre 183t, wo unser Verfaffungsleben begonnen hat, der Beweis geliefert worden ist, wie die höhern Interessen im constitutionellen Staate keineswegs hintangesetzt werden. Die Stände haben sehr bedeutende Summen für Anstalten und Sammlungen der Kunst und Wissenschaft verwilligt; es mag nur an den Theater- und an den Museumbau erinnert werden. Aber freilich ist man dabei der Bildhauerei nur we nig, der Malerei so gut als gar nicht in dem besprochenen Sinne zu Hülfe gekommen. Der Ausschuß erachtet es für eine Ehrensache der nun mehrigen sächsischen Volksvertretung, hinter der Liberalität der alten Stände nicht zurückzubleiben, und für eine der Auf gaben derselben, sobald es sonst die Kräfte des Landes erlau ben, jenes frühere Versäumniß gut zu machen. Mit Befrie digung hat er daher wahrgenommen, daß der Finanzausschuß in seinemBerichte über das Ausgabebudget des Ministeriums des Innern für die Jahre 18Z^ S. 73 flg. dies ausdrücklich anerkannt hat. Prüft man nun die in der Petition gemachten Vorschläge nach den aufgestellten Gesichtspunkten, so wird sich sofort er geben, daß sie insoweit ganz angemessen sind, als sie Zweierlei im Auge haben, nämlich die Gründung einer Galerie für Werke lebender Künstler — man braucht sie nicht gerade mit dem etwas hochklingenden Namen Nationalgalerie zu bele gen — zum Anschluß an die bestehende Galerie alter Meister werke, und die Ausführung monumentaler Werke; ob aber das gewünschte Postulat von jährlich 5000 Thlrn. in jeder Hinsicht entsprechend sei, müßte ebenso wie die Modalität der Ausführung einergründlicheren Erörterung unterworfen wer den. Zu derselben findet sich der Ausschuß aber um so weni ger verpflichtet, als er mit der angezogenen Stelle des Berichts des Finanzausschusses allerdings auch darin übereinstimmen
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