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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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findet keine Veranlassung, hierzu irgend weitere Erinnerungen zu stellen. Was den dritten Punkt dieser Anträge anlangt, nämlich den, daß die bei der Staatseisenbahn Angestellten in der Regel nicht die Staatsdienereigenschaft im Sinne des Staatsdienergesetzes erhalten sollten, so bemerkt die Regierung, daß sie durch solche Anstellungen bis jetzt noch Niemandem jene Eigen sch ast erth eilt habe, (die Mitglieder der Direktion, die früher bereits im Staatsdienste standen, werden selbstverständlich hierdurch nicht berührt) daß sie es aber sowohl im Interesse der Ange stellten als des Dienstzwekges selbst für zweckmäßig erachten müsse, daß für die Zukunft den mit den wichtigsten und verant wortlichsten, zum Lheil auch gefahrvollen Arbeiten betrauten Eisenbahnbeamten, wie dies auch im Sinne des obigen An trags liegen dürste, durch Ertheilung der Staatsdienereigen schaft eine gesicherte, den Einrichtungen bei andern Dienst gattungen entsprechende Stellung zuTheil werde. Der Ausschuß bedauert, sich hiermit nicht einverstehen zu können. Ohne näher zu erörtern, in wie weit die hier ausge sprochenen Erwartungen wirklich gerechtfertigt werden dürf ten, hat er auf einen naheliegenden triftigen Grund hinzu weisen, der allein schon es ihm durchaus unrathsam macht, für jetzt wenigstens, der Absicht der Regierung zuzustimmcn. Von allen Seiten erhoben sich die lautesten Beschwerden über die unverhaltnißmäßige Last, welche der Staatskasse und den Steuerpflichtigen aus der Pensionirung von Staatsdienern erwachse, und es kann wahrlich nicht an der Zeit sein, noch eine Vermehrung dieser Last durch eine bedeutende Vermeh rung der auf Pensionirung Anspruch Habenden in Aussicht zu stellen. Die Rücksicht aus die wachsende Pensionslast, welche eben auch dem obigen Anträge der außerordenlichen Ständeversammlung vom Jahre 1847 zum Grunde lag, liegt auch jetzt in noch verstärktem Maaße vor und darin eine hinlängliche Veranlassung, dabei stehen zu bleiben und eine Ausnahme von derRegelnurdannstattfinden zulassen, wenn es sich darum handelt, in einzelnen Fällen besonders ausge zeichnete Beamte für die Anstellung bei den Staatseisenbah nen zu gewinnen, wie dies von der damaligen zweiten Deputation der zweiten Kammer, in ihrem Berichte vom 12. Februar 1847 (Acten des außerordentlichen Landtages vom Jahre 1847, Beilage zur IH. Abtheilung S. 19) bereits ausgesprochen worden ist. Obwohl von der Staatsregierung eine Erklärung der Kammer hierüber nicht erfordert ist, so glaubt der Ausschuß doch anrathen zu müssen, eine solche dahin abzugeben: daß die Kammer bei dem in der ständischen Schrift vom 22. Marz 1847 unter 3 gestellten Anträge bis auf Weiteres und wenigstens bis dahin, daß eine anderweite Regulirung des Pensionswesens über haupt erfolge, beharre und erwarte, daß demselben Folge werde gegeben werden. Dem ständischen Anträge unter 4) auf Vorlegung eines Etats für die Gehalte der Be amten der sächsisch-baperschen Staatseisenbahn entspricht die Staatsregierung, indem sie in der Beilage unter 6. zugleich auch für die sächsisch-böhmische Bahn einen Normaletat über das bei den Staatseisenbahnen anaestellte Personal und des sen Dienstbezüge mittheilt. Wenn dieVorlage dabei bemerkt, daß derselbe für defini tiv geordnet so lange nicht betrachtet werden könne, als die Verwaltung der Staatscisenbahnen selbst noch der Ausbil dung und Vervollständigung bedürfe, so kann der Ausschuß dies nur anerkennen, namentlich während der Zeit, wo neben dem Betriebe noch die Arbeiten zur Vollendung der Bahn fortgehen und wo, wegen des noch nicht durchgehends herge- stellten Zusammenhangs der ganzen Bahnlinie, über dieAus- dehnung, welche derBetrieb erlangen und dicMittel, die der selbe erfordern dürfte, ein einigermaaßen sicheres Anhalten sich nicht gewinnen läßt. Der Ausschuß glaubt sich daher auch nicht in dem Falle, ein Gutachten über die Zahl und Stellung der Angestellten auszusprechen, ebensowenig als über die Höhe der gewährten Besoldungen, weil dazu eine so genaueKenntniß dcr cinschla- genden Verhältnisse, der Dienstobliegenheiten, der Oertlich- keit, ja auch des Personales selbst gehören würde, wie sie nur den mit der Leitung der betreffenden Verwaltung speriell Be trauten beiwohnen kann. Im Allgemeinen mag er auszusprechcn nicht unterlassen, daß es zweckmäßig sein dürfte, bei der Anstrengung und Aus dauer, welche der Eisenbahndienst vorzugsweise erfordert, ein besonderes Augenmerk auf die Wahl völlig geeigneter Per sönlichkeiten zu richten, die Zahl der Anstellungen aufdie wirk- lich nothwcndige zu beschränken, dann aber auch die Re muneration so zu bemessen, daß die Angestellten sich ihrem Dienste gern und eifrig, mit voller Kraft und Ehätigkeit zu widmen aufgemuntert werden. Eine Veranlassung zu einer wesentlichen Ausstellung bei dem vorliegenden Etat hat der Ausschuß aber nicht gefunden, und ist daher zu dem Vorschläge gelangt: die Kammer wolle die vorbehaltene Genehmigung des vorgclegtenNormalctats vorläufig aussprcchen, dabei aber zugleich beantragen, daß nach gänzlicher Vollendung und inBetriebsctzung jeder demStaats- eisenbahnwesen angehörigen Linie ein dieselbe be treffender definitiver Etat der nächsten Versamm lung derVolksvertretung zur Genehmigung vorge legt werde. Seite 254 ff. der Regierungsvorlage 8^8 werden über den Betrieb der Bahn Mittheilungen gemacht, welche sich beson ders auf diejenigen Einrichtungen beziehen, welche zur Her stellung des Betriebsanschlusses zwischen Sachsen und Bay ern erforderlich gefunden und getroffen worden sind. Die Wichtigkeit der baldigsten Herstellung dieser Verbin dung ist, wie dieVorlage näher erwähnt, schon früher sowohl von der Staatsregierung dargestellt, als von den Kammern vollständig anerkannt worden. Da nun aber die Vollendung der Strecke Reichenbach-Plauen, wegen der Göltzsch- uud El- ster-Ueberbrückungen, unabwendbar noch eine geraumeZcit in Anspruch nimmt, so ist als Auskunftsmittel eine außerordent liche Posttransportanstalt eingerichtet worden. Müßte man auch bezweifeln, daß die hier gedachte An stalt selbst, oder auch die dadurch dem Betriebe zugänglich ge machte Bahnstrecke von Plauen bis Hof, für sich allein be- Lrachter, einträglich sein könnte, so läßt sich doch nicht in Ab rede stellen, daß die Einwirkung sich auf den übrigen ganzen Bahntract, von Leipzig bis Reichenbach erstreckt, und daß selbst bei einem möglicherweise demohnerachtet damit verbun denen Opfer es von großer Bedeutung sein mußte, den An schluß unverweitt zu vermitteln, einestheils um die Verhält nisse mit Bayern schließlich und bestimmt zu ordnen, andern-
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