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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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durch den zu erwartenden Verkehr, so lange nicht die ganze Wahn von Leipzig bis Nürnberg in regelmäßigem Be triebe steht, kaum zu erübrigen sein; indeß ist ein bedeutender Ausfall dabei doch wohl keineswegs zu befürchten, dagegen aber zu erwarten, daß ein in dieserBeziehung etwa gebrachtes Opfer bei den, in demselben Artikel 3. nach Ablauf der ersten drei Jahre vorbehaltcnen weitern Bestimmungen auch von Seiten der königlich bayerschen Regierung billigerweise werde gewürdigt werden. > > Größeres Bedenken könnte es erregen, daß die diesseitige Verwaltung ein Drittheil zu den Anlagekosten der für den gemeinschaftlichen Dienst bestimmten Gebäude und Einrich tungen im Bahnhofe zu Hof, für die Mitbenutzung derselben, entrichten und nach Artikel 9 die für ihren ausschließlichen Gebrauch bestimmten Gebäulichkeiten auf ihre Kosten her- zustellcn hat, während der Grund und Boden, auf welchem sie stehen, Eigenthum der bayerschen Regierung verbleibt. Es ist indeß wohl kaum eine gänzliche Wiederauflösung der hier getroffenen Vereinbarung zu befürchten, eben weil sie für beide Theile fast eine unbedingte Nothwendigkeit ist; sollte aber dennoch jemals eine Aenderung in dieserBeziehung eintreten, so würde wohl auch auf ein gegenseitig billiges Abkommen wegen Uebernahme dieser Gegegenstände um so mehr zu rech nen sein, als es sich dabei um keine sehr großen Summen handelt. Zu Stellung irgend eines Antrags in Bezug auf die vorstehend gedachte Vereinbarung findet der Ausschuß sich nach Allem diesen nicht bewogen. Was die übrigen Mitthcilungen der Regierungsvorlage in Betreff des Betriebes und der Ergebnisse desselben an langt, so kann hier nur auf die dort gegebenen Spccialitäten verwiesen, im Allgemeinen aber anerkannt werden, daß die bis jetzt erlangten Resultate zu den erfreulichsten Erwartun gen von der sächsisch-bayerschen Eisenbahn berechtigen, deren Erfüllung sich wesentlich an die Vollendung der schwierigen Göltzsch- und Elsterthalüberbrückungen knüpft. Es ist daher auch dringendst zu wünschen, daß diese Bauwerke mit möglichster Thätigkeit und Energie fortgeführt werden mö gen; eines besondern Antrags deshalb wird es aber nicht be dürfen. In nächstem Zusammenhänge mit den Ergebnissen des Betriebes stehen die für denselben anzunehmenden Trans port p r e i se, und dieWichtigkeit der finanziellen Einwirkun gen derselben Hat-Veranlassung gegeben zu dem in der mehr angezogenen ständischen Schrift vom 22. Marz 1847 unter PunktS gestellten Antrag, „auch die Eisenbahntarife den Ständen zur Abgabe ihrer Erklärung darüber" vorzulegen, was in Gemäßheit dieses Antrags durch die Vorlage unter L, k. 6. und 8. bewirkt wird. Die Absicht dabei konnte kei neswegs sein, wie dies auch in den derzeitigen Verhandlun gen allerseits anerkannt worden ist, die Bahnverwaltung an ein strenges Festhalten daran zu binden oder die von der Re gierung für nöthig erachteten Verfügungen zu hemmen, son- Arn nur eine allgemeine Ansicht über die Angemessenheit der Grundsätze zu gewinnen und auszusprechen, welche dabei be folgt werden. Und in derThat, es würde auch bei der Ei- genthumlichkeitderEisenbahnunternehmungenund derNoth- wendlgkeit, in der sie sich befinden, den Bewegungen des Ver kehrs sowohl im allgemeinen Interesse, als speciell in ihrem eigenen zu folgen, dem oder jenem Gegenstände, überhaupt oder nach localen Verhältnissen, eine Erleichterung zu gewäh ren, um rhn zum Transporte heranzuziehen oder einer Con- currenz zu begegnen, völlig unzweckmäßig erscheinen müssen, hierin so weit gehen zu wollen, daß die unumgänglich freie Bewegung der Verwaltung dadurch aufgehoben würde. Es wird daher auch genügend erscheinen, wenn die Tarife einer allgemeinen Begutachtung unterworfen werden. Dabei darf als anerkannt vorausgesetzt werden, daß nicht die absolut, sondern die relativ möglichste Höhe der Ta rifsätze das beste Ergebniß sichert, d. h. diejenige, welche durch billige Sätze demVerkehre hinreichenden Spielraum zur Aus dehnung gewährt und durch dessen Größe die höchsten Ein nahmen herbeiführt, ohne bis auf den Punkt hinabzugehen, wo auch die höchste Verkehrsentwickelung keinen Borthcil mehr bringen, sondern nur den Nachtheil vergrößern würde. Daß cs in nationalöconomischer Beziehung rathsam und zulässig sein kann, in besondern Fällen selbst eine dirccte Einbuße nicht zu scheuen, um indirect einen größer» Vortheil hcrbeizuführen, wird dadurch nicht ausgeschlossen, aber im mer, mehr oder minder, auf einzelne Falle beschränkt werden müssen, solange der Staat in der Lage ist, die Verzinsung der auf die Eisenbahnen verwendeten Capitalc im Auge zu behalten. Wesentlich zu unterscheiden dürfte demnach sein zwischen denjenigen Gegenständen des Transports, bei denen eine Ermäßigung in den Preisen desselben keine solche Ver mehrung erwarten läßt, daß dadurch die Wirkung des billige ren Satzes ausgewogen werden könnte, und zwischen solchen, bei denen dies in geringerem oder höherem Grade der Fall ist. In die erste Catcgorie dürfte die Personenbeförderung gehören, da selbst außergewöhnlich billige Sätze keine denselben entsprechende gesteigerte Frequenz, dagegen aber nur mäßige Herabsetzungen wenig oder gar keinen bemerk baren Erfolg haben würden. Auch die allergeringsten Fahr preise werden den Personcntransport über ein gewisses, schon durch die Bevölkerung gegebenes Maaß hinaus nicht steigern, da selten Jemand blos deshalb fahren wird, weil er wohlfeil fährt, und für diejenigen, die einen wirklichen Zweck dabei haben, genügt es, wenn die Satze so billig bemessen sind, daß sie nicht hindernd in den Weg treten. Wollte man z. B. die bestehenden Tarifsätze auf die Hälfte herabsetzen, so würde man wohl keinenfalls die doppelte Frequenz erlangen, und selbst, wenn diese einträte, immer noch im Nachtheile sein, da mit der Größe des Betriebs sich natürlich auch die Kosten des selben mehren. Ebenfalls hierher zu rechnen werden Eilgüter sein, da Gegenstände, deren Versendung eine noch größere Beschleunigung erfordert, als dies ohnehin bei der Eisenbahn beförderung schon der Fall ist, eine höhere Fracht auch über tragen können und eine große Vermehrung der Masse sich auch bei ermäßigten Sätzen nicht erwarten läßt. Auf die zweite Stufe zu stellen sind Waaren gewöhn licher Art (Kaufmannsgüter), deren Transport zwar eben falls nicht durch einen billigen Tarif allein und in unbe schränkter Weise ausgedehnt werden kann, bei denen aber doch Rücksichten mancherlei Art, z. B. auf concurrirende Bezie hungsquellen und Wege, zu nehmen und die daher so zu be handeln sind, daß der Vertriebskreis, den sic den allgemeinen Verhältnissen nach cinnehmen können, möglichst erweitert wird, und daß sie mindestens keine Veranlassung finden, an dere Richtungen cinzuschlagen. In dritte Reihe treten Rohstoffe und Artikel geringe ren Werthes, namentlich solche, die in größeren Massen (sei es zum Consum, zur Weiterverarbeitung oder zum Wieder vertriebe) bezogen werden und bei denen jede, auch die kleinste
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