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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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stimmen und kann dem Herrn Berichterstatter nicht in dem Umfange Recht geben. Auch ich gebe zu, daß der finanzielle Standpunkt ein sehr wichtiger ist, allein dem gegenüber sind doch wohl auch die Anforderungen der Billigkeit zu berück sichtigen. Und wenn der Herr Berichterstatter das luxuriös genannt hat, was von andern Eisenbahnen für die dritte Claffe geschehen ist, so kann ich ihm auch hierin nicht Recht geben; denn die dritte Claffe auf der sächsisch-bayerschen Ei senbahn ist noch lange nicht luxuriös zu nennen, und wenn er gesagt hat, hieraus wäre die Anforderung auch für dieLeipzig- DresdnerBahn entstanden, bessereWagen anzuschaffen, hier aus wäre erst die Klage entstanden über die schlechte Befchaf- heit der dritten Wagenclaffe, so muß ich ihm auch hier wider sprechen. Die Wagen der dritten Claffe auf der Leipzig- Dresdner Bahn, die Viehftällen nicht unähnlich waren, haben gerechte Klagen hervorgerufen noch ehe man auf andern Wahnen bessere gesehen hatte. Was die Beleuchtung betrifft, so bin ich einer andern Meinung, als der Herr Berichter statter. Beleuchtung ist bei den Nachtfahrten eine so wün- schenswerthe Zugabe, daß man das Bischen Blenden gern übersieht, wenn man sich nur gegenseitig sehen kann, und ich möchte nicht sagen, daß der ausgesprochene Wunsch, die Be leuchtung in der dritten Wagenclaffe der sächsisch-bayerschen Bahn einzuführen, ein unbilliger wäre, im Gegentheil finde ich es ganz in der Ordnung, daß der dritten Wagenclaffe alle jene Bequemlichkeiten zugeführt werden, die ein Reisender mit Recht beanspruchen kann. Uebrigens ist dieser Wunsch ein gewiß allgemeiner und wird nicht sehr bedeutende Kosten verursachen. Was Abg. Ziesler in Betreff des weitervor stehenden Antrags des Ausschusses gerügt hat, ist mir nicht ganz klar; habe ich ihn recht verstanden, so will er die Worte: „bis aus Weiteres" gestrichen haben, ist dies der Fall, so schwächen wir den Antrag, den der Ausschuß gestellt hat, weil dadurch empfohlen wird, es soll der Antrag, der in der stän dischen Schrift niedergelegt worden ist, nicht bloß bis zu dem Zeitpunkte festgehalten werden, wo das Pensivnswesen regu- lirt ist, sondern nach Befinden noch darüber hinaus. Streichen wir die Worte: „bis auf Weiteres" weg, so gilt der Antrag eben nur bis zu hem Zeitpunkte der Regulirung, während der Ausschuß, wie schon bemerkt, ihn yoch bis darüber hinaus festgehalten wissen will. Abg. V. Kalb: Nach dem, was von den beiden Vor rednern geäußert worden ist, könnte ich in der Hauptsache auf das Wort verzichten. Ich will nur in Bezug auf den Wi- gard'schen Antrag noch bemerken, daß, insofern er einen Bor wurf gegen den Ausschuß involvirt, er mir widerlegt zu sein scheint; insofern er aber darauf hinausläuft, daß wirder künf tigen Volksvertretung einen guten Rath geben, er mir zwar unschuldig, aber überflüssig scheint. Abg. Zieslerr Nur ein paar kurze Gegenbemerkungen will ich mir. erlauben zur Abwehr der Angriffe, die meine bei den Anträge von verschiedenen Seiten erfahren haben, Dem Abg. Rewitzer muß ich zunächst einhalten, daß dann, wenn die Worte: „bis auf Weiteres, und wenigstens bis dahin, daß eine anderweite Regulirung des Pensionswesens überhaupt erfolge", (denn diesen ganzen Satz hat, wie ich nochmals her vorheben muß, mein Antrag in Wegfall gebracht wissen wollen) daß, sage ich, dann wenn diese Worte abgeworfen werden, nimmermehr eine Schwächung des Ausschußantrags herbei geführt werden kann; denn es ist doch unverkennbar, daß durch die Worte: „und wenigstens bis dahin", in Aussicht gestellt wird, daß man nach Regulirung des Pensionswesens eher geneigt sein werde, die Eisenbahnbeamten und Offizianten als Staatsdiener anznsehen und zu behandeln. Nicht die Worte: „bis aufWeiteres", sondern dieWorte: „und wenig- !stens bisdahin, daß eine anderweiteRegulirung desPensions ! wesens überhaupt erfolge", sind es, die mich bedenklich machen. Der Herr Berichterstatter gab als hauptsächlichen Grund die ses Satzes an, daß, wenn dieser nicht im Anträge enthalten ^wäre, dann alle nähere Erwägung darüber abgeschnitten wer den würde, ob künftighin die Eisenbahnbeamten als Staats diener betrachtet werden sollen. Das aber kann ich nimmer mehr zugeben. Eine derartige Folge kann überhaupt ein Be schluß der Kammer niemals haben. Die Kammer beschließe, was sie wolle, so kann es doch unfern Nachfolgern auf den später» Landtagen nimmermehr so weitpräjudiciren, daß diese keinerlei Aenderung vornehmen dürsten. Dies würde auch in dem Anträge, wie derselbe meinem Wunsche nach lauten würde, gar nicht liegen. Er würde einfach lauten, daß die Kammer ! bei dem unter 3. gestellten Anträge beharre. Ich kann also nicht zugeben, daß der Wegfall der Worte irgend ein Beden ken hatte. Ich kann aber auch dem Herrn Vrcepräsidenten Haberkorn nicht Recht geben, wenn er sagt, daß das Stehen bleiben jenes Satzes in der Hauptsache vollkommen gleich gültig sei; denn es ist nicht zu läugnen, daß durch den Zusatz eine gewisse Aussicht darauf, daß künftighin die betreffenden Personen als Staatsdiener angesehen werden sollen , der Re gierung erhalten wird. Was nun hie Einwendungen gegen meinen zweiten Antrag anlangt, so muß ich bemerken, daß ich diesen Antrag nur im Interesse einer speciellen genügenden Budgetprüfung gestellt habe. Ich sehe nämlich voraus, daß, wenn es bei diesem Etat verbleibt, wir künftighin eine Menge sogenannter Dispositionsquanta wieder im Budget haben werden, wie wir dies schon jetzt bei Berathung des Budgets des Ministeriums des Innern wahrgenommen haben. Man hat sich darauf berufen, daß die Shätigkeit der betreffenden Beamten hauptsächlich durch besondere Remunerationen ay- gespornt und erhöht würde; ich will dies nicht in Abrede stellen, muß aber gleich hier bemerken, daß mein Antrag über haupt gar nicht auf einen gänzlichen Wegfall aller Neben einkünfte geht, daß er nicht jedes außerordentliche Honorar ausgeschlossen wissen will, daß er aber im Etat eine Veran schlagung der jährlichen Werthshöhe erreichen will. Ich muß
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