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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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rechtskräftig geworden ist, in dem Gesetze über die Einsetzung -er provisorischen Centralgewalt, im 13.§., die Auflösung des Bundestags ausdrücklich ausgesprochen und verfügt worden ist, nachdem derBundestag selbst dieses Gesetz, also auch dessen §. 13, als ein allgemein gültiges Bundesgesetz, wie cs damals noch heißen mußte, anerkannt und c'nregutrrrt und in Folge dieses Gesetzes sich selbst aufgelöst yat. Zndeß, meine Herren, wir haben neuerdings zu oft die Erfahrung machen müssen, daß, wo das Recht fehlt, an seiner Stelle die Gewalt ein tritt, und daß dasjenige, was unbegreiflich erscheint, deshalb nicht unmöglich ist, ja daß es sogar wirklich wird. Ich glaube nun, unsre Aufgabe muß es sein, vom Standpunkte des Rech tes aus den Regierungen gegenüber das Nichtige, Wahre und Heilsame so lange zu vertreten, als es nur immer möglich ist. Will man dann jenseits den Rechtsboden verlassen und sich auf die Gewalt stützen, so haben wir wenigstens unsere Pflicht gethan. Ich habe zwar bei einer früheren Gelegenheit aus gesprochen, daß es uns wenig helfen würde, wenn wir nur auf diese Weise unser Recht wahrten gegenüber den Negierungen, welche die Rückkehr zum alten Bundestage wollen. Ich habe damals ausgesprochen, daß nur ein reelles Gegengewicht gegen diese reaktionären Gelüste, bestehend in der Bildung eines Bundesstaates, worin die Vertretung des deutschen Volkes ihre natürliche Stelle finden, und welcher auch nur mit Zustimmung der Volksvertretungen der einzelnen Staaten ins Leben tre ten würde, daß nur ein solches reelles Gegengewicht diese reaktionären Bestrebungen zu verhindern vermöchte. So schwach in diesem Augenblicke die Aussichten sind, daß dieses reelle Gegengewicht noch ins Leben trete, so möglich es leider ist, daß auch der einzige Punkt, wo noch eine Concentration der Nationalkrast vorhanden ist, daß auch der letzte Nest eines deutschen Parlamentes wirkungslos vorüber- und auseinander gehe, so würde doch, selbst wenn dies geschähe, und dann nur um so mehr, unsereAufgabe die sein.daß wir, daß jede einzelneVolks- verrretungDeutschlands in dieLücke einträte,welche dadurch ent stünde, daß jede mit ihrer ganzen Kraft und dem ganzenBewußt- sein ihres Rechtes sich in die Bresche stellte, um, so viel an ihr wäre,dasgute RechtderdeutschenNationzuvertretcn gegenüber den reaktionären und absolutistischen Gelüsten, und ich mei nerseits wünsche allerdings, daß die sächsische Volksvertretung nicht die letzte wäre, welche diese Aufgabe über sich nähme. Ich bin derUeberzeugung und bin cs stets gewesen, daß jeder Fußbreit Landes, welchen wir auf diesem Wege, auf dem Wege der parlamentarischen Opposition, der friedlichen und rechtli chen Entwicklung der deutschen Verfassungszustände erkäm pfen, eine Scheidewand bildtt zwischen uns und der uns täg lich näher rückenden Reaktion und — was ich mehr fürchte — der im Hintergrunds lauetndenf noch unausweichlicheren zwei ten Revolution. Von diesem Gesichtspunkte aus glaube ich die Gründe, welche mich zu diesem Anträge geführt haben, Ihnen klar auseinandergesetzt zu haben, und ich zweifle nicht, daß Sie aus denselben Gründen meinem Anträge Ihre Unter stützung werden zu Lheil werden lassen.. H. L. Präsident Cuno: Einer Unterstützungsfrage wegen des vom Abg. Biedermann gestellten und soeben begründeten An trages wird es in Gemäßheit §. 122 unserer Landtagsord nung nicht bedürfen, sondern lediglich darüber Beschluß zu fassen sein, ob der Antrag, dem vom Herrn Antragsteller selbst kund gegebenen Wunsche nach, unserem für die deutsche Ver fassungssache niedergesetzten außerordentlichen Ausschüsse zur Begutachtung zugewiesen werden solle. Lediglich über diese Frage wird, wenn es Jemand wünscht, zu sprechen sein. (Staatsminister v. Beust tritt ein.) Abg. Wigard: Meine Herren! Ich werde mich gegen die Ueberweisung dieses Antrags an einen Ausschuß, sowie überhaupt auch gegen das Eingehen auf diesen Antrag er klären, und zwar gerade von dem Standpunkte aus, den uns der geehrte Abgeordnete vorgehaltcn hat, indem er sagte, es sei unsere Sache, vom Boden des Rechtes aus das Wahre und das Rechte zu vertreten. Der geehrte Abgeordnete bean tragt nämlich, daß die Frage gestellt und erwogen werde, ob es nicht jetzt an der Zeit sei, unsere Zustimmung zu jenen Maaßregcln zu crtheilen, welche unser gemeinsames deutsches Vaterland in der nächsten Zukunft betreffen. Dies, meine Herren, muß mich nöthigen, den Nechtspunkt genau un scharf ins Auge zu fassen, und darum Ihnen die Frage vor zulegen, ob denn eine solche Zustimmung überhaupt, und, setze ich ausdrücklich hinzu, nach dem geltenden Rechte zu lässig sei? Ich will mich bei Beleuchtung dieser Frage in dem gegenwärtigen Moment und unter den dermaligen Zuständen unsers deutschen Vaterlandes nicht aufdieNolkssouverainetät berufen, sondern vielmehr, indem ich diese Frage seit dem März 1848 als eine abgemachte ansehe, nur das Verhältniß Ihnen vorführen, welches seit jenem März zwischen den deutschen Regierungen und dem deutschen Volke eingctreten ist und welches einen neuen Rechtsboden in Deutschland ge schaffen hat. Die Nationalversammlung ist ausdrücklich als eine constituirende Versammlung nicht blos von dem Volke allein, sondern auch von den sämmtlichcn deutschen Regierungen anerkannt worden. In die Hände derNational- versammlung wurde gelegt, das Verfassungswerk festzustcllcn. Zn diesem Auskunftsmittel einigten sich die Regierungen und das Volk, es war der Vertrag, das Compromiß, womit sich die Erhebung des Volkes schloß. Die Nationalversammlung hat ihrerAUfgabe genügt; sie hat das Verfassungswerk zu Staude gebracht und die Verfassung endgültig festgestcllt. Hierbei hat sie auf dem von dcn Negierungen und dem Volke ihr zu gesprochenen Nechtsboden gestanden, und es ist somit eine deutsche Verfassung vorhanden, welche gegenwärtig " Noch rechtsgültig besteht. Ist von diesem, auf einemraner- kannten Vertrage beruhenden Nechtsboden einseitig ab gegangen worden, so fragt sich, was die Aufgabe der Volks vertretung bei diesem Ereignisse sei? Der gcehrte Abg. Bieder mann berief sich in dieser Beziehung darauf, daß es Sache der Volksvertretung sei, auf demNechtsbvden fest zu beharren. Auch ich theile diese Ansicht vollständig. Nun, wohlan denn, 20*
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