Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wenn wir auf diesem Rechtsboden beharren wollen, so müssen wir eben bei der von der Nationalversammlung endgültig festgestellten Reichsverfassung beharren, wir müssen protestiren gegen jede andere Vereinbarung, welche ohne Zustimmung der constituirenden Nationalversammlung erfolgt ist oder noch erfolgt. Es kann von einer Zustimmung der sächsischen Volksvertretung zu irgend einer andern Vereinbarung, wie überhaupt von einer Zustimmung derselben bei den deutsch en Verhältnissen durchaus nicht die Rede sein. Die Verhältnisse Deutschlands zu reguliren, war ausschließ liche Sache der constituirenden Nationalversamm lung, wozu die Volksvertretung eines einzelnen deutschen Staates eine Zustimmung nicht zu ertheilen hatte und auch jetzt nicht zu ertheilen hat. Von diesem Gesichtspunkte aus ist dann die weitere Frage zu beantworten, ob hiernach die sächsische Volksvertretung einen Antrag überhaupt nur in Berathung ziehen könne, welcher offenbar eine andereVerein- barung im Auge hat, als diejenige, welche durch die Berufung der Nationalversammlung und durch deren vollendetes Werk bereits erfolgt ist, und welche allein den Rechtsboden unter sich hat. Ich muß dies auf das Bestimmteste verneinen. Die Volksvertretungen der einzelnen Staaten haben keinen andern Standpunkt, als den des Rechtes einzunehmen, und sie haben das anzuerkennen, was rechtsgültig für das gemeinsame deutsche Vaterland von der Nationalversammlung beschlossen worden ist; sie können nie und nimmermehr einer andern Vereinbarung ihre Zustimmung ertheilen, wenn sie nicht an dem Vertrage des deutschen Volkes mit seinen Regierungen, ich möchte sagen, wortbrüchig werden wollen. Es ist daher auch die Ansicht meines Erachtens eine ganz unrichtige, welche der Herr Antragsteller ausgeführt hat, daß man wohl, wenn ein deutsches Parlament zusammentreten würde, Seiten der ein zelnen deutschen Volksvertretungen von einem Zustimmungs rechte absehen würde, und daß man dann gern der gemeinsamen Nationalversammlung überlassen werde, das zu beschließen, was Rechtens sei und Noth thue. Diese Schlußfolgerung erscheint als eine falsche. Wenn noch nichts da, noch nichts Rechtsgültiges beschlossen wäre, dann wäre es möglich, einer solchen Ansicht sich hinzugeben, aber wenn etwas Rechts gültig es für das Volk schon geschaffen worden ist, wie dies mit der deutschen Verfassung der Fall ist, dann scheint es mir auch, daß man allein darauf, nicht aber in eine ungewisse Zukunft zu blicken habe, daß man dabei verharren müsse und nicht wanken und weichen dürfe, daß man am wenigsten zu einer andern Vereinbarung überzugehen habe, welche ohne dies auch nvthwendig den Keim des Verderbens für das gemeinsame Vaterland in sich tragt. In letzterer Beziehung darf ich mich nur auf die Erfahrungen der jüngsten Tage berufen; sie geben genügend die Bestätigung des Gesagten an die Hand. Wohl ist cs möglich-, darin stimme ich mit dem geehrten Antragsteller überein, daß die Reaction noch weiter schreiten wird, wohl möglich, daß das sogenannte Parlament in Erfurt nicht die letzte Spitze der Reaction ist, daß man auch dieses beseitigt, und wie es scheint, istes bereits beseitigt; wir haben aber unter diesen Verhältnissen und in diesen Zeiten nichts weiter zu thun, als fest und unabänderlich bei dem rechtsgültig Beschlossenen zu beharren, gegen jede andere Vereinbarung zu protestiren und die Geschicke Deutschlands in eine höhere Hand zu legen, die sie, das bin ich fest über zeugt, dennoch, wenn auch durch Sturm und Nacht, zu einem glücklichen Ausgange führen wird. Nimmermehr aber kann es unsere Aufgabe sein, selbst die Hand zu etwas Anderm zu bieten und dadurch das, was die deutsche Nationalversamm lung in ihrem guten Rechte geschaffen hat, mit zerstören zu helfen. Aus diesen Gründen werde ich gegen die Verweisung des vorliegenden Antrags an einen Ausschuß stimmen. Präsident Cuno: Ich habe den geehrten Redner nicht unterbrechen können und wollen, da die Grenzen, wo sich das Materielle des Gegenstandes und die jetzt lediglich vorliegende Formfrage begegnen, kaum ganz streng und scharf zu trennen sind; bitte aber, daß die geehrten Mitglieder, welche noch das Wort zu ergreifen wünschen, sich möglichst an den formellen Punct halten und sich erinnern mögen, wie es sich zunächst nur um letztem handelt. Abg. Biedermann: Ich lasse cs dahin gestellt sein, in wiefern zu der Auseinandersetzung des Abg. Wigard gegen wärtig Veranlassung gegeben war, nur insofern ich durch einen Ausdruck in meinem Anträge dazu Veranlassung gege ben haben sollte, möchte ich diesen Ausdruck aufklären, weil er falsch verstanden zu werden scheint. Es ist wohl deutlich, daß, wenn man von einem Zustimmungsrechte spricht, man dabei nicht gerade voraussetzt, daß diesesim Sinne der Zu stimmung benutzt werden solle. Wo ein Zustimmungsrecht ist, da ist auch ein Recht der Ablehnung, und auf welchem Standpunkte der geehrte Abgeordnete stehen mag, so wird er doch auch von diesem Standpunkte aus zugeben, daß wir sol chen Versuchen gegenüber, welche die Regierungen machen möchten, um eine deutsche Verfassung zu gründen oder eine oberste deutsche Bundesgewalt einzusetzen, welche uns gefähr lich erscheint, uns ein Recht der Ablehnung, wenn irgend mög lich, wahren und solches geltend machen müssen. Was er „protestiren" nennt, das würde nichts Anderes sein, als was ich auf meinem Wege durch Wahrung des ständischen Zu- stimmungs- oder Ablehnungsrechtes erreicht sehen will. Abg. Hering: Es thut mir wahrhaft leid, einem der wirksamsten Vorkämpfer der Sache des deutschen Volks in Frankfurt einigermaßen widersprechen zu müssen. Ich meine den Abg. Wigard. Derselbe war bei unser» Verhandlungen über die deutsche Verfaffungsfrage noch nicht unter unS; er hat sich vielleicht da nicht erinnert, daßvon dieser Seite aus ein Antrag gestellt und und unterstützt worden ist, wel cher dahin ging, daß eine neue Nationalversammlung, der einmal eingetretenen Sachlage nach, zusammenberufen wer-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder