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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Mitglied der Kammer war, nicht in dem Falle gewesen, an dem Beschlüsse der Kammer Theil zu nehmen, auf dessen Grund und Boden mein jetziger Antrag erwachsen ist. Ich darf wohl voraussetzen, daß die Mitglieder der Kammer, die damals mit so großer Einmüthigkeit den Beschluß gefaßt haben, das Recht der Kammer auf Zustimmung zu jeder neuen Verfassung fürDeutschland zu wahren, jetzt, wo der Zeitpunkt für die Geltendmachung dieses Vorbehaltes gekommen ist, nicht zögern werden, das Nöthige auch in dieser Hinsicht zu thun, und ich erinnere nur noch einmal daran, um die Wich tigkeit meines Antrags und Beschlusses der Kammer ins Licht zu stellen, daß es sich darum handelt, ob die Volksvertretung Sachsens den Satz anerkennen will, den man von gewissen Seiten her geltend zu machen versucht, daß das Bundesrecht in ununterbrochener Continuitat über den Einzclverfassungen fortbestche, also jeder neue Ausfluß desselben ohne unsere Zu stimmung ins Leben treten könne, oder ob wir uns auf den Rechtsboden stellen wollen, daß, nachdem die Contmuität des Bundesrechts unterbrochen ist durch die großen nationalen Gestaltungen des Jahres 1848, man jetzt den Weg zu jeder Feststellung einer neuen deutschen Verfassung über die Ver fassungen der einzelnen Lander suchen muß und ihn nicht fin den kann, wenn diese Verfassungen ihn verschließen. Präsident Cuno: Bei der Fragstellung, meine Herren, bedaurc ich, auf den vorhin geäußerten Wunsch des Abg. v. Dieskau nicht eingehen zu können. Der Abg. v. Dieskau wünschte, daß vorerst gefragt werden möge, ob die Kammer überhaupt den Biedermann'schen Antrag an einen Ausschuß verweisen wolle, und dann, ob dies geschehen solle an den rück sichtlich der deutschen Verfaffungsfragc niedcrgesetzten außer ordentlichen Ausschuß. Ich glaube, daß in solchem Falle von dem geehrten Abgeordneten ein besonderer Antrag unter Be zeichnung desjenigen andern Ausschusses, auf den eventuell die Berichterstattung übergehen möge, einzubringen gewesen wäre. xSie werden mit mir darin übereinstimmen, meine Herren, daß, falls die erste Frage bejaht, die zweite Frage aber verneint werden sollte, dem Präsidium nichts übrig bliebe, als der Reihenfolge nach die Frage auf Verweisung an den ersten, zweiten, dritten, vierten oder fünften Ausschuß zu stellen. Ich werde mich demnach, wenn nicht ein besonderer Widerspruch geschieht oder von der Kammer ein Anderes beschlossen wird, darauf beschranken müssen, zu fragen, ob Sie, wie der Abg. Biedermann ausdrücklich gewünscht hat, seinen Antrag dem rücksichtlich des deutschen Verfassungs werkes niedergesetzten außerordentlichen Ausschüsse zuweisen wollen? Abg. v. Dieskau: Ich bitte ums Wort gegen die Frag stellung. Ich wollte bemerklich machen, daß Anträge, welche von Mitgliedern der Kammer ausgehen, an den vierten Aus schuß zu überweisen und von diesem zu Lerathen und zu begut achten sind. Also würde immer, wenn die Abstimmung so erfolgen sollte, wie von dem Herrn Präsidenten angedeutet worden ist, noch die Nothwendigkeit vorliegen, daß die Kam mer den Antrag dem vierten Ausschüsse zur Begutachtung und Berichterstattung überweisen müßte. Präsident Cuno: Ich glaube, der geehrte Abgeordnete ist nicht im vollkommenen Rechte mit seiner Behauptung, da nach unserer gegenwärtigen Geschäftsordnung zwischen An trägen der Mitglieder der Kammer und zwischen gewöhnlichen Petitionen anderer, nicht in der Kammer befindlicher Perso nen durchaus kein Unterschied besteht, wie früher der Fall war. Jetzt sind die Anträge der Kammermilglieder ebenso zu be handeln, wie von auswärts kommende Anträge. Ich will jetzt nicht weiter eingehen auf die Frage, sonst würde es wohl möglich sein, nachzuweisen, daß jeder unserer fünf Ausschüsse von einem gewissen Gesichtspunkte aus ein Anrecht auf den Antrag geltend machen könnte. Ich meiner Seits, meine Herren, glaube, wenn dieKammer nicht ein Anderes beschließt, bei der von mir bezeichneten Ansicht beharren zu müssen. Sind Sie mit meiner Ansicht einverstanden? — Gegen acht Stim men Ja. Präsident Cuno: Will die Kammer den vom Abg. Bie dermann eingebrachten, Ihnen zum Beginn der Sitzung ver lesenen Antrag an den außerordentlichen zur Begutachtung der deutschen Verfassungsfrage niedcrgesetzten Ausschuß ver weisen? — Gegen acht Stimmen Ja. Präsident Cuno: Es folgt nunmehr der anderweite schriftliche Bericht des dritten Ausschusses über das königliche Decret, die provisorische Ausschreibung der Steuern und Ab gaben betreffend. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: Meine Herren! Es dürfte wohl nothwendig sein, daß ich noch einmal den schriftlichen Bericht, der sehr kurz ist, vorlese, da ein oder das andere Mitglied der Kammer der gestrigen Vorlesung nicht beigewohnt haben könnte und überdies die Staatsregie- rung von dem Inhalte des Berichts auch noch nicht inKennt- niß gesetzt worden ist. Enthält dieser Bericht auch nichts Neues, sondern blos eine Zusammenstellung der bereits dis- cutirten Gründe, so wird er doch zu der Uebersicht des Stan des der Sache Etwas beitragen und es deshalb nicht über flüssig sein, wenn ich ihn nochmals vortrage: Die erste Kammer hat unter dem 17. April dieses ZahreS über das königliche Decret, die provisorische Ausschreibung der Steuern und Abgaben betreffend, vom 2. März d. I., Beschluß gefaßt, und wahrend zwischen beiden Kammern über das Uebrige Einverständniß herrscht, besteht noch eine Differenz rücksichtlich der außerordentlichen Erhebung der Grund-, Gewerbe- und Personalsteuer. Die zweite Kammer hatte diese Erhebung der außer ordentlichen Steuern mit 35 gegen 32 Stimmen abgelehnt, die erste dagegen hat gegen 2 Stimmen solche genehmigt, und es macht sich deshalb anderweite Beschlußfassung der zweiten Kammer nothwendig. Die Gründe, welche die erste Kammer zu der Verwilli-
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