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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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gung dieser außerordentlichen Steuer bewogen haben, sind folgende: 1) Nach der dem Berichte der ersten Kammer bekgefügtcn summarischen Zusammenstellung der Einnahmen und Aus gaben im ordentlicheu Staatshaushalte entsteht bis zu -em letzten August ein Deficit von 1,816,498 Thalern, und im außerordentlichen ein Bedürfniß von 4,556,497 Thalern. Mag auch das Bedürfniß des außerordentlichen Staats haushaltes auf andere Weise, als durch Steuern gedeckt wer den, so bleibt doch die Deckung des ordentlichenBudgets durch Steuern übrig. Sollte sich auch noch Einiges von den Be dürfnissen des ordentlichen Budgets kürzen lassen, so reichen doch die gewöhnlichen Steuern zu Deckung des ordentlichen Bedürfnisses nicht aus, folglich muß eine Erhöhung derselben eintreten, und überzeugt man sich davon, so kann man auch nicht darüber in Zweifel sein, daß es besser ist, diese Last zu Vertheilen, als solche auf einmal auf die Steuerpflichtigen ab zuladen. 2) Der außerordentliche Zuschlag macht nur gerade den vollen Jahresbetrag der ganzen ordentlich en Steuer aus- Die erste Kammer hat ferner 3) darauf aufmerksam gemacht, daß die unterlassene Erhebung der außerordentlichen Steuer die Ausländer begünstigen werde, indem inzwischen viele der mit einem Zu schläge zu belegendenAusländerderSteuerentgehenwürden; unsere Steuerpflichtigen müßten später den vollen Betrag entrichten, während die Ausländer jetzt nur den halben zu geben brauchten. 4) Durch eine Verkürzung der Mittel könne die Regie rung leicht dahin gebracht werden, laufende Ausgaben vom Activcapitale bestreiten zu müssen, was offenbar sehr mißlich und bedenklich und mit einer geregelten Finanzwirthschaft ganz unvereinbar sei; 5) jetzt sei auch gerade die Zeit, wo am dringendsten, so auch am nutzbringendsten und Vortheilhaftesten die erhöhte Steuer zum Besten des Volkes, zu erhöhtem Aufschwungs der Privatunternehmungslust, zur Befriedigung des Bedürf nisses nach Arbeit verwendet werden könne. 6) Die Verwilligung sei ein von der Bewilli gung der Verwendung sehr verschiedener Act. — Der Ausschuß der zweiten Kammer hat seine früher der Kammer ausgesprochene Ueberzeugung von derNothwendig- keit der Erhebung der außerordentlichen Steuern durch den Beschluß der ersten Kammer nur bestätigt gefunden und kann daher der zweiten Kammer, wie es schon früher geschehen, nur wiederholt gegen eine Stimme anrathen: dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, mithin die Staatsregierung zur außerordentlichen Erhebung der Grundsteuer nach Höhe von 1 Pfennig (circa 156,742 Thlr.) und des zweiten Termins der Gewerbe- und Pcrsonalsteuer, oder der Hälfte des vollen Jahresbetrages (circa 210,000 Th'lr.) in der Zeit bis zum letzten August d. I. zu ermächtigen. Die Frage, ob das Verhältniß der erhöhten Grundsteuer zur erhöhten Gewerbe- und Personalsteuer das richtige sei, muß vor der Hand ganz ausgesetzt werden und bleibt, womit die Kammer auch einverstanden sich erklären wird, der defini tiven Verabschiedung des Finanzgesetzes ausdrücklich Vor behalten. (Negierungscommiffar v. Ehrenstein tritt ein.) Abg. Rewitzer: Ich, meine Herren, bilde die in dem Berichte erwähnte Minorität des Ausschusses und fühle mich veranlaßt, diese meine abweichende Ansicht mit wenigen Wor ten zu rechtfertigen. Die Gründe, welche mich früher bestimmt haben, gegen das außerordentliche Provisorium zu stimmen, stehen in diesem Augenblicke noch ungeschwacht aufrecht. Ich beziehe mich auf solche und kann nur wiederholen, daß nach meinem Dafürhalten das außerordentliche Steuerprovisorium ohne irgend einen erheblichen Nachtheil für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen vermieden werden kann, und dies ist für mich von der größten Wichtigkeit. Wenn übrigens in der ersten Kammer unter Anderem darauf Bezug genommen worden ist, daß die Regierung dahin gedrängt werden könnte, die laufenden Ausgaben auf anderweite Weise als durch Steuern zu deckm, und dies mit einer geregelten Finanzwirth schaft unverträglich sei, so entgegne ich hierauf, daß jedes Steuerprovisorium, und besonders ein außerordentliches, mit einer geregelten Ausübung des Steuerbcwilligungsrechtes nicht minder unvereinbar ist. Abg. v. Polenz: Nur mit wenigen Worten wünsche ich meine Ansicht und Abstimmung über die vorliegende Frage zu begründen. Es kann dem Volke keineswegs gleichgültig sein, wenn es späterhin die jetzt übergangenen Abgaben noch ent richten muß, es wird jedenfalls für dasselbe viel leichter, wenn, da der Bedarf einmal vorliegt, die Abgabenentrichtung zu ge wissen Zeiträumen im Einzelnen eintritt, als wenn sie später hin auf einmal gegeben werden muß. Täuschen Sie sich nicht, meine Herren, der Bedarf liegt vor, und wenn auch durch dieBudgetverhandlungen noch das und jenes ermäßigt werden kann und werden-wird, so läßt sich eine Ermäßigung nicht in der Weise denken, daß wir nicht zu den außerordent lichen Steuern, die in der ersten Kammer bewilligt worden sind, schreiten müßten. Ich glaube, daß uns wenig Dank bei dem Volke erzielt werden dürfte, wenn wir in dieser Be ziehung dem Anträge des ehrenwerthen Abg. Rewitzer bei stimmen wollten. Abg. Cramer: Ich habe noch einen andern Grund, als der Abg. Rewitzer, welcher mich veranlaßt, der Kammer anzurathen, bei den frühem Beschlüssen stehen zu bleiben und mindestens die außerordentlichen Steuerzuschläge abzulehnen. Ich behaupte nämlich, daß dasjenige, was ursprüglich das Ministerium mit der Forderung dieser außerordentlichen Zu schläge hat erreichen wollen, in der Zwischenzeit bereits von ihm, wenn auch in anderer Gestalt, erreicht worden ist, ich be haupte sogar, daß ihm weit mehr bewilligt worden ist, als die Zuschläge auf die Grundsteuer und auf die Gewerbe- und Per sonalsteuer ausmachen können. Ich muß mich auf diese An- deutung beschränken, den Umstand aber darf ich wohl ins
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