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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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zusprechen. Es ist Pflicht jedes Mannes, der auf Ehre halt, daß er ungescheut und offen seine Meinung vertrete. — Heute gilt es kein Recht, keine Freiheit des Volkes, es gilt nur eine Frage, in welcher wir dem Volke materiell Schaden oder Nutzen bringen können. Das wollen wir uns doch gegensei tig nicht Hinwegleugnen, daß die Zeitverhältnisse, ich möchte sagen, die Weltgeschichte, auch dem sächsischen Volke Lasten aufgebürdet haben, die es nun einmal, will es seine Finanz verhältnisse nicht tief zerrütten, rechtzeitig tragen muß. Von einer Bequemlichkeit, diese Lasten zu tragen, wie sie der Abg. Biedermann erwähnte, kann hier gar nicht die Rede sein. Ich bin chor wenig Wochen im Volke gewesen und habe mit Leu ten gesprochen, von denen ich die bestimmte Versicherung ge ben kann, daß sie gerade nicht zu den finstern Leuten gehören, und diese Leute haben die offene Erklärung ausgesprochen, es würde dem Molke geradezu erwünscht sein, wenn man die als wirklich nothwendig erkannten Steuern jetzt berechnete und zweckmäßig ' im Jahre vertheilte, um nicht später das Volk auf einmal izu bedrücken. Denken Sie sich die Sache nicht so, wie der Abg. Biedermann sie hingestellt hat, daß der Steuerpflichtige da draußen in der Provinz jetzt wirklich daran denkt, an welchem Lage er eigentlich die Steuern zu geben hat, und daß er sie zurücklegt, wenn sie nicht an den ge wöhnlichen Terminen erhoben werden. — Der Steuerpflich tige denkEerst an die Steuern, wenn der Steuerzettel oder Stcuerbote zu ihm kommt. Kommt aber diese Mahnung vielleicht erst im Monat November, in einem drei-odervierfa chen Termine, dann wird der Pflichtige gar gewaltig erschrek- ken, und wenn er'Mch der Ursache fragt, warum er auf ein mal so hohe Steuern geben müsse, wird er nicht darnach fra gen, ob wir ein sogenanntes Princip, sondern er wird darnach fragen, ob wir seine eigentliche materielle Wohlfahrt vertreten haben. — Cs hat der geehrte Abg. Biedermann auch noch dem Ausschüsse einen Vorwurf gemacht, daß derselbe die Berichte nicht mit derselben Schnelligkeit gefertigt hätte, wie ^bereits ein anderer geehrter Abgeordneter, der Professor Hülße. Da muß ich nun ganz einfach die Erklärung abgeben, daß, so viel mir bekannt, sämmtliche Ausschußmitglicder in vollster Tä tigkeit sind. Aberdaswerden Sie selbst einsehen, daß der Ausschuß nicht auf einmal alle Berichteberathen kann, welche die Mitglieder in Arbeit haben, sondern der Ausschuß kann nur einen Bericht nach dem andern berathen. Er hat zuerst den Bericht über das Ministerium des Innern, dann den über das Budget des Gesammtministeriums berathen, und Wetzt in der Berathung des Budgets des Kriegsministeriums be griffen. Also von einem Vorwurfe gegen den dritten Aus schuß, der sich derselben Thatigkeit wie der zweite Ausschuß erfreut, kann unbedingt nicht die Rede sein. Abg. Rewitzer: Der Abg. Sommer aus Bernstadt findet ein Steuerprovisorium nicht unvereinbar mit einer geregelten Ausübung des Steuerverwilligungsrechts, ich will ihm aber hier nur entgegenhalten, das Steuerbewilligungs- xecht der Kammern wird nach gewissen Vorschriften der Ver- fassungsmkunde ausgeübt, und zwar so, daß die Kammern zuerst das Bedürfniß gewissenhaft und genau zu prüfen und nach diesem Bedürfnisse die Höhe der Steuern zu bestimmen und zu bewilligen' haben. Wenn man nunZden in der Ber- fassungsurkunde vorgeschriebenen Weg umdreht, mit der Steuerbewilligung anfängtund mit der Prüfung derBedürf- nisse aufhört, so kann ich dies nicht für einen geregelten, mit den Vorschriften der Verfassung vereinbarten Geschäftsgang halten. Wenn der Abg. Sommer dies aber geeignet findet, so muß ich es ihm überlassen, wie er dies zu vertreten ge meint ist. Abg. Sommer (aus Bernstadt): Dasjenige, was der Abg. Rewitzer soeben sagte, dürfte ohne Beweiskraft sein, denn er scheint, wenigstens wie ich verstanden habe, blos da gegen zu sein, daß die außerordentlichen Steuern provisorisch erhoben werden, dagegen aber, daß die gewöhnlichen Steuern provisorisch erhoben werden, nichts auszusetzen zu haben. Aber derselbe Grund der Verfassungsurkunde spricht für das Eine wie für das Andere. Abg.Wigard: Die Rücksichtnahme meines geehrren Nachbars auf das Volk veranlaßt mich, gleichfalls über die Sache einWortzu sprechen. Er beziehtsich namentlich darauf, daß es für das Volk selbst viel nützlicher und heilsamer sei, wenn diese Bewilligung der außerordentlichen Steuern schon jetzt ausgesprochen würde, und glaubt, daß man aus diesem Grunde nicht auf dem Principe bestehen müsse. Aber, meine Herren, zur Berichtigung dieser Volksansicht, wenn sie wirk lich vorhanden sein sollte, erlaube ich mir die Bemerkung, daß bei der Prüfung des Budjets auch die Politik der Staatsre gierung mit in das Auge gefaßt werden muß, daß namentlich die Frage zu beantworten ist, ob nicht die Politik der Re gierung nach Innen und Außen, sowohl für sie selbst als namentlich für das Volk, eine nachtheilige sei, und ob nicht mit dieserPolitikdasaußerordentlicheBedürfniß zusammenhängt. Diese Prüfung der Politik unseres gegenwärtigen Staats ministeriums können Sie aber, wenn Sie jetzt eine solche pro visorische Bewilligung machen, nichtvornehmen, und es würde sonach die augenblickliche Erleichterung des Volkes für oie Gegenwart nur um so nachtheiliger für die Zukunft sein, wenn sich bei der Prüfung Herausstellen sollte, daß eine nach theilige Politik der Regierung hauptsächlich das außerordent liche Bedürfniß veranlaßt hat. Ist die Bewilligung ge schehen, so läßt sie sich nicht mehr widerrufen. Abg. Biedermann: Ich muß mir eine Anfrage an den Ausschuß erlauben. Aus einer Aeußcrung eines Mit gliedes desselben, des Abg. Wagner, glaube ich entnehmen zu dürfen, daß die Vorbcrathung der einzelnen Budgetscapitel bei den einzelnen Mitgliedern so weit beendigt ist, daß diese Capitel nur noch dem Gesammtausschuß vorliegcn. Wäre dies der Fall, so würde das große Hoffnung gewähren, daß, sobald diese Capitel vom Ausschüsse erledigt sein werde», sie auch sofort in die Kammer kommen könnten; wahrend oas
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