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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Capitel hier berathen würde, könnte der Ausschuß imnnr ein anderes berathen, und es wäre dann möglich, daß in einigen Wochen oder spätestens in zwei Monaten kn beiden Kammern die Berathung zu Ende sein könnte. Es würde das auf die Entscheidung der heutigen Frage von Einfluß sein. Ich muß zugleich mein Nechnenexempel gegen den Abg. Sommer aus Bernstadt in Schutz nehmen. Es handelt sich nicht darum, wie auch der Abg. Wagner zu glauben scheint, daß wir die außerordentlichen Steuern, welche wir bewilligen sollen, erst für den Monat November bewilligen, im.Gegenthcil, da die provisorische Bewilligung überhaupt mit Ende August ab- läust,hoffentlichaberdiebudgetmäßigeBewilligung noch frü her cintritt, so handelt cs sich höchstens um vier bis sechs Wo chen. Die Sache stellt sich also so: da die Personalsteucr am 15. Juni und die Grundsteuer am 1. August erhoben wer den, so muß man damit ein Viertel-, resp. ein halbes Jahr haushalten, weil nicht eher ein neuer Termin für die ordent lichen Steuern eintritt. Es müssen also auch jedenfalls, wenn diese ordentlichen Steuern auf ein Viertel-, ja auf ein halbes Jahr ausreichen müssen, dann, wenn manssie auf nur sechs Wochen vcrthcilt, die außerordentlichen Zuschläge gedeckt wer den, die für diese Zeit berechnet waren, und es kommt nur dar auf hinaus, daß mit den außerordentlichen Steuern, die sechs Wochen später bewilligt werden, das Deficit gedeckt wird, welches in der Verwendung der ordentlichen Steuern entstanden ist. Ich glaube also doch, daß mein Exempel rich tig ist. Es handelt sich übrigens hier, wie ich ausdrücklich bemerken muß, weil jedenfalls auch über unsere heutige Ab stimmung wieder mancherlei falsche Deutungen entstehen werden,weder von einem starrenFesthalten am Principe, noch, wenigstens meinerseits, von einer Animosität gegen die Ver waltung. Daß ich nicht starr am Princip festhalte, und daß auch der größere Tbeil der Kammer das nicht thut, haben wir neulich gezeigt, wo wir, weil wir es im Interesse des Volkes für besser hielten, eine Meinungsdifferenz aufgaben, um 70,600 Lhaler dem Wolke zu erhalten, die ihm sonst verloren gegangen wären; und, was die Stellung der Kammer zur Regierung betrifft, so bin ich keineswegs der Meinung, daß es sich heute darum handelt, der Regierung ein Vertrauens oder ein Mißtrauensvotum zu geben, ich betrachte diese Frage vielmehr als eine rein finanzielle, und die Gründe, die mich so oder anders zu stimmen bewegen werden, sind nur aus diesem Gebiete entnommen. Abg. Ziesler: Der Abg. Sommer hat, wenn ich recht verstanden habe, den Abg. Rewitzcr darauf aufmerksam ge macht, daß Z. 100 der Verfassungsurkunde ebenso gegen jede provisorische Steuerbewilligung streite, als gegen eine provi sorische Bewilligung außerordentlicher Steuern; da ich nun Lei meiner neulichen Abstimmung für die Bewilligung der ordentlichen Steuern mich ausgesprochen habe, somit der in den Worten des Abg. Sommer liegende Vorwurf der Jncon- sequenz gewissermaaßen auch mein Verhalten berührt, so er laube ich mir nur dagegen zu bemerken, daß, wenn die Kam- ri. K. mer die ordentlichen Steuern zu bewilligen sich geweigert hätte, nothwendig die ganze Staatsmaschine in Stillstand gekommen sein würde. Ein solches Ereigniß würde ich nun allerdings für ein noch größeres Uebel angesehen haben , als ein einmaliges Abgehen von der Pflicht, die der Volksvertre tung in Z. 100 auferlegt worden ist. Daß wir aber auch durch eine Verweigerung der provisorischen Bewilligung der außer ordentlichen Steuern die Staatsmaschine völlig in Stillstand bringen würden, das kann ich aus den Unterlagen, die mir zur Hand sind, in keiner Weise abnehmcn. Es ist kaum denkbar, daß dadurch, daß wir diese außerordentlichen Steuern vielleicht erst in zwei oder längstens drei Monaten bewilligen werden, ein solches Unglück über das Vaterland gebracht werden könnte. Präsident Cu no: Es hat Niemand weiter das Wort be gehrt, ich schließe die Debatte. Staatsminister Behr: Es liegt auch nicht in meiner Absicht, die Debatte zu verlängern. Ich kann nur wieder holen, was ich schon in der ersten Kammer gesagt habe; die Sache spricht für sich selbst und ich verzichte darauf, diejeni gen zu überzeugen, welche auf deren Verstandniß nicht ein gehen wollen. Die Gründe, welche die Regierung hat, ein Provisorium vorzulegen, sind bereits wiederholt ausgespro chen worden, es sind einfach die beiden: einmal das Bedürf- niß des Staats und dann die Erleichterung der Abgaben pflichtigen selbst. Es ist gesagt worden, daß die schon erfolgte Bewilligung doch wenigstens vier bis sechs Wochen noch ausreichen müsse; ich mache nur darauf aufmerksam, daß das Ministerium sich der Hoffnung nicht hingeben darf, in vier bis sechs Wochen das Budget berathen, beschlossen und das Finanzgesetz zu Stande gebracht zu sehen, ganz abgesehen davon, daß wir uns bereits in dem sechzehnten Monate der Finanzperiode befinden und auch für das Jahr 1849 die außerordentlichen Steuern nicht voll erhoben haben. Wenn ferner ausdrücklich bemerkt worden ist, daß es ein Bruch der Verfassung sein dürfte, vor der Prüfung schon die Mittel zu bewilligen, so muß ich gestehen, daß ich diesen Grund aner kenne, sobald überhaupt noch irgend Jemand vorhanden ist, der nach Einsicht des Budgets daran noch zweifeln kann, daß wenigstens so viel erforderlich ist, als wovon jetzt die Rede ist, abgesehen davon, daß es sich nur um ordentliche Steuern handelt, wo jedenfalls die Ab-und Zurechnung später erfolgten könnte. Sachsen befindet sich allerdings, wie alle andern Länder, kn derjenigen Bedrangniß, welche die Zeitereignisse überall herbekgeführt haben, gegenüber manchen andern Staaten aber gewiß noch in einem geregelten, voll ständig geordneten Finanzzustande; die Finanzen müssen aber mehr oder weniger in Unordnung gerathen, wenn mitten in der Periode noch darüber kein Beschluß feststeht, wie die lau fenden Ausgaben, die zum Kheil für das vorige Jahr schon nicht gedeckt worden sind, ferner gedeckt werden sollen. Ich habe hiernach das Weitere lediglich der geehrten Versammlung 21*
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