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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Der Ausschuß hatte sich bei der Erwägung dieses Gegen standes zunächst zu sagen, daß hierbei vor allem Andern der Umstand von entscheidendem Einfluß sein muß, ob die sächsisch schlesische Bahn demnächst in den Besitz des Staates über gehen wird. Da die Verhandlungen hierüber bereits soweit zum Abschlüsse gediehen sind, daß es nur noch der Zustimmung der Kammern dazu bedarf und ein solche beantragendes könig liches Decref bereits an dieselben gelangt ist, so wird auch erst nach erfolgter diesfallsiger Entschließung in definitive Erörte rungen eingegangen werden können. Jndeß mag es nicht unangemessen scheinen, wenn dieKammernschonjetztin etwas ihre Ansicht aussprechen, um der Regierung als vorläufiges Anhalten zu dienen. Im Allgemeinen ist es unabweislich, wenn man den Zweck der Eisenbahnen — Zeit und Kostenersparuiß— nicht selbst wieder aufheben will, darnach zu streben, dem Verkehre die möglichste Concentration, das möglichst unmittelbare Jneinandergreifen zu verschaffen. Ein ununterbrochener Zu sammenhang der verschiedenen Eisenbahnlinien wird dadurch eben so bedingt, wie die möglichste Vereinigung des an einem Orte zufammenfließenden Verkehres in einem Brennpunkt, namentlich des Güterverkehres, da bei diesem jede Vermehrung der Kosten derErreichung des beabsichtigten Zweckes vorzugs weise Abbruch thut. Daß dabei zugleich das Bestreben auch dahin gerichtet sein muß, diesen Brennpunkt dem localen Ver kehre möglichst zugänglich und bequem anzulegen und einzu richten, liegt aber eben so sehr in der Natur der Sache. Zn beiden Beziehungen aber muß der Kostenaufwand für die zu schaffenden Anlagen dennoch eine äußerste Grenze bilden für das, was man anstreben kann. Daß nicht jedem Wunsche, nicht jedem Bedürfnisse Genüge geleistet werden kann, liegt am Lage und es folgt von selbst, daß hauptsächlich das in's Auge gefaßt werden muß, was das allgemeine Bedürf nis in größester Maaße befriedigt. Auch der Ver kehrselbst muß sich in gewisser Beziehung demjenigen anfü gen, was man zu thun überhaupt im Stande ist, und er wird es auch in der Regel, wenn gleich einige Unbequemlichkeiten Anfangs nicht zu vermeiden sind, insofern nämlich nur im Ganzen und Großen das Richtige Erfaßt wird.^ Kei einem allgemeinen Ueberblicke nun wird sich nicht in Abrede stellen lassen, daß der Verkehr, d. h. insbesondere der Güterverkehr, da seine natürliche Concentration findet, wo er ohnehin hauptsächlich zusammenfließt, und dies ist bei dem vorliegenden Falle unstreitig das rechte Elbufer, wo die Leip zig-Dresdner und die sächsisch-schlesische Bahn in unmittel barer Berührung mit einander ausmünden. Es muß daher auch wohl als unabweislich angesehen werden, an diesem Knotenpunkt diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche er forderlich sind, um jenem Verkehre thunlichste Erleichterung zu schaffen, namentlich die Füglichkeit der Steuerabfertigung so wie der Lagerung von Gütern unter Zollverschluß rc., und es scheinen auch keine Umstände obzuwalten, welche als ein nicht zu beseitigendes HiNdeMiß angesehen werden könnten. Diese von den gegebenen Verhältnissen gleichsam gebotene Fürsorge schließt aber keineswegs aus, daß letztere nicht auch dem Verkehre auf dem linken Elbufer invollem Maaße zu Lheil werde. Im Gegentheil muß es sowohl im allgemeinen Interesse, wie im speciellen der Eisenbahnunternehmung, als höchst dringend erscheinen, auch dem Verkehre der dort gelege nen grüßesten und wichtigsten Stadttheile die Benutzung der Eisenbahn so zugänglich und bequem wie möglich zu machen. Es scheint aber diesem auch in völlig natur- und sachgemäßer II. L. Weise genügt werden zu können, durch Anlegung resp. Bei behaltung eines mit allen erforderlichen Einrichtungen ver sehenen Stationsplatzes an der Südseite der Stadt und durch Herstellung der bereits höher oben gedachten Verbindung der Eisenbahn mit dem Packhofe. Der Ausschuß hegt die volle Ueberzeugung, daß die von der Staatsregierung selbst (Seite 267 der Vorlage) ausge sprochene Hoffnung sich in einer allen billigen Anforderungen und den Verhältnissen entsprechenden Weise werde lösen las sen, wenn auch nicht jedem besondern Wunsche Rechnung ge tragen werden kann und namentlich ganz davon abgesehen werden muß, irgend einen Lheil auf Kosten des Andern zu begünstigen. Wie bereits oben bemerkt, kann der hier berührte Gegen stand erst zur schließlichen Erwägung gelangen,' wenn die Frage wegen Uebernahme der sächsisch-schlesischen Bahn durch den Staat entschieden sein wird, und in der Erwartung, daß die Staatsregierung nicht unterlassen werde, denselben als dann sorgfältigst in's Auge zu fassen, glaubt der Ausschuß, für jetzt von einem nähern Eingehen darauf absehen zu können. Hinsichtlich desBetriebes haben die frühem Stände durch die mehrerwähnte Schrift vom 12. Juni 1846 4) den Antrag gestellt, die Regierung möge „die Frage, ob im Interesse des Staates der künftige Betrieb der säch sisch-böhmischen Bahn einer Privatgesellschaft und nament lich einer von denen, deren Bahnen in Dresden ausmünden, übertragen werden könne, einer sorgsamen Erwägung un terwerfen, auch durch Verhandlung über die Bedingungen Gewißheit zu erlangen suchen, unter welchen eine derartige Ueberlassung des Betriebes in's Werk gesetzt werden könnte." In Bezug hierauf scheinen weitere Einleitungen bis jetzt nicht Statt gefunden, inzwischen aber auch die Verhältnisse eine solche Veränderung erlitten zu haben, daß es fraglich er scheint, ob beabsichtigt werden dürfte, dem vorstehenden An träge fernere Folge zu geben. Jedenfalls aber würde damit so lange Anstand zu nehmen sein, bis die mehrberührte Frage hinsichtlich der Uebernahme der sächsisch-schlesischen Bahn zur Entscheidung gekommen ist, und bei Gelegenheit der Verhand lung über diese letztere dürfte es am Orte sein, zu erwägen, ob an die Staatsregierung ein weiterer allgemeiner Antrag, be züglich der Organisation der Verwaltung des Staatseisen bahnwesens, gebracht werden soll. Die Organisation des B etriebes dersächsisch-büh- mischen Eisenbahn entspricht der für die sächsisch-bayersche be reits früher angeordneten, und der Ausschuß findet in dieser Beziehung für jetzt Erinnerungen nicht zu machen, indem er auf dasjenige zurückverweist, was er über diesen Punkt bei der sächsisch-bayerschen Bahn bereits bemerkt hat. Der Per sonaletat der sächsisch-böhmischen Bahn würde, was die Hauptverwaltung betrifft, als ein vergleichungsweise unver- hältnißmäßiger erscheinen, wenn nicht der Umstand hu herück- sichtigen wäre, daß die zu verwaltenden Geschäfte zugleich auch den Fortbau der Bahn betreffen. Sollte übrigens die Uebernahme der sächsischsschlesischen Bahn beschlossen werden, so würden sich ohne Zweifel beide Bahnen unter eine Haupt verwaltung vereinigen und dadurch eine wesentliche Verein- fachung und Ersparniß herbeiführen lassen. WaS den Larif für den Personenverkehr be trifft, so kann derselbe, als nur provisorisch und für den bis 22*
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