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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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tagedieBewilligung der hierzu erforderlichen, auf7000Thlr. veranschlagten Geldmittel beantragt, für welche sich auch die zweiteKammer einhellig schon ausgesprochen hatte. Jnmittelst ist diese Angelegenheit insofern in eine andere Lage gekommen, als in Folge der von hier aus bei den Regie rungen von Oesterreich undPreußen gehaltenenAnfrageüber die dort in obiger Beziehung bereits getroffenen, auf weite Ausdehnung berechneten Einrichtungen, die königlich preußi sche Regierung die Anlegung einer Telegraphenverbindung mit Sachsen beantragte. — Die diesseitige Regierung konnte der ersteren, im Einklänge mit den Hierselbst gehegten voran gedeuteten Absichten ihre volle Bereitwilligkeit hierzu nur um so mehr zu erkennen geben, als auf diesem Wege Sachsen an das bereits nahe an 300 Meilen umfassende größere Telegra phennetz angeschlossen werden kann, und es ist demzufolge zwischen beiderseitigen Bevollmächtigten der aus der Beilage L. ersichtliche Vertrag abgeschlossen worden, welcher die An lage einer Telegraphenlinie zwischen Berlin und Leipzig und den Anschluß der Linie Dresden - Leipzig an solche zum Zwecke hat. Es hat sich aber bei dieser Gelegenheit auch gezeigt, daß mit Rücksicht auf die wesentlichen Vervollkommnungen, welche die bei Aufstellung des oben erwähnten Postulats noch in der ersten Entwickelung begriffene Benutzung des elektro magnetischen Telegraphen in der Zwischenzeit bereits erfah ren hat, mit der genannten Summe bei Anlegung der Dres den-Leipziger Telegraphenlinie nicht auszukommen sein würde, wollte man sich nicht anders bei deren Einrichtung der Ergebnisse der neuesten wissenschaftlichen Forschungen und Erfahrungen ganz überheben. Aus diesem Grunde ist daher, allerdings ohne daß sich, bei den fortwährend stattsindenden Vorschritten in dem frag lichen Telegraphenwesen, noch jetzt hierunter der wirkliche Bedarf mit Genauigkeit angcben ließe, eine Summe von 10,000 Lhaler in dem außerordentlichen Budget dafür in Ansatz gebracht worden. Den vorstehenden, über das Staatseisenbahnwesen den Kammern zu machenden Mittheilungen sind nun die nachfol genden weiteren Eröffnungen zu H. in Betreff der Privateisenbahnen hinzuzufügen. Die von Privatunternehmern ausgeführten Eisenbah nen in Sachsen sind folgende: die Leipzig-Dresdner Bahn, die Chemnitz-Riesaer Bahn, die sächsisch-schlesische Bahn, die Löbau-Zittauer Bahn, die Jüterbogk-Riesaer Anschlußbahn. Von diesen bietet die Leipzig-Dresdner Bahn keine Ver anlassung zu einer den Kammern zu machenden Eröffnung dar, da das Verhältniß der Leipzig-Dresdner Eisenbahncom pagnie zum Staate unverändert geblieben ist. Wegen der Chemnitz-Riesaer Bahn ist auf das den Kammern zugehende besondere Decret zu verweisen, rücksichtlich der übrigen oben aufgeführten Bahnen'aber Nachstehendes zu bemerken: die sächsisch-schlesische Bahn betreffend. Die vom Staate der sächsisch-schlesischen Eisenbahngesell schaft gegenüber eingegangenen Verbindlichkeiten bestehen, den ertheilten ständischen Ermächtigungen gemäß, 1) in Beschaffung des ursprünglichen Anlagekapitals an sechs Millionen Lhalern zum dritten Lheile, 2) in der Gewährung von Zinsvorschüffen während der Bauzeit, 3) in einer auf die Dauer von fünf Jahren von Eröff nung des Betriebs auf der ganzen Bahnlinie an sich erstreckenden vierprocentigen Zinsengarantie für das Actiencapital. DieseBahn ist ihrerganzen Ausdehnung nach am 1. Sep tember 1847 dem Betriebe übergeben worden. Eine Verlän gerung der in §. 5 des Cvncessionsdecrets vom 22. August 1844 festgestellten, mit dem 30. Juni 1847 zu Ende gehenden Baufrist war unvermeidlich, in der erfolgten Maaße aber für dasJntereffe derStaatscasse auch unnachtheilig, da nach §.20 der Statuten der sächsisch-schlesischen Eisenbahngesellschaft die den Actionairen während der Bauzeit zugcsicherte Verzin sung mit dem Schluß des nach begonnener Benutzung der ganzen Hauptbahn nächst eintretenden Monats Juni oder December zu Ende gehen und an deren Stelle dann die im §. 23 bezeichnete Dividende treten soll, dieser Termin also un verändert blieb, es mochte nun die Eröffnung der Hauptbahn am 1. Juli oder am 1. September 1847 erfolgen. Der Kostenanschlag für die sächsisch-schlesische Bahn ist, wie aus dem weiter unten bemerkten Ergebnißdes Baurech nungsabschlusses zu ersehen, innegehalten worden, es stelltsich danach sogar noch eine Erübrigung von 43,000Thlr. heraus. Zwar hat sich die sächsisch-schlesische Eisenbahngesellschaft ge- nöthigt gesehen, noch ein Darlehn von 210,OOOTHlr. über die veranschlagten sechs Millionen Thaler aufzunehmen, allein dieser Mehrbedarf ist durch die Herstellung einer Strecke Dop pelgleis in der Ausdehnung von 24,500 Ellen zwischen Gör litz undRcichenbach herbeigeführt worden, auf welche bei dem ursprünglichen, nur auf ein Gleis berechneten Anschläge keine Rücksicht genommen worden war, wenn auch des Kalls, daß gewisse Bahnstrecken von vorn herein mit Doppelgleis zu belegen sein würden, im Z. 6 des Concessionsdecrets vorsorg lich Erwähnung geschehen ist. Die Belegung jener Strecke mit Doppelgleis war nun aber nach der geographischen Lage der Bahn und zu Erreich ung des vertragsmäßig mit Preußen festgestellten Zweckes einer einmaligen täglichen Verbindnng zwischen Leipzig und Breslau nach beiden Richtungen hin unvermeidlich, weil nur so die Möglichkeit einer regelmäßigen, unaufhättlichen und ungefährlichen Kreuzung der Hauptzüge gewährt werden konnte. - Die Genehmigung zur darlehnsweisen Aufnahme jenes^ Capitals ist nach §. 88 o, der Statuten unter der Bedingung, daß der Betrag der dafür aufzuwendenden Zinsen zu den Be triebskosten geschlagen und mithin von dem Reinerträge der Bahn vorweg inAbzug gebracht werde, ertheilt und das Dar lehn danach effertuirt worden. So wünschenswerth es übrigens nur sein könnte, die ganze Strecke der sächsisch-schlesischen Bahn mit Doppelgleis zu versehen, so ist doch zur Zeit von dieser Herstellung, welche bei einer Ausdehnung von 150,000 Ellen zu 950,000 Lhlr. veranschlagt ist, noch abgesehen worden, man hat jedoch das
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