Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Direktorium auf sein Ansuchen eventuell ermächtigt, mit dem Gesellschaftsausschuß sich wegen darlehnsweiser Aufnahme der zu Ausführung jenes Vorhabens erforderlichen Geldmittel in Vernehmung zu setzen, um etwa sich darbietende günstige Conjuncturen rechtzeitig benutzen zu können, vorbehältlich der dazu erforderlichen definitiven Genehmigung der Regierung und mit der ausdrücklichen Verständigung, daß die Ausfüh rung in keinem Falle eine noch weitere Ausdehnung der in Ansehung desAntheils amDividendengenussesür dieStaats- easse bereits bestehenden Rücktrittsverbindlichkeit und der ge währten Zinsengarantie herbeiführen dürfte, und daß die Staatskasse nach wie vor nur insoweit einzutreten habe, als der unberücksichtigt der für die neue Anleihe abzusetzendcn Zinsmittel sich ergebende Reinertrag hinter einer vierprocent- igen Rentengewährung zurückbliebe. Die nach Z. 22 der Statuten vorgeschriebene definitive Abrechnung wegen der von der Regierung während der Bau zeit geleisteten Zinsenzuschüsse und die Feststellung des ge- sammten Regierungsantheils am Actiencapitale ist nach er folgtem vollständigen Abschluß der Baurechnung und vor gängiger Feststellung der Grundsätze über die Trennung der Baukosten und der Betriebsausgaben neuerdings und zwar dergestalt, daß der31.December1848 als Abrechnungstermin angenommen worden ist, erfolgt. Das auf der Erklärung vom 20. September 1843, dem Concessionsdecrete und den Gesellschaftsstatuten beruhende gegenseitige Verhältniß zwischen dem Staate und der Gesell schaft wird durch die Annahme dieses Termins in keiner Weise berührt oder geändert; es hat dabei nur der Zweck un tergelegen, daß die Baurechnung vollständig abgeschlossen und sonach der Betrag aller früher nicht füglich zu übersetzen den Anlagekosten für das Unternehmen in bestimmten Ziffern auszusprechen möglich sei, und daß aller von da an ferner ent stehende Aufwand, soweit er nicht die Legung des zweiten Gleises betrifft—ausschließend der Betriebsrechnung über wiesenwerde, während, davon unabhängig , die Rücktritts verbindlichkeit der Staatskasse wegen der Dividende zu Gun sten der Actionairs, ingleichen die fünfjährige Zinsengarantie vom 1. Januar 1848 an in Wirksamkeit getreten ist. Der Abschluß selbst giebt folgendes Resultat: g) der gesammte Bauaufwand zu Herstellung der Bahn, einschließlich des oben erwähnten Stücks Doppelgleis, beläuft sich auf 6,166,177 Thlr. 6 Ngr. 2 Pf. und erscheint danach auf das aufgebrachte Capital von 6,210,000 Thlr. -er Betrag von 43,882 Thlr. 23 Ngr. 8 Pf. unverwendet. d) die während der Bauzeit aus der Staatskasse vorge- schoffenen Zinsen im wirklichen Betrage mit 178,578 Thlr. 22 Ngr. 4 Pf. sind in runder Summe auf 178.500 Thlr. sestgestellt worden und beträgt demnach der Gesammtantheil der Staatsregierung am Anlagecapitale 2.178.500 Thlr. Außerdem betrug o) -er baare Dividendenzuschuß Seiten -er Staats regierung auf Grund der von ihr übernommenen fünfjäh rigen Garantie vierprocentiger Zinsen, für das Jahr 1848 68,016 Thlr. 20 Ngr. 9 Pf. und ck) der auf den nämlichen Jahreszeitraum wegen »des Staatsactienantheils von 2,178,500 Thlr. innegelassene vier- procentige Dividendengenuß 87,140 Thlr. In der allcrneusten Zeit hat inWerfolg eines Beschlusses der Generalversammlung vom 27. September das Direkto rium der sächsisch-schlesischen Eisenbahngesellschaft das Aner bieten der Abtretung der Eisenbahn an den Staat gemacht. Die hierunter geschehenen Propositionen unterliegen derma len der Erwägung der betreffenden Ministerien und muß des halb nach Befinden eine weitere Eröffnung an die Kammern Vorbehalten bleiben. L. Die Löbau-Zittauer Bahn. Auch diese Bahn ist vollständig hergestellt und seit Mo nat Mai 1848 dem Betriebe übergeben. Die in Gemäßheitdcs Antrags in der ständischen Schrift vom 9. Mai 1846 eingeleiteten Verhandlungen wegen der Ueberlassung des Betriebs der Löbau-Zittauer Bahn an die sächsisch-schlesische Eisenbahngesellschaft find von erwünschtem Erfolge gewesen und es ist unter Leitung der Regierung ein Vertrag zwischen beiden Gesellschaften am 2. und 9. Jan. 1847 abgeschlossen, auch von den beiderseitigen Gesellschaften mit telst Beschlusses der Generalversammlung ihrer Actionairs genehmigt worden. Die finanziellen Verhältnisse der Löbau - Zittauer Eisen bahngesellschaft sind, wie bereits die an den außerordentlichen Landtag 1848 vom Direktorium und Ausschuß wegen Unter stützung des Löbau-ZittauerEisenbahnunternehmens gelangte Petition und die in deren Veranlassung von der Regierung bei der Verhandlung ertheilte Auskunft über die Lage des Un ternehmens an die Hand geben, fortwährend wenig befriedi gend; die Betriebseinnahmen waren, theils weil die Bahn unterhaltung einen durchwesentlicheReparaturen beimOber- bau erhöhten Aufwand verursacht hatte, theils und vornehm lich in Folge der allgemeinen Verkehrsverhältnisse zeither nur sehr gering. Obschon nun die an die Kammern gelangten Anträge wegen Ankaufs der noch nichtuntergebrachten Prioritätsaktien nach Höhe von circa 39,000 Thlr durch den Staat oder doch Gewährung eines Vorschusses gegen deren unterpfändliche Einsetzung ohne Erfolg geblieben sind, so ist es doch möglich gewesen, einer Sistirung des Betriebs, welche im Jahre 1848 in Aussichtstand, durch die käuflicheUebernahme eines vorhan denen überflüssigen Vorraths von Schienen, Schwellen und Pfosten durch die Staatseisenbahnverwaltung und vorschuß weise Gewährung einiger Geldmittel unter Sicherstellung durch mehrere als Pfandobject angedotene Realitäten der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft vorzubeugen. Neuer dings hat sich in Folge mehrfach eingetretener Ersparnisse, soweit solche mit Rücksicht auf die Ordnung, Sicherheit und Pünktlichkeit des Betriebs zulässig waren, vornehmlich aber auch die aus der Anwendung derBraunkohlenfeuerung erziel ten Wortheile der Betriebsertrag wesentlich günstiger gestellt, so daß der Anzeige nach für das Jahr 1849 ein Deficit nicht zu erwarten steht.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder