Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Staatsregierung abzuschließenden Staatsvertragcs ganz unverm eidlich sein sollte, einer jenseitigen Gesellschaft Concession zuzugestehen, diese unter Vorbehalt des Rückkaufsrechts zu ertheilen, 4) in den unter 2. und 3. gedachten Fällen die Aus dehnung und Anwendung des Expropriationsge setzes auf diese Bahn unter Bezugnahme auf die erfolgte ständischeZustimmung auszuspreche». Diesen Anträgen ist, soweit es die Umstände gestatten, von der Regierung entsprochen worden. Nachdem königlich preußischer Seits im Februar 1847 die Bereitwilligkeit ausgesprochen worden war, mit Sachsen ein die Eisenbahnverbindung Leipzigs mit der thüringischen Eisenbahn sicherndes Abkommen zu treffen,sind dieVerhand« langen darüber eröffnet und gleichzeitig mit denjenigen über die Jüterbogk-Niesaer Anschließungsbahn bis zum Abschluß des unter bl. anliegenden Vertrages vom 6. März 1848 ge führt worden. Der entschiedenen Weigerung der königlich preußischen Regierung gegen die vertragsmäßige Feststellung einer be stimmten Frist für die Ausführung der Bahn, so daß für die zu concessionirende Gesellschaft eintretenden Falls die Regie rung einzustehen hätte, gegenüber, ist durch den Vertrag we nigstens die Zusicherung der Gestattung und Förderung des Unternehmens erlangt worden. Zn letzterer Beziehung war nach der Bestimmung im §. 3 des Vertrages der Mittheilung der königlich preußischen Regierung über die damals nicht zweifelhasteBereitwilligkeit der thüringischen Eisenbahngesellschaft zur Inangriffnahme des Baues bis zum 1. October 1848 entgegenzusehen. Un terdessen hatte aber die gedachte Gesellschaft bereits in einer am 10. Juli 1848 abgehaltenen Generalversammlung dahin Beschluß gefaßt, die Regierungen von Sachsen und Preußen um eine Fristverlängerung zu Abgabe der Erklärung wegen der Uebernahme des Baues anzugehen und zugleich um Un terstützung aus Staatscassen nachzusuchen. Der anfänglich nur auf eine Fristverlängerung bis zum 1. April 1849 gerichtete Antrag ward in einer späteren Gene ralversammlung auf eine einjährige Frist erstreckt und deren Bewilligung von den Regierungen von Preußen und Sachsen-Weimar nachdrücklich befürwortet, preußischerSeits aber dabei die Bewilligung einer Unterstützung bestimmt ab gelehnt. Die königlich sächsische Regierung erklärte sich in dessen Folge bereit, in die gebetene einjährige Fristverlängerung zu willigen,jedoch nur unter derVoraussetzung,daß nach Ablauf dieser Frist der sächsischen Regierung oder einer von dieser zu concessionirenden Gesellschaft die Bauausführung überlassen werde. Die preußischer Seits hieraus abgegebene Erklärung, daß man, dafern die thüringer Gesellschaft bis zum 1. October 1849 eine genügende Erklärung nicht abgeben, auch bis dahin keine andere in Preußen domrcilirende Gesellschaft den Bau zu übernehmen sich bereit erklärt haben sollte, bereit sei, dem Art. 3 des Vertrages vom 6. März 1848 gemäß, auf ander- weite Verhandlungen darüber einzugehen, wie die Bahn ins Leben zu rufen sei, und daß man nicht abgeneigt sein werde, unter näher zu verabredenden Bestimmungen in die Ausfüh rung des Unternehmens durch die königlich sächsische Regie rung oder eine sächsische Gesellschaft zu willigen, konnte man als genügend nicht arischen, und man erbat sich daher eknean- dcrwcite bestimmte Erklärung von der königlich preußischen Regierung als Bedingung der diesseitigen Einwilligung in die gebetene Fristverlängerung. Während nun einer Ant wort hierauf noch entgegengesehen wurde, hatte inmittelst die thüringische Eisenbahngesellschaft ihre Gesellschaftsorgane ermächtigt, den Regierungen von Preußen und Sachsen zu erklären, daß die Gesellschaft jetzt nicht in der Lage sei, hin sichtlich des auszuführenden Baues der Zweigbahn eine defi nitive Erklärung abzugeben, gleichzeitig aber mit dem Direk torium der Magdeburg-Leipziger Eisenbahngesellschaft wegen Herstellung eines möglichst selbstständigen und erweiterten Betriebs zwischen Halle und Leipzig in vorläufige Verhand lung zu treten und das Ergebniß einer vor dem I. Oktober 1849 abzuhaltenden Generalversammlung vorzulegcn. Auf Grund dieser Ermächtigung ist nun zwar das Directorium der thüringer Eisenbahngesellschaft auch der königlich sächsischen Regierung gegenüber mit Vorschlägen wegen Einrichtung durchgehender Züge für Personen und Güter zwischen Leipzig und Frankfurt mit Vermeidung jeden Aufenthalts auf den außer dem großen Verkehr liegenden Zwischenstationen, übrigens aber unter der Voraussetzung, daß, so lange diese Einrichtung gehörig gehandhabt würde, von der sächsischen Regierung von der Einwirkung auf den Bau einer Leipzig-Weißenfelser Bahn abgesehen werde, hervorgc- treten; es ist jedoch darauf zur Zeit nicht eingegangen, der Gesellschaftsdircction vielmehr eröffnet worden, daß man selbst zu einem Versuche in der angcdeuteten Richtung nur erst dann die Hand bieten könne, wenn die thüringische Ge sellschaft vorher den Bau der Zweigbahn ihrerseits be stimmt abgelehnt haben werde, auf eine Verzichtleistung auf das eventuelle diesseitige Recht an den Bau dieser Bahn aber überhaupt nicht eingehen könne. Darauf ist eine ablehnende Erklärung der Direktion der thüringischen Eisenbahngesellschaft erfolgt; auch ist vor Kur zem eine Rückäußerung der königlich preußischen Negierung eingegangen, in welcher über Ablehnung des oben erwähn ten diesseitigen Antrags der Standpunkt des Vertrags vom 6. März 1848 unverändert festgehalten wird. Hierdurch ist diese Angelegenheit mit Rücksicht auf §. 3 jenes Vertrags in das Stadium neuer Verhandlungen getre ten, und die Regierung wird nicht versäumen, dieselbe zu geeigneter Zeit wieder aufzunehmen und soweit irgend thun- lich in einer dem sächsischen Interesse entsprechenden Weise zur Erledigung zu bringen. Uebrigens mag noch erwähnt werden, daß sechs verschie dene Projekte für die thüringische Verbindungsbahn, und zwar auf den beiden Linien von Kriechau durch das Rippach- thal und von Großkorbetha überDürrenberg und weiter nach Markranstädt und Leipzig untersucht und veranschlagt wor den sind, und daß sich danach der Kostenaufwand für die Her stellung der Bahn auf nahe 2,500,000 Lhlr. stellen wurde. 2) Die Dresden-Freiberg-Chemnitzer Linie be treffend. Auf den in der ständischen Schrift vom 12. Juni 1846 gestellten Antrag, daß die technische Ausführbarkeit einer Eisenbahn von Dresden über Freiberg nach Chemnitz unter Aufstellung eines Kostenüberschlags, ingleichen die zu verhoffende Rentabilität dieser Bahn und die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder