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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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die Angelegenheit überhaupt schon jetzt wieder in Anregung bringen zu müssen, da dieselbe in einem gewissen Zusammen hänge mit der, dem jetzigen Landtage vorliegenden Frage we gen Uebernahme dcrChemnitz-Äiesaer Eisenbahn stehe, mit welcher letztem die hier berührte Verbindungslinie in un mittelbaren Anschluß zu setzen sein würde. Dieser Zusammenhang ist allerdings so unläugbar, daß es nicht angemessen scheinen kann, hier, durch ein specielleres Eingehen auf den Gegenstand selbst, der Entscheidung wegen derChemnitz-RiesaerBahn oder den Beschlüssen, welche Folge derselben sein könnten, irgend wie zu präjudiciren. Wie aber auch diese letztem ausfallen mögen, so wird doch die Lage derStaatssinanzen es kaum rathsam erachten lassen, so fort an die Ausführung der Verbindungsbahn gehen zu wol len, und um so mehr die völlige Beendigung der Vorarbeiten, welche im Gange sind, abgewartet werden kann. Es ist aber nicht zu verkennen, daß, wenn die Ueber nahme der Chemnitz-Riesaer Bahn beschlossen werden sollte, die Fortsetzung derselben nach der sächsisch-bayer- sch e n Bahn eine Frage von der höchsten Wichtigkeit für den Staat werden würde, und daß es daher dringend wünschens wert!) ist, die Erörterungen hinsichtlich der Vortheilhaftesten Richtung der Verbindungslinie, ihrer Kosten und aller dahin einschlagenden Verhältnisse, in möglichster Vollständigkeit und Genauigkeit bewirkt zu sehen. Der Ausschuß sieht sich daher auch veranlaßt, an die Kam mer den Antrag zu stellen: der Staatsregierung ihr Einverständniß -mit der Vollendung der Vorarbeiten für die Verbindungs bahn vonChemnitz mit der sächsisch - bayerschcn Ei senbahn zu erklären und denWunsch auszusprechen, alle dahin einschlagenden Verhältnisse möglichst erschöpfend ermitteln zu lassen, indem er schließlich noch erinnert, daß für die Kosten dieser Vorarbeiten 3,500 Lhaler bei dem außerordentlichen Staats budget für 1649—51 in Ansatz gebracht sind. Präsident Cuno: Es wird der Kammer durch den Aus schuß empfohlen: „der Staatsregierung ihr Ein verständniß mit der Vollendung der Vorarbei ten für die Verbindungsbahn von Chemnitz mit der sächsisch-bayerschen Eisenbahn zu erklären und den Wunsch auszusprechen, alle dahin ein schlagenden Verhältnisse möglichst erschöpfend ermitteln zu lassen. Wollen Sie diesen Antrag an die Staatsregierung bringen? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Harkort: Was nun die von der Staatsregierung in der Beilage 0. zu ihrer Vorlage gegebene Zusammenstellung der Ergebnisse des hi erlä-ndischen Eisenbahn verkehrs innerhalb der Betriebsjahre 1847 und 1848 betrifft, so würde es unstreitig viel zu weit führen, hier näher auf einen so umfang- und inhaltreichen Gegenstand eingehen zu wollen. Es kann daher lediglich auf den Inhalt dieser Zu sammenstellung selbst zurückverwiesen und Jedem, der sich für das Eisenbahnwesen näher interessirt, überlassen werden, sich die Ergebnisse und die Schlüffe, zu. denen sie Anlaß geben, klar zu machen. Daß dabei mit Vorsicht verfahren werden muffe, wird bereits in der Einleitung der Beilage 0. selbst be merklich gemacht. „Zahlen entscheiden" aber freilich nur dann, wenn sie selbst nicht allein genau und richtig sind, son dern auch eben so richtig angewendet werden. Jedenfalls aber istesdankend anzuerkennen, daß in dieserunstreitig sehr wichti gen Beziehung ein Anfang gemacht worden ist, und es kann nur gewünscht werden, daß auf dem betretenen Wege weiter fortgeschritten werden möge. Wenn schließlich die Staatsregierung darauf hinweist, daß sie bis jetzt Anstand genommen habe, manche, die Anlage und den Betrieb von Eisenbahnen betreffende, der frühem Gesetzgebung fremd gebliebene Gegenstände gesetzlich zu ord nen, weil es rathsam geschienen habe, weitere Erfahrungen abzuwarten, inmittelst aber das Erforderliche im Verwal tungswege provisorisch zu ordnen, daß sie indeß beabsichtige, die zur Regelung der wichtigem gesetzlichen Bestimmungen nöthigen Vorlagen bald, und wenn irgend möglich noch an den jetzt versammelten Landtag zu machen, so kann sich der Ausschuß hiermit nur einverstanden erklären und der Kammer empfehlen: sich gegen die Staatsregierung dahin auszusprechen, daß sie die Vorlage der für das Eisenbahnwesen er forderlich erscheinenden gesetzlichen Bestimmungen baldthunlichst erwarte. Präsident Cuno: Wollen Sie, wie es Ihnen vom Aus schüsse angerathcn wird, sich gegen die Staatsregierung dahin aussprechen, „daß die Kammer die Vorlage der für das Eisenbahnwesen erforderlich erschei nenden gesetzlichen Bestimmungen baldthunlichst erwarte"? — Einstimmig Ja. Abg. Klinkhardt: Wenn wir jetzt enorme Summen für das Eisenbahnwesen zu bewilligen und damit die Steuer pflichtigen zu belasten uns genöthigt gesehen haben, so ist es gewiß auch unsere Pflicht, daraufBedacht zu nehmen, daß die Eisenbahnen möglichst gemeinnützig gemacht werden. Es scheint dies aber nach einer von mir gemachten Erfahrung, welche ich Ihnen, meine Herren, behufs der Motivirung eines von mir einzubringenden Antrages mittheilen will, nicht allenthalben der Fall zu sein. Als im Sommer des vorigen Jahres die Kriegsreservisten, zum Lheil Familienväter, und arme Fami lienväter, zum Waffendienste einberufen wurden, war es die sen Leuten wegen ihrer Armuth, und weil sie den letzten Groschen noch mit ihren zurückbleibenden Familien theilen mußten, nicht möglich, die Eisenbahn zu benutzen. Sie muß ten also, um an Ort und Stelle zu gelangen, sich tagelangen Strapazen aussetzen, während sie auf der Eisenbahn in nur wenigen Stunden ihrem Berufe, der für Manchen sehr schwer erscheinen mochte, entgegeneilen konnten. Es wäre das um so leichter zu ermöglichen gewesen, da, wie ich mich mehrfach selbst zu überzeugen Gelegenheit hatte, die Wagen dritter Classe nicht einmal besetzt, wenigstens nicht ausreichend besetzt waren. Während also die Wagen nicht gehörig besetzt und benutzt durch die Fluren dahin rasselten, mußten die armen zum Kriegsdienste Einberufenen langsam ihres Weges zu Fuße dahinwandeln. Dies, meine Herren, veranlaßt mich, aus rein menschlichen Motiven bei dergeehrten Kammer einen Antrag einzubringen, der dahin geht: „Die Kammer wolle
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