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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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darauf geleistete Anzahlung zurückgewährt hatte, waren die Zahlungsverbindlichkeiten der Gesellschaft wieder insoweit angewachsen, daß dieselbe zu deren Deckung, sowie zu Fort setzung der Administration bis ult. September dieses Jahres eine Summe von 117,513 Lhlr. 22 Ngr. 4 Pf. nöthig zu haben glaubte und deshalb durch das Directorium unterm 19. Mai dieses Jahres von neuem darum ansuchte, die Regie rung möge zunächst zur Bezahlung der darunter begriffenen, 29,538 Lhlr. 6 Ngr. betragenden Anleihezinsen pro I. Juli dieses Jahres den erforderlichen Vorschuß aus Staatscassen unter den bisherigen Bedingungen gewähren, sodann aber weiter die Gesellschaft in den Stand setzen, die dringendsten Zahlungen bestreiten und die Administration gebührend fort setzen zu können. Gleichzeitig war vom Directorium auf den 5. Juni die ses Jahres wieder eine außerordentliche Generalversammlung der Gesellschaft anberaumt, und in einer nachträglichen Be kanntmachung vom 31. Mai d. I. — bis wohin demselben ein Bescheid auf obiges Gesuch noch nicht zugegangen war— als hauptsächlicher Gegenstand der Berathung und Beschluß fassung nachstehender, von der Majorität des Directoriums ausgegangener Vorschlag angegeben worden, nämlich zurBeschaffung derfürdie Erhaltung des Anwesens der Gesellschaft und zur Befriedigung drängender Gläubiger nöthigen Gelder Schuldscheine der An leihe vom 1. Juli 1847 an die Actionaire auszugeben und dagegen die bis 1.April d. I. verfallenenActien- zknsencoupons teilweise in Zahlung anzunehmen, dergestalt, daß gegen vierprocentige Schuldscheine (ä 10 Lhlr.) mindestens 35 Procent, gegen fünf- procentige Schuldscheine (ü 100 Lhlr.) mindestens 48 Procent baar, der Rest in Zinscoupons zu er legen sei. Die Regierung hatte inzwischen das obgedachte Gesuch in Berathung genommen und war im Allgemeinen geneigt, bis dahin, wo über die Verhandlung wegen Erwerbung der Bahn für Staatsrechnung von den nächst einzuberufenden Kammern eine bestimmte Entschließung gefaßt sein werde, die zu Bestreitung der vom 1. Juli d. I. ab eintretenden dringend sten Zahlungsbedürfnisse erforderlichen Geldmittel noch ferner darlehnsweise aus der Staatskasse vorzustrecken. Als unumgänglichste Ausgaben zu dem Zweck, dadurch das Unternehmen augenblicklich vor gänzlichem Stillstand zu bewahren, erschienen zunächst jene 29,530Lhlr.6 Ngr. Zinsen der Prkoritätsschuldscheine, sowie die nöthigen Zuschüsse zum Unterhaltungs- und Betriebsaufwand. Um nun zugleich letztere auf einen angemessenen Zeitraum hiermit zu decken, erklärte dieRegierung dem Directorium unterm 1. Juni d. I., Zu mehrgedachten Zwecken eine nach Eintritt des wirklichen Bedarfs abzuhebende Summe von höchstens 50,000 Lhalern als ein längstens nach sechs Monaten zurückzuzahlendes und bis dahin mit fünf Procent zu verzinsendes Darlchn aus der Hauptstaatscasse verabfolgen zu wollen. Da übrigens die Ministerien des Innern und derFinanzen einstimmig der An sicht waren, daß dem obenerwähnten, der Generalversamm lung am 5. Juni d. I. vorzulegenden Directorialvorschlage aus vielfachen Gründen mit Entschiedenheit entgegenzutreten sei, so wurde jenes Erbieten, unter andern später modisicirten und werter unten am geeigneten Orte zu erwähnenden Be dingungen, zugleich mit an die Voraussetzung geknüpft, daß dem mehrgedachten Directorialvorschlage keine weitere Folge gegeben werde. Bei der gedachten Generalversammlung wurde nunzwar beschlossen, den von der Regierung zugesicherten Vorschuß in der bedingten Maaße anzunehmen und dem zufolge den Di- rectorialvorschlag als in Wegfall gebracht anzusehen, auch ein Antrag des Ausschusses, „daß den Gesellschaftsorganen die ausgedehnteste Vollmacht ertheilt werde, wegen Uebernahme der Bahn durch den Staat mit letzterem zu unter handeln und nach Befinden vorbehältlich der Ge nehmigung der Generalversammlung definitiv ab zuschließen," angenommen. Das Directorium in seiner Mehrheit und der Ausschuß erklärten jedoch hierauf gegen die Regierung, wie sie bei wiederholter Erwägung der Verhältnisse und weil das frühere Gebot der Gesellschaft von 100 Lhalern zu 2 Procent Zinsen von der Regierung definitiv noch nicht verworfen wor den sei, zu der Ueberzeugung gelangt seien, veränderte Vor schläge nocb nicht stellen zu können, vielmehr das Gebot der Gesellschaft wiederholt empfehlen müßten. Die genannten Gesellschaftsorgane glaubten bei ihren Vorschlägen auch dann noch beharren zu müssen, nachdem von der Regierung zu Be seitigung jedes Zweifels erklärt worden war, daß sie das nur gedachte Gebot von 100 Lhalern zu 2 Procent Zinsen für unannehmbarerachte. Da unter solchen Umständen zu bezweifeln war, daß fernere Verhandlungen hierüber, namentlich auf der Basis jener Grundzüge, zu einigem Erfolge führen würden, gleich wohl aber die Lösung der Frage immer dringender wurde und es für deren Beschleunigung sehr wünschenswerth er scheinen mußte, den Kammern, wenn irgend möglich, ein solches Abkommen Vorschlägen zu können, wovon ein Einver- ständniß zu hoffen, so war die Regierung in dem Falle, neue, den, verschiedenen Interessen möglichst entsprechende Vor schlägeaufzusuchen, umsolchesodann, unter Benachrichtigung der Gesellschaft, ohne Weiteres den Kammern selbst zur Er wägung und Beschlußfassung anheimzustellen. Die Ministerien des Innern und der Finanzen waren auch bereits zu einer einhelligen Ansicht darüber gelangt, welcher andere Vorschlag unter den dargestellten Verhält nissen an die Stelle der frühern Grundzüge zu setzen sein dürfte, als von den Gesellschaftsorganen unterm 11. October d.J. Anlaß zu einer nochmaligen mündlichen Verhandlung gegeben wurde, in deren Folge der Gesellschaft die unter HI. ersichtlichen, später zu motivirenden neuen Vorschläge vom 26.October 1649 zur Erklärung vorgelegt wurden. Auch diese Vorschläge sind indeß bei der am 26. Novem ber d. I. abgehaltenen Generalversammlung abgelehnt und dagegen der folgende, in zwei Lheile zerlegte Antrag eines Gesellschaftsgliedes: s) die Gesellschaftsorgane zu Abtretung der Bahn an den Staat gegen 50 Thaler für die Actie in Zchn- thalerscheinen oder andern sächsischen 4procentigen Staatspapieren und Uebernahme der Gesellschafts schulden zu ermächtigen, k) außer dem Capitalbetrage von 50 Lhalern auch die Berichtigung der als Passiven der Compagnie figu- rirenden rückständigen Acticnzinsen mit 6H Lhaler pro Stück, letztere wenn auch nach Befinden erst sechs Monate nach Eröffnung des vollen Bahn betriebs, zu beanspruchen,
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