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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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schnittlich sich ergeben hat, zu bestehen, es sind jedoch, sofern dieser 25fache Betrag noch nicht Fünf und Zwanzig Khaler per Actie ergeben sollte, jedenfalls Fünf und Zwanzig Thaler auf jede im Privatbesitz befindliche Actie, mit Ausschluß der noch vorräthigcn, unter den nachfolgenden, näheren Bestimmungen zu gewahren. 2) Auf jede im Privatbesitze befindliche Actie und gegen Rückgabe derselben soll vier Wochen nach Abschluß des Vertrags im Voraus eine Abschlagszahlung von Zwanzig Thalern in zwei vierprocentigenSchuld scheinen der im Jahre 1847 von der Gesellschaft er öffneten Prioritätsanleihe Serie I aä 10 Khlr. nebst den Coupons über die seit 1. Juli 1849 erwachsenen Zinsen, worauf jedoch die Actieninhaber einen halb jährigen Stückzinsenbetrag baar zuzulegcn haben, ge leistet und außerdem ein „Anwartschaftschein" auf Nachzahlung des diesen Abschlagsbetrag übersteigen den Werthes der Actie und jedenfalls auf Nachzahlung von Fünf Thalern ausgeantwortct werden. 3) Bei Ermittlung der sub 1 bemerkten Dividende ist auf folgende Weise zu verfahren: s) das hierbei in die Berechnung zu stellende Brutto einkommen besteht in derjenigen Einnahme, welche nach Ausweis der Rechnungsbücher und der dar über zu veröffentlichenden Monatsabschlüsse durch die Personen- und Güterbeförderung einschließlich der Salz- und Postfracht, ingleichen durch Pacht verträge und Miethzinsen bei der Bahn gewonnen werden; b) von diesem Bruttoeinkommen ist eine jährliche Summe von 276,600 Lhlr. mit: 141,600 Lhlr. als Betriebsaufwand, nach 8,8 s Meilen Bahnlange, ä 16,000 Thlr. pro Meile, 135,000 - als Zinsen ü4^K wegen der zu Vollendung der Bahn außer dem ursprünglichen Actiencapital mehr erforderlichen 3 Millionen Thalcr, Ut8. in Abzug zu bringen, indem sie unter der obigen Voraussetzung sub v. als auch so hoch sixirt ange sehen werden soll. v) Es wird das Gesammtbruttoeinkommen innerhalb jener zehn Betriebsjahre auf der einen, und der ge stimmte Betriebs- und Zinsenaufwand innerhalb des nämlichen Zeitraums auf der andern Seite ein ander gegenübergestellt. Was nach Abzug des letztem vom erstem noch übrig bleibt, ergiebt den Reinertrag , welcher durch Theilung mit der Zahl 10 zunächst dasGemein- jahr und durch weitere Theilung mit der Zahl der ursprünglichen 40,000 Stammaktien die für jede Actie ausfallende Durchschnittsdividende darstellt. Der 25fache Betrag der letztem bildet den Werth der zu leistenden Capitalsentschädigung. 4) Auf die nach Punkt 3. festgestellte Capitalsentschädk- gung kommt zunächst die nach Punkt 2. voraus, empfangene Abschlagszahlung in Zurechnung. Der verbleibende Erfüllungsbetrag ist innerhalb der ersten sechs Monate des elften Betriebsjahres an die In haber der „Anwartschaftsscheine" gegen deren Zu rückgabe baar zu verabreichen; auch sollen ihnen auf jenen Erfüllungsbetrag für jedes der vorausge gangenen zehn Jahre die einfachen Zinsen nach jähr lich vier vom Hundertzugleich mit nachgezahltwerden. 5) Würde aber jener Erfüllungsbetrag nebst Zinsen nicht bis zu Fünf Thalern ansteigen, so soll ihnen gleich wohl derselbe nach dieser Höhe, jedoch ohne weitere Zinsen baar verabfolgt werden. Das Directorium der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn wird demnach aufgefordert, diese beiden Vorschläge einer unver weilt zu dem Ende auszuschreibenden Generalversammlung der Actionaire vorzulegen und das Resultat der Abstimmung so bald als möglich anher anzuzeigen. Wenn hiernächst bei der eingangserwähnten Verhand lung von dem Directorium zugleich Zweifel erhoben worden sind gegen die Richtigkeit der, einem im Monat Februar vorigen Jahres von dem damaligen Vorsitzenden zumFinanz-. Ministerium eingereichten summarischen Anschläge entlehnten Summe von 1,625,538 Lhlr. 2 Ngr. 8 Pf., welche nach der bisher festgehaltenen Ansicht der Staatsregie rung, außer den nach Ausweis der Bücher bis mit Schluff vorigen Jahres bereits verwendeten 5,350,297 Khlr. 27 Ngr. 5 Pf., zum Fortbau der Bahn und zu Bestreitung der Anleihe- zinsen bis zur vollständigen Herstellung mindestens noch er forderlich sein werden, so legtsich dieNothwendigkeit zuLage, jenen summarischen Anschlag, welcher in der Anfuge 6. anbei mitfolgt, alsbald einer Revision und nach Befinden Be richtigung oder Vervollständigung unterworfen zu sehen. Das Finanzministerium hat aber zu wünschen, daß diese Revision zugleich unter specieller Mitwirkung des geheimen Baurath Kunz, welcher deshalb mit behusigem Auftrag ver sehen worden, vorgenommen werde, und wird daher das Directorium hierdurch veranlaßt, demgemäß dem Oberingc- nieur Sergel die nöthige Weisung zugehen zu lassen, den nach Maaßgabe jenerRevision umgearbeitcten Kostenanschlag hin gegen baldmöglichst an das Ministerium cinzureichcn. Dresden, am 26. Oclbr. 1849. Finanzministerium. Berichterstatter Abg. v. Hülße: Der Bericht lautet: Das oben genannte, am 2. Januar 1850 bei der zweiten Kammer eingegangene köniql. Decret wurde am 3. Januar dem dritten Ausschüsse zur Berichterstattung überwiesen. Wegen der großen Anzahl verschiedener Gegenstände, die dem Ausschüsse bereits früher zur Bearbeitung übergeben worden waren, und da demselben dieVerpflichtung oblag, zunächst zu versuchen, ob durch beschleunigte Bearbeitung des Ausgabe budgets die Nothwendigkeit einer provisorischen Steuerbe- willigung vermieden werden könne, sah sich der Ausschuß außer Stand, diese auch von ihm als dringlich erachtete Be richterstattung früher ausführen zu können, als gegenwärtig. Indem der Ausschuß gegenwärtig der Kammer seine An-
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