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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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sichten eröffnet und der Beschlußfassung unterbreitet, thut er es nicht, ohne alle einschlagenden Verhältnisse in gründliche Erwägung gezogen und das unter dem Einflüsse so trauriger Umstände in Stockung gekommene Unternehmen in der Ge schichte seiner Entwickelung verfolgt zu haben, wie dies, was den letztem Punkt anlangt, die in Beilage 1 beigegebene Zu sammenstellung nachweist. Die Regierung entspricht durch die Vorlage dem auf dem außerordentlichen Landtage 1848 in ständischer Schrift (Land tagsacten, Abthl. I. S. 574) ausgesprochenen Anträge, der nächsten Ständeversammlung Vorschläge für Vollendung der Bahn zu unterbreiten; die Vorschläge selbst beziehen sich aber sowohl auf die Erwerbung der Bahn für Staatsrechnung ge gen angemessene Entschädigung der Actionaire, als auch auf die dadurch bedingte Beendigung des Bahnbaucs. Bevor der Ausschuß auf Beleuchtung der Einzelnheiten in diesen Vorschlägen eingeht, glaubt er noch einmal im Kur zen den gegenwärtigen Stand derAngelegenheit aufstellen zu müssen, kann aber gerade dabei um so eher sich jeder weitern Ausführlichkeit enthalten, als er sich auf die Darstellung in der Beilage (-) zu dem Dccrete und auf die vom Direktorium und Ausschuß der Chemnitz-Riesacr Eisenbahn an die Volks vertretung gerichtete Petition vom 27.December1849, welche sich ebenfalls gedruckt in den Händen der Kammermitglieder befindet, sowie endlich auf die Zusammenstellung in Beilage 1 beziehen kann. Der am 26. November 1849 abgehaltenen Generalver sammlung wurden durch das Finanzministerium im Einver- ständniß mit dem Ministerium des Innern folgende beide Vorschläge vorgelegt, denen die Voraussetzung zu Grunde lag, daß die Bahn vom 1. Januar 1850 mit allen Aktiven und Passiven in das Eigenthum des Staatssiscus übergehe, daß von den vom Staatssiscus mit zu übernehmenden Passi ven die auf den Termin Ende März 1848, so wie von da an weiter ab sistirt gebliebenen Zinsen an die Actionairs, inglei chen die etwa vom 1. Januar 1850 ab in Aufrechnung zu bringenden Gehalte der Directorialmitgliedcr jedenfalls aus geschieden werden, und daß das Ergebniß einer vorzunehmen den Erörterung den außer dem ursprünglichen Aktienkapitals bis zur gänzlichen Vollendung der Bahn zu verwendenden Geldbedarf nicht beträchtlich höher als drei Millionen Thaler erscheinen lasse: Erster Vorschlag. Als Kaufpreis für die Bahn sammt Zubehör wird vier Wochen nach Abschluß des Vertrags auf jede im Privatbesitze befindliche Aktie, also mit Ausschluß der noch unverkauft vorräthigen und gegen Rückgabe derselben, ein- für allemal ein Abfindungsquantum von dreißig Lhalern indreivier- procentigen Schuldscheinen der im Jahre 1847 von der Gesellschaft eröffneten und auf den Staat mit übergehenden Prioritätsanleihe Serio I. g. — lOTHa- ler nebst den Coupons über die seit 1. Juli 1849 er wachsenen Zinsen, worauf jedoch die Actieninhaber einen halbjährigen Stückzinsenbetrag baar zuzulegen haben, gewährt. 8. Zweiter Vorschlag. 1) Der für die Bahn sammt ZubehörzugewährendeKaufpreishatindem25fachen Betrage derjenigen Dividende, welche für das Aktien kapital innerhalb der ersten zehn Betriebsjahre nach Vollendung derBahn durchschnittlich sich ergeben hat, zu bestehen; es sind jedoch, sofern dieser 25sache Be trag noch nicht fünfundzwanzig Thaler per Aktie er geben sollte, jedenfalls fünfundzwanzig Thaler auf jede im Privatbesitz befindliche Aktie, mit Ausschluß der noch vorräthigen, unter den nachfolgenden nähern Bestimmungen zu gewähren. 2) Auf jede im Privatbesitz befindliche Actie und gegen Rückgabe derselben soll vier Wochen nach Abschluß des Vertrags im Voraus eine Abschlagszahlung von zwanzig Thalern in zwei vierprocentigen Schuldschei nen der im Jahre 1847 von der Gesellschaft eröffneten Prioritätsanleihe Serio I. a. ü 10 Thlr. nebst den Cou pons über die seit 1. Juli 1849 erwachsenen Zinsen, worauf jedoch die Actieninhaber einen halbjährigen Stückzinsenbetrag baar zuzulegen haben, geleistet und außerdem ein „Anwartschaftsschein" aufNachzahlung des diesen Abschlagsbetrag übersteigenden Werthes der Actie und jedenfalls auf Nachzahlung von fünf Thalern ausgeantwortet werden. 3) Bei Ermittelung der sub 1. bemerkten Dividende ist auf folgende Weise zu verfahren: s) Das hierbei in die Berechnung zu stellende Brutto einkommen besteht in derjenigen Einnahme, welche nach Ausweis der Rechnungsbücher und der darüber zu veröffentlichenden Monatsabschlüsse durch die Personen- und Güterbeförderung, einschließlich der Salz- und Postfracht, ingleichen durch Pacht verträge und Miethzinsen bei der Bahn gewonnen werden; d) von diesem Bruttoeinkommen ist eine jährliche Summe von 276,600 Thlr. mit 141,600 Thlrn. als Betriebsaufwand, nach 8,«» Meilen Bahnlänge, ü 16,000 Thaler pro Meile, 135,000 - als Zinsen ü 4H Procent wegen der zu Vollendung der Bahn au ßer dem ursprünglichen Aktien kapital mehr erforderlichen drei Millionen Thaler Ms. in Abzug zu bringen, indem sie, unter der obigen Vor aussetzung, sub o. als auch so hoch sixirt angesehen werden soll. o) Es wird das Gesammtbruttoeinkommen innerhalb jener zehn Betriebsjahre auf der einen, und der ge- sammte Betriebs- und Zinscnaufwand innerhalb des nämlichen Zeitraums auf der andern Seite ein ander gegenüber gestellt. Was nach Abzug des letzter» vom erstem noch übrig bleibt, ergiebt den Reinertrag, welcher durch Theilung mit der Zahl 10 zunächst das Ge meinjahr, und durch weitere Theilung mit der Zahl der ursprünglichen 40,000 Stammaktien die für jede Aktie ausfallende Durchschnittsdividende dar stellt. Der 25fache Betrag der letzter» bildet den Werth der zu leistenden Capitalsentschädigung. 4) Auf die nach Punkt 3. festgestcllte Capitalsentschä digung kommt zunächst die nach Punkt 2. voraus em-
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