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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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der Rohstoffe, der Brenn- und Baumaterialien, sowie der Lebensmittel hervorgebracht; gerade in dieserBeziehung habe die für das Erzgebirge so wichtige Baumwollenindustrie bei dem schweren, von ihr mit dem günstiger gestellten Auslande geführten Kampfe ein wesentliches Interesse an der Verbin dung mit der Elbe, mit den getreidereichen Gegenden, mit der den weitern Verkehr vermittelnden Eisenbahn. Nach allen zeither gemachten Erfahrungen findet es Be stätigung, daß die Eisenbahnen den Verkehr vorzugsweise in die Gegenden ziehen, wo er durch die Eisenbahnen bereits Er leichterung gefunden hat. Es entsteht hiernach für die von Eisenbahnen entfernt liegenden Gegenden, wenn sie, wie dies bei Fabrikgegenden der Fall ist, im Verkehre die wesent lichen Bedingungen ihres Wohlstandes und ihrer Fortent wickelung finden, die traurige Aussicht eines Zurückbleibens hinter begünstigtem Gegenden und einer mehr und mehr ein tretenden Isolirung. Alle diese und ähnliche Gründe, welche früher bei Be antwortung der Frage, ob überhaupt die Chemnitz-Riesaer Bahn gebaut werden solle, ausgestellt wurden, haben noch jetzt, wo es sich um die Beendung der bereits begonnenen Bahn handelt, nicht nur die ihnen früher bekgelegte, sondern noch eine verstärkte Beweiskraft, eine verstärkte deshalb, weil die weitere Ausbildung des deutschen Eisenbahnnetzes stär ker als früher mahnt, den Fabrikbezirken die ihnen jetzt noch dringlicher erforderliche Verkehrserleichterung zu gewähren. Könnte hierüber noch ein Zweifel entstehen, so würde er durch die dringenden Wünsche der betroffenen Bevölkerung, welche in den vielen auf das vorliegende Unternehmen sich be ziehenden Petitionen, namentlich des außerordentlichen Land tags 1848, niedergelegt wurden, beseitigt werden. Zu den früher aufgestellten Gründen tritt aber noch ein sehr triftiger neuer hinzu, daß es nothwendig ist, die in das Unternehmen bereits verwendeten Capitalien, welche gegen wärtig nicht nur nutzlos bleiben, sondern einer sich mit jedem Tage steigernden Entwertung unterliegen, vor fernerer Ent wertung zu schützen und möglichst bald nutzbar zu machen. Es gilt dieser Grund theils für die von Seiten des Staates in das Unternehmen gewendeten Gelder von mehr alsIH Millionen Lhaler, theils für die von Privatactionairen auf gewendeten 3 Millionen Thaler. In Berücksichtigung aller angegebenen Umstande kann der Ausschuß seineMeinung nur dahin abgeben, daß es drin gend nothwendig ist, die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn einer möglichst schleunigen Beendigung entgegen zu führen. An die Beantwortung der Vorfrage schließt sich unmit telbar eine zweite Frage: in welcher Art die Beendi gung des Bahnbaues zu ermöglichen sei? Es lassen sich hier, da es der Gesellschaft nach Lage der Sache unmöglich ist, aus eigner Kraft die Beendigung der Bahn zu bewirken, und da die Gesellschaftsorgane selbst in der Petition vom 27. December 1849 erklären: „Wir scheuen uns nicht, den Volksvertretern gegenüber offen zu bekennen, daß die Gesellschaft, dafern nicht ein außerordentliches Ereig- niß Hülfe bringt, ohne die Beihülfe des Staates auf eine längere Dauer nicht bestehen kann u. s. w.," nur zwei Wege denken, nämlich entweder Darleihung der zur Vollendung der Bahn annoch erforderlichen Geldmittel Seiten des Staa tes an die Gesellschaft, oder Uebernahme der Bahn auf Rech nung des Staates. ' Zu Wiederaufnahme des ersten Weges, welcher mehrfach von der Gesellschaft beantragt wurde, ohne jedoch eine bei stimmende Ansicht der Regierung zu erlangen, und welcher auch Gegenstand der Erwägung früherer Ständeversammlun gen gewesen ist, fühlt sich der Ausschuß um so weniger veran laßt, als durch weiteren Verfolg desselben derBetrag der dem Unternehmen aus Staatskassen dargeliehenen Geldersich über die Betheiligung an der Prioritätsanleihe an 277,000 Thlr. noch um 2,050,612 - also auf 2,327,612 Thlr. würde steigern müssen. Es erblickt daher der Ausschuß in Uebereinstimmung mit der Regierung in der Uebernahme des Unternehmens auf Staatsrechnung die einzige Möglichkeit, den Bau der vorlie genden Bahn zu einer baldigen Beendung zu bringen. Aus dieser Ueberzcugung entsteht nun die Nothwendig- keit der Beantwortung einer dritten Frage: unter welchen Bedingungen soll die Bahn von Seiten des Staates übernommen werden? Die Beantwortung dieser Frage wird besonders schwie rig durch die Lage der Gesellschaft, die Stellung des Staates der Gesellschaft gegenüber und durch die Unsicherheit der Grundlage bei Ermittelung eines Kaufpreises; durch die Lage der Actiengesellschaft, da sie eben ganz hilflos ist und ohne Dazwischenkunft des Staates einem sichern Untergange entgegen geht, durch die Lage des Staates der Gesellschaft gegenüber, da er unter allen Mittheilhabern am Geschäft allein in der Lage ist, das durch ein Zusammentreffen unglücklicher Um stände gefährdete Unternehmen fortsctzen zu können, und da her dieser leicht in den Verdacht kommt, das Interesse der Mittheilhabcr am Actiengeschäfte zu Gunsten des durch das Unternehmen zu erreichenden Zweckes zu vernachlässigen; durch die Unsicherheit der Grundlage bei Ermittelung eines Kaufpreises, insofern als durch die bedeutenden Mehr kosten die ursprüngliche Auffassung des Unternehmens sich wesentlich verändert hat, über die späteren Betriebsergebnisse aber sich nur mehr oder weniger sichere Vermuthungen auf stellen lassen. Regierung und Gesellschaftsorgane haben sich bemüht, den bei Uebernahme der Bahn auf den Staat für die Actie zu bietenden Kaufpreis zu ermitteln, sie haben beide verschiedene Wege verfolgt und sind zu verschiedenen Resultaten gelangt, welche in den unter ö. und 6. oben angeführten Vorschlä gen enthalten sind. DieRegierung rechnet jährlich einen durch die Einnahme der Bahn zu deckenden Aufwand von 142,716 Thlr. an Zinsen für 3,171,462 Thlr. Mehrbedarf nach 4H Procent, 159,300 - an Betriebsaufwand nach 18,000 Thlr. pro Meile, 302,016 Thlr. zusammen, und ermittelt auf diese Art, daß, um für das ursprüngliche Actiencapital eine Dividende von 1 Procent jährlich gewähren zu können, weitere 40,000 - oder zusammen 342'016 Thlr. eingenommen werden müssen, was für jede Meile der Bahn 38,646 Thlr. macht.
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