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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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erwarteten Reingewinn sind nun nach gegenwärtiger Lage der Sache die durch den Mehraufwand verursachten Zinsen an 142,716 Lhaler abzuziehen. Der Rest von 57,284 Lhaler auf 40,000 Actien vertheilt, giebt eine Einnahme von 1,43 Lhaler jährlich, durch welche, zu vier Procent gerechnet, ein Capital von 35H Lhaler verzinset wird. Da jedoch dieses Capital erst nach Beendigung des Bahnbaues und Eröffnung des vollen Betriebes, also von jetzt an nach drei Jahren erst zinstragend wird, so wird sein gegenwärtiger-Werth ebenfalls mit Benutzung des Zinsfußes von vier Procent durch Reduc- tion im Verhältnisse von 1000 zu 889, also zu 31F gefunden, ein wahrscheinlicher Werth dcrActie, welcher dem von der Staatsregierung im Vorschläge gebotenen Kaufpreise von 30 Lhaler pro Äctie sehr nahe kommt. In Hinblick hierauf, und da der Staat bei der jetzigen Finanzlage des Landes sich nicht veranlaßt sehen kann, den Actionairen einen Hähern Kaufpreis zu bieten, als den vom Standpunkte der Billigkeit aus und in Berücksichtigung der volkswirthschastlichen Bedeutung des Unternehmens ermit telten wahrscheinlichen Werth der Actien, sieht sich der Aus schuß außer Stande, das unter V. gestellte Gesuch der Gesell schaft zu befürworten, muß vielmehr bei den von der Regie rung gemachten Vorschlägen unters, oder 6. stehen bleiben. Ebensowenig aber kann der Ausschuß in seiner Stellung den unter v. angegebenen Antrag, die Staatsregierung unter allen Umstanden zu ermächtigen, auf eine feste Basis mit der Gesellschaft definitiv abzuschließen, sofern in diesem Anträge noch mehr enthalten sein soll, als durch die später mitzuthei- lenden Vorschläge des Ausschusses gewahrt wird, bei der Kammer befürworten. Unterwirft man nun aber die Vorschlages, und 6. selbst einer weitern Betrachtung, so zeigt sich, daß der unter den Vorzug einer ein für allemal beendeten Regulirung aller Ver hältnisse darbietet, und es würde sich derselbe unbedingt zur Annahme empfehlen, wenn nicht andererseits zu verschiedene Meinungen über die spatere Rentabilität des Unternehmens stattfändeu und der Staat bei Stellung nur dieses einen Vorschlages sich der Gefahr aussetzte, in den Schein zu kom men, als wolle er von der unglücklichen Lage des Unterneh mens zu seinem Gunsten Nutzen ziehen. Der unter 8. ange- gebeneVorschlag,nach welchem derKaufpreis in dem 25fachen Betrage derjenigen Dividende, welche sich durchschnittlich in den ersten zehn Betriebsjahrcn ergeben wird, jedenfalls aber in 25 Lhaler bestehen soll, setzt den Staat einem solchen Vor wurfe nicht aus, bietet aber denen, welche eine günstigere An sicht von der fpatern Rentabilität der Bahn haben, Gelegen heit, diese Ansicht durch Entscheidung für denselben zu bewah ren, ohne daß der Verwaltung dadurch eine wesentliche Beschwerde oder Störung erwächst. Gegen den unter 8. gewachsen Vorschlag wird zwar von Seite der Gesellschafts organe geltend gemacht, daß, wenn man auch in die Richtig keit der Seiten der Regierung den Actionairen zu gebenden öffentlichen Rechnungen keinen Zweifel setze, doch daspccu- niaire Interesse des die Bahn verwaltenden Staates mit dem Interesse der Actionaire nicht zusammenfalle, insofern der Staat, indem er letzteres wahrt, die seiner Zeit zu gewahrende Entschädigungssumme vergrößert und sich daher selbst den Kaufpreis erhöht; dazu komme noch, daß in Bezug auf den Betrieb aller Verkehrswege überhaupt ganz veränderte Grundsätze auftauchen könnten, welche nur auf Förderung des volkswirthschastlichen Interesses gerichtet seien, unbe kümmert um die Größe des zu erzielenden Nettoertrages, wäh rend gerade die vorliegende Wahn wegen der Eigenthümlich- keit ihrer Richtung eine besondere Umsicht erheischen werde, um das hohe Anlagekapital entsprechend zu verzinsen. In beiden Fällen werde der Actionair in Gefahr sein, zur Förde rung der Gcsammtinteressen des Volkes unfreiwillige Opfer bringen zu müssen. - Diesen Bedenken gegenüber ist Folgendes einzuhalteu. Zunächst ist in den im Vorschläge 8. enthaltenen Bestim mungen, welche den bei Ermittelungen der Dividende voraus- zusetzcnden Betriebsaufwand und die Zinsen des Anlage- capirals ein für allemal feststellen, das Interesse der Actionarrh vo llständig und, wie der Ausschuß glaubt, in ganz angemessener Weise gewahrt; es kann daher der vorher erwähnten Ent gegnung nur die Meinung zu Grunde liegen, der Staat werde absichtlich die Einnahme verkürzen oder nickt alle Wege zur Erhöhung der Einnahme verfolgen, um den Actionairen eine geringere Gegenleistung zu gewähren zu haben. Abgesehen von dem Umstande, daß die Bahndirection und Verwaltung immer ein Interesse au dem größtmöglichsten Aufschwung des Unternehmens haben und denselben herbeizuführen suchen wstd, ungestört durch andere aus Erhöhung der Einnahme sich ergebende Eventualitäten, ist hier zu beachten, daß dem volkswirthschastlichenInteresse gegenüber auch diePrivatver- waltung der Bahn nicht freie Hand gehabt hatte, dasselbe zu Gunsten der Actionaire zu vernachlässigen, da Z. ILderCon- cessionsbcdingungcn die Bestimmung enthält: der Bahntarif und der Fahrplan, sowie jede Abänderung derselben unter liegen der Genehmigung der Staatsregierung. Uebrigens setzt der Ausschuß, wie sich dies von selbst versteht, voraus, daß die an die Spitze des Unternehmens tretenden sachver ständigen Beamten sich ebenso, wie dies bei der Privat verwaltung derFall gewesen sein würde, allseitig unterrichten werden, durch welcheMaaßnahmen der Hauptzweck der Bahn, den möglichst größten Verkehr zu vermitteln, am angemessen sten erreicht werden kann. Berathung von Personen, die ihrer Stellung nach mit den Verkehrsverhältnisscn genau vertraut sind, wird hierbei ein angemesseneres Unterstützungsmittel dar bieten, als eine fortgesetzte Vertretung der Gesellschaft in der Bahnverwaltung, gegen welche der Ausschuß wegen der mancherlei damitverbundenen Schwierigkeiten, und im Inter esse einer einheitlichen und kräftigen Führung des Unterneh mens sich umsomehr würde haben erklären müssen, wenn eine solche vorgeschlagen worden wäre, als man bereits früher die Unzuträglichkeiten einer zwischen Negierung und Privatgesell schaft geth.eiltenDirection erkannt und deshalb beschlossen hat, yon diesem Systeme der Bghyverwaltung für spätere Zeit abzusehen. Unter den von der Regierung gestellten Vorbedingungen wird die, daß die Bahn vom k.Jamiar 1850 ab in das Eigen- thum dcS Staatssiscus übergehe, nach Lage der Sache nicht zu realisiren sein, sondern der Zeitpunkt für Uebertritt des Unternehmens in den Besitz des Staates zu einem zwischen derRcgierung und der Generalversammlung zu bestimmenden Zeitpunkte zri erfolgen haben. Es wird dann natürlich auch erst von diesem Zeitpunkte ab die "Aufrechnung des Gehaltes der Directorialmitglieder in Wegfall kommen und die Ver zinsung der den Actionairen zu gewährenden Anleihescheine beginnen. Vergegenwärtigt sich nun der Ausschuß Alles, was zu Gunsten oder Nachtheil des einen und andern Vorschlags spricht, so kann er nur zu dem Resultate gelangen, daß es eine Sache individuellcrUeberzeugung ist, ob man dem Vorschläge
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