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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Innern und dem der Finanzen, und wer auch ganz unentschie den lassen will, ob der Herr v. Zeschau wegen dieser Zurück nahme einen Tadel verdient oder nicht, muß doch das Factum als feststehend anerkennen, daß durch das Einschreiten der Regierung gegen dicZehnthalerscheinedieGescllschaftamFort bau ihrer Bahn von der Regierung selbst behindert worden ist, und was dies in den Jahren 184^ und 1849, wo eine an dere Criditmaaßregel unmöglich wurde, zu sagen hatte, gebe ich Ihrem Ermessen anheim. Die Regierung hat es verhin dert, daß die Bahn vollendet werden konnte, selbst wenn die Summe der auszugebendenZehnthalerscheinc dazu nicht aus reichte, weil jedenfalls die Bahn damit so weit der Vollendung nahe zu bringen war, daß dann eine letzte aushülfliche Credit- maaßregel keiner Schwierigkeitmchr unterliegen konnte. Auch dies gebe ich Ihrer ernsten Erwägung anheim. Noch mehrere Umstande, welche der Gesellschaft hindernd in denWeg traten, die größere Dammbreite z. B., will ich nur kurz erwähnen. Denn daß die Actkonairc statt der ursprünglichen 12 Ellen später 14 Ellen breit bauen mußten, ist auch nicht aus den Augen zu lassen. Noch ist auch des Umstandes zu gedenken, daß brodlose Arbeiter lange Zeit in großer Zahl beschäftigt worden sind. In dem Harkort'schen Berichte „das Eisen bahnwesen betreffend" über welchen wir in letzter Sitzung be- rathen haben, ist desselben Umstandes bezüglich der bayerschcn Eisenbahn, und zwar mit großem Lobe gegen die Regierung gedacht. Nun sollte ich aber doch meinen, daß es noch etwas ganz Anderes sei, wenn eine Privatgesellschaft mit erborgtem Gelbe brodloseArbefter beschäftigt, als wenn es die Negierung thut! — Zu dem veränderten Trakt durch das Zschopauthal wurde die Gesellschaft ebenfallsveranlaßt, dieRegierung selbst legte einen großen Werth auf die Verminderung der Betriebs kosten, welche man hierdurch zu erzielen beabsichtigte, obwohl die Gesellschaft selbst sich gegen die Verlegung sträubte, und mit Recht, denn es ist doch etwas Anderes, wenn Einer eine Million, die er hat, nutzbar anlegt, als wenn er diese Million erst borgen muß und damit sein ganzes Unternehmen ins Stocken gerathen sieht, wie es hier wirklich der Fall ist, denn gerade diese Million (wobei ich jedoch die Verbreiterung der Dammkrone einrechnc) hat die Vollendung des Unternehmens wesentlich gehindert. Ich will Sie nicht länger aufhalten, da ich hoffe, genug Momente angeführt zu haben, welche das Interesse der Kammer anzuregen mir geeignet erscheinen, und will Sie nur noch aufmerksam machen auf Seite 200 und 205 der Vorlage. Im Decrete Seite 200 ganz unten heißt es: „In Erwägung aber, daß bei einer Eisenbahnacquisition nicht sowohl der Betrag der für das Unternehmen aufgewendeten Kosten, als vielmehr nur das Verhältniß der künftigen Erträge zum Anlagekapital ein Anhalten für eine Kaufwerthsermittc- lung darbiete, und in Betracht, daß es hierzu in Betreff der Chemnitz-Riesacr Bahn an bestimmten, zuverlässigen Unter lagen und Erfahrungen noch gänzlich fehle, glaubte die Re gierung damalszu einer sofortigen festen Kaufpreisbestimmung nicht verschreiten zu können u. s. w." Ich habe mir erlaubt diese Stelle vorzutragen, weil es danach scheint, als betrachtete die Regierung dieses Geschäft bloß als eine der gewöhnlichen Kaufwerthsermittelungen, wobei das volkswirthschaftliche In teresse ganz in den Hintergrund gedrängt werden könne. Da gegen aber heißt es in Bezug auf die Kaufwerthsermittelung Seite 205 ziemlich unten, und, wie mir scheint, nicht ganz im Einklänge mit dem ersten Citate: „Obwohl es mit den größten Schwierigkeiten verknüpftist, über dieErtragsverhältnisse einer noch im Bau begriffenen und überdem an sich eigcnthüm- liche Verhältnisse darbietcnden Bahn im Voraus mit einiger Wahrscheinlichkeit urtheilen zu wollen, so war cs doch ganz unerläßlich u. s. w." ES spricht sich hier die Regierung selbst die Möglichkeit einer annähernden Werthscrmittelung ab. Ich pflichte ihr hierin bei, muß aber zugleich darauf aufmerksam machen, daß wir eben deshalb nicht den strengen Calculationswcg gehen dürfen, da ja durch diese Aeußcrung die Regierung selbst jeder Berechnung den Boden entzieht. Zum Schluss sage ich Ihnen, meine Herren, die Eisenbahngescllschaft hat zwar keinen eigentlichen Rechts anspruch an uns, aber nichtsdestoweniger haben wir und die Regierung die Pflicht, gegen die Gesellschaft gerecht zu sein, wenigstens nicht ungerechter als wir es gegen eine andere Bahn bereits gewesen und gegen andere noch sein wollen! (Beifall in der Kammer.) Präsident Cuno: Nach nunmehr erfolgterBegründung wiederhole ich den Evans'schen Antrag. (Dies geschieht.) Unterstützen Sic diesen Antrag? — Ausreichend unterstützt. Abg. Rewitzer: Auf welchen Standpunkt bei Beur- theilung der vorliegenden Frage der Ausschuß sich stellen zu müssen geglaubt hat, nämlich auf den volkswirthschaftlichcn, hat die geehrte Kammer bereits aus dem Berichte ersehen; er hat sich auch überzeugt, daß nur von diesem Standpunkte aus zu einem richtigen Verständnis; aller hier cinschlagcndcn Ver hältnisse zu gelangen ist. Ich darf mich gewiß des Versuchs überhebcn, den Beweis zu führen, daß der Zweck der Eisen- bahnen, für welche der Staat bereits so bedeutende Opfer aufgewcndet hat, nur unvollständig erreicht werden könne, wenn diese Schienenwege nicht nach jener Gegend geführt werden, wo die tüchtigste und gewcrbthätkgste Bevölkerung sich ^befin det. Leider ist dies bei den sächsischen Eisenbahnen nicht der Fall. Sie sind mit wenigen Ausnahmen an der Grenze hin geführt, und nur in einem kleinen, im westlichen Theile des Landes hat man die Bahn in mehr entsprechender Weise ge führt, während der dichtest bevölkerte Theil des Landes, das Erzgebirge, unberührt bleiben würde, wenn die in Frage ste hende Bahn nicht ausgebaut würde. Der Ausschuß konnte also auch, nachdem darüber kein Zweifel auftauchen konnte, daß für die erzgebirgische Industrie die in Frage befangene Eisenbahn von der größten Wichtigkeit ist, sich nur sagen, daß
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