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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Regierungscommissar Opelt: Ich habe vorausgesetzt, daß nach Maaßgabe, wie die Anträge angenommen würden, noch über den vierten Ausschußantrag eine Bcrathung statt findenwürde. Wenn dies nicht der Fall ist, so würde ich mir erlauben, dem vierten Anträge noch einen Zusatz anzu schließen, welcher nur formeller Natur ist. Es handelt sich darum, die ganze Summe von 4,917,611Khlr. 22Ngr. 2Pf. auf das außerordentliche Staatsbudget zu übernehmen und resp. zu überweisen. Diese Summe besteht aus 1 Million, welche von der Staatscafse den Unternehmern bereits zuge wendet worden ist, in der bereits fundirten Gesellschaftsschuld von 2 Millionen, und endlich in 1,917,611 Thlr. 22 Ngr. 2 Pf. noch erforderlichem Mehraufwand. Die Staatsregie rung würde also den Antrag zu stellen haben, dem Vorschläge des Ausschusses unter IV., Seite 235, hinter „bewilligen" noch anzufügen: „daher endlich den, einschließlich dieses Er fordernisses der zu übernehmenden Anleiheschuld, ingleichen der bisherigen Bethciligung aus Staatsmitteln auf über haupt 4,917,611 Thlr. 22 Ngr. 2 Pf. sich berechnenden Acquisitionswerth für diese Bahn dem außerordentlichen Staatsbudget überweisen." Dieser Antrag würde sich mo- disiciren, wenn einer der in der Debatte zum Vorschein gekom menen Anträge angenommen werden sollte.'-.Ich gebe an heim, ob dieser Antrag noch ausgenommen werden soll. Präsident Cuno: Es steht der Regierung jederzeit das Wort frei, allein sie wird andererseits wohl auch damit über- einstimmen, daß, wenn die Debatte geschlossen und die Frag stellung geordnet ist, eine anderweite Berathung auf keinen Fall stattsinden darf. Daß die Debatte über alle vier Anträge des Ausschusses sich verbreitet, auch der Schluß der Debatte die Berathung über alle vier Punkte zu Ende gebracht hat, darüber kann nach Allem, was in der Kammer geäußert wor den ist, kein Zweifel sein. Sollte es nicht vielleicht, da es sich lediglich um formelles Rechnungswerk handelt, der Regierung gefallen, zum Schluß des Berichtes noch Ihren Antrag einzu schalten, oder vielleicht auch später in der ersten Kammer das formelle Rechnungswert zu ergänzen? Ich würde in Verle genheit sein, über diesen Punkt abstimmen zu lassen, da über ihn nicht debattirt worden ist, letzteres aber jetzt nicht mehr nachgeholt werden kann. RegierungscommissarOpelt: Insofern der Antrag in die ständische Schrift ausgenommen wird, erledigt sich mein Antrag. Präsident Cuno: Es würde der beste Ausweg sein, wenn am Schlüsse des Berichts die Frage angeknüpft wird, ob in der ständischen Schrift erklärt werden soll, daß der ge jammte Aufwand dem außerordentlichen Staatsbudget über wiesen werden soll. Sind Sie hiermit einverstanden? Ein stimmig Ja. Präsident Cuno: Zunächst stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Evans, er lautet: „Die Kammer wolle sich gegen die Staatsregierung dahin ausspre chen, daß sie die Erwerbung der Chemnitz-Rie- sacr Eisenbahn für den Staat auf Grund des von derRegierung am26.October 1849 gemach ten erstenVorschlags mit derAbanderung und in solcher Maaße für angemessen erachte, daß, nach dem sich eine deshalb einzuberufende General versammlung überhaupt mit der Abtretung unter den vorliegenden und nachstehenden Bedingun gen einverstanden erklärt hat, a) als Kaufpreis für jede im Privatbesitze befindliche Actie an statt dreißigLhalerin drei der im Vorschlagege dachten Schuldschei n en vielmehr vierzig Tha- ler in vier dergleichen Scheinen ein für allemal gewährt werde, b) daß u.s.w. wie unter o. des Aus schußantrags I., o) daß aus den u. s. w. wie un ter ä. des Ausschußantrags I." Geben Sie diesem Anträge ihre Zustimmung? — Wird mit großer Stimmen mehrheit abgeworfen. Präsident Cuno: Der Antrag des Abg. Richter lau tet: „Die Kammer wolle sich gegen die Staats regierung dahin aussprechen, daß sie dieErwer- bung der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn für den Staat in solcher Maaße genehmige, daß als Kauf preis für die Bahn sammt Zubehör vier Wochen nach Abschluß des Vertrags aufjede im Privat besitze befindliche Actie, also mit Ausschluß der noch unv erkau ft vorräthig en und gegen Rückgabe derselben, ein für allemal ein Ab findungsquan- tum von dreißig Thalern in vierprocentigen Schuldscheinen gewährt werde." Sollte, ich habe dieses einzuschalten, der Richter'sche Antrag angenommen werden, so würde zu fragen sein, ob die Bedingungen unter o. und ä. beigefügt werden sollen. Geben Sie dem verlesenen Richtcr'schen Anträge Ihre Zustimmung? — Wird mit gro ßer Stimmenmehrheit abgeworfen. Präsident Cuno: Der Ausschuß rathet uns an:„I. die Kammer wolle sich gegen die Staatsrcgierung dahin aussprechen, daß sie die Erwerbung der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn für den Staat aus Grund der von der Regierung am 26. Oktober 1849 gemachten beiden Vorschläge in solcher Maaße für angemessen erachte, daß, nachdem sich eine deshalb einzuberufende Generalversamm lung überhaupt mit der Abtretung unter den vor liegenden Bedingungen einverstanden erklärt hat,a) jedem Actionair innerhalb ein er Fr ist von drei Monaten frei gelassen bleibe, sich für den er sten oder zweiten Vorschlag zu erklären, b)daß von den Actionairen, welche sich innerhalb dieser Frist nicht erklärt haben, angenommen werde, daß sie den ersten Vorschlag auf sich angewendet wissen wollen, o) daß der Zeitpunkt für Ueber-
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