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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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gang der Bahn in das Eigenthum des Staates möglichst beschleunigt werde, von diesem Zeit punkte an aber die Verzinsung der den Actio nair en zu gewahrenden vierprocentigen Anleihe scheine beginne, ä) daß aus den vondem Staats.- siscus mit zu übernehmenden Passiven die auf den Termin EndeMarz 1848, so wievondawei- ter ab sistirt gebliebenen Zinsen an die Actio nairs ausgeschieden werden." Geben Sie diesem Anträge des Ausschusses Ihre Zustimmung? — Gegen 16 Stimmen angenommen. Präsident Cuno: Es erledigt sich dadurch der Wapler'- sche Antrag. Der Vorschlag des Ausschusses unter II. geht dahin:„Il.DieKammer wolle dieStaatsregierung ermächtigen, auf Grund der unter 1. angegebenen Bedingungen die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn mit allen Aktiven undPassiven in das Eigenthum des Staatsfiscus zu übernehmen, so wie die zu möglichst beschleunigter Beendung des Bahn baues und Eröffnung des Betriebes auf der gan zen Bahn er forderlichen Maaßregeln einzuleiten und auszuführen." Wollen Sie diese Ermächtigung aussprechen? — Gegen 3 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Es wird ferner unter III. angerathen: „Die Kammer wolle die Uebernahme der bereits fundirten Gesellschaftsschuld von ZweiMillio- nen Thaler auf den Staat genehmigen." Thun Sie dies? — Gegen 4 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Und IV. die noch erforderlichen 1,917,611 Lhlr. 22 Ngr. 2 Pf. bewilligen. Be willigen Sie die bezeichnete Summe? — Gegen 5 Stim men Ja. Präsident Cuno: Nunmehr werde ich unvergessen sein, zum Schluß des Berichts auf den vorhin eingebrachten Vor schlag der Regierung zurück zu kommen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, im Berichte fortzufahren. Berichterstatter Abg. 0. Hülße: Bei Uebernahme der sächsisch-bayerschen Bahn auf den Staat wurden, gestützt auf die bei Privatbahncn gemachten Erfahrungen, noch folgende Anträge gestellt: (Landtagsacten 1847. I. Abth. Seite 74.) 1) daß die Bau- und Betriebsverwaltung der sächsisch- bayerschen Eisenbahn einem Direktorium übergeben werde, in welchem sich Personen befinden, welche in festem Gehalte stehen und ihre ganze Lhätigkeit diesem Berufe widmen, sowie daß bei Zusammen setzung undWahl des Direktoriums auf die erforder liche Geschäftserfahrung für die einschlagenden tech nischen und kaufmännischen Fragen Rücksicht ge nommen werde; 2) daß dieses Direktorium unmittelbar unter dem be treffenden Ministerium stehen und mit den erforder lichen Befugnissen zu Verwaltung und Beschleuni gung der Geschäfte versehen sein müsse; 3) daß die bei dieser Staatseisenbahn Angestellten in der Regel durch diese Anstellung nicht die Staats» dienerergenschaft imSinnedes Staatsdienergesetzes erhalten; 4) daß für die Gehalte für die Direktoren, die Ober ingenieure und die übrigen Beamten ein Normal etat entworfen werde, welcher den Standen zur Ge nehmigung vorgelegt werden soll; 5) daß gleichzeitig mit diesem Etat auch dieEisenbahn- tarife den Standen zur Abgabe ihrer Erklärung darüber vorgelegt werden. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß auch in dem vorliegen den Falle die Wiederholung dieser Anträge für die Chemnitz- Riesaer Eisenbahn ganz zweckentsprechend sein werde, und rathet der Kammer an: V. sie wolle sich für Wiederholung der eben angegebenen Anträge mit Bezug auf die vorliegende Bahn er klären. Regierung Kommissar v. Ehrensiein: Wenn die Regie rung bisher keine Veranlassung gehabt hat, sich in dieDebatte zu mischen, so erlaube ich mir doch, in Bezug auf diese letzter» Anträge Einiges zu bemerken. Der Ausschuß hat sich veranlaßt gefunden, auf die Anträge zurückzukommen, welche von Seiten der Kammer früher gestellt worden sind, und nament lich auf den Antrag unter 1, daß die Bau- und Betriebs verwaltung der sächsisch-bayerschen Eisenbahn einem Direkto rium übergeben werde, in welchem sich Personen befinden, welche in festem Gehalte stehen. Es ist auf diesen Antrag da mals von der Regierung geäußert worden, daß sie voraus setze, es liege nicht in der Absicht der Kammer, der Befugniß der Regierung vorzugreifen, da man weitere Erfahrungen abwarten müsse, daß es jedoch in der Absicht der Regierung liege, im Sinne des Antrags zu verfahren. Eine gleiche Vor aussetzung wird auch jetzt auszusprechen sein, da die Regie rung Gelegenheit gehabt hat, sich von der Richtigkeit zu über zeugen. Sie ist zu der Ansicht gelangt, daß die laufenden Verwaltungsgeschäfte bei der sächsisch-bayerschen Eisenbahn nur von einem Direktor verwaltet werden können, daß es aber richtiger sein würde, noch andere mit dem größern Ver kehre vertraute Personen nur zeitweise für die Berathung all gemeinerer Gegenstände zuzuziehen. Insofern dies nun auch bei der vorliegenden Bahn zweckmäßig erscheinen könnte, er laube ich mir dies im Voraus ausznsprcchen, da eine derartige Organisation sich mit dem Wortlaute nicht vollständig ver einigen würde, wo vorausgesetzt wurde, daß mehrere Perso nen bleibend angestellt werden sollen. Präsident Cuno: Begehrt Jemand das Wort? Der Aus schuß ist der Ansicht, daß auch in dem vorliegenden Falle eine Wiederholung der früher, bei Gelegenheit der Uebernahme der sächsisch-bayerschen Bahn auf den Staat gestellten Anträge 1—5. Seite 235. zweckentsprechend sein werde, und rathet uns an, uns für Wiederholung der bezeichneten Anträge mit
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