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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Mimsterialverordnungen behufs „einer geneigten Unter suchung" überreicht und nach vorgängiger Beschreibung einiger angeblicher Erfindungen wiederholt die Bitte an die Kammer richtet, die Prüfung seiner Entdeckungen bei der Staatsregierung „zu bevorworten". Präsident Cuno: Es ist dies die 16. Eingabe Leidert's an die zweite Kammer. Es wird ihr kaum ein anderes Ge schick zuzutheilen sein, als den neuerlich eingegangenen Schriften. Sie enthält nichts Neues. Leidert beschwert sich wiederholt darüber, daß die Staatsregierung seine Erfindungen gleichgültig von der Hand gewiesen habe, und sucht durchaus ein anderes Ergebniß zu erreichen. Er führt an, es wäre ihm jetzt gelungen, „ein aus dem Schwefel Llartis et Vonsris be reitetes Gas" zu erfinden, das von außerordentlicher Wirkung für verschiedene, von ihm bezeichnete Zwecke sei. Ich glaube, wir werden uns damit begnügen müssen, die Eingabe zu den Acten zu nehmen. — Für heute sind wegen dringender Ab haltungen entschuldigt die Abgg. Ziesler, Jesorka und Hülße. Der Letztere, der Abg. Hülße, bittet überdies, ihm vom 30. April bis zum 11. Mai Urlaub zu ertheilen, weil er ge- nöthigt sei, sich nach Leipzig zu begeben, um dort an den Arbeiten der Begutachtungscommission für die Aufstellung der gewerblichen Gegenstände Antheil zu nehmen. Wollen Sie dem Abg. Hülße den erbetenen Urlaub ertheilen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wir können nun zu unserer Tagesordnung übergehen, und gebe ich demgemäß zunächst dem Abg.Oehmichen das Wort, um den von ihm angekündigten Gesetzentwurf, baupolizeiliche Maaßregeln zu Abwendung von Feuersgefahr auf dem Lande betreffend, zu begründen. Abg. Oehmichen: Meine Herren! Die Baupolizei verordnung vom 11. März 1841 enthält nächst so manchen sehr nützlichen und zweckmäßigen Bestimmungen auch mehrere Bestimmungen, die, namentlich für Bauende auf dem platten Lande, mit vielen Unzutraglichkeiten und Nachtheilen ver knüpft sind. Es ist das schon dadurch bewiesen, daß sehr häufig Dispensationen fürBauendeeingeholt und ertheiltwer- den mußten. Diese Ertheilung von Dispensationen führte aber Weitläufigkeiten, Geldkosten rc. oftmals in einer unverhält- nißmäßigen Weise herbei, so daß, da mir diese Verhältnisse genau bekannt geworden sind, ich mich veranlaßt fühlte, in der 18. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer die Staats regierung zu fragen, ob sie noch bei dem jetzigen Landtage gemeint fei, ein abgeändertes Baupolizeigesetz den jetzigen Kammern vorzulcgen? In der 20. Sitzung erhielt ich die Antwort, daß das bei dem jetzigen Landtage, überhäufter Ge schäfte wegen, nicht der Fall sein könne, wiewohl der Herr Staatsminister zugab, daß die Baupolizeiverordnung vom Marz 1841 wohl mancherlei Unzuträglichkeiten hätte. Ich habe mir damals einen Vorbehalt gestellt, und von diesem wollte ich mit Ihrer Zustimmung jetzt insofern Gebrauch ma chen, als ich von dem Rechte der Initiative Gebrauch mache, welches nach dem Gesetze vom 4. Marz 1849 den Kammern zusteht. Das von mir eingebrachte Gesetz enthalt wörtlich einige Paragraphen aus der Baupolizeiverordnung vom 11. März 1841, diejenigen nämlich, welche sich zeither als prak tisch gut bewiesen haben. Uebrigens aber enthält es, wie schon der Titel sagt, nur baupolizeiliche Maaßregeln für das platte Land. Es ist bekannt, daß diejenigen baupolizeilichen Maaß regeln, welche zur Abwendung der Feuersgefahr nöthig sind, nicht wohl in den Städten und auf dem platten Lande gleich sein können. Sie können es nicht einmal in einzelnen Städ ten sein, denn in großen und kleinen Städten sind auch die einschlagenden Verhältnisse verschieden, und auf alle Fälle sind sie nicht mit dem platten Lande gleich. Man war deshalb der Meinung, daß es wohl besser sein würde, wenn die Städte selbst Bauregulative aufstellten, die den örtlichen Verhält nissen angemessen sind. Diese Bauregulative könnte man den Regierungsbehörden zur Genehmigung vorlegen, und auf diese Weise würde vielleicht allen Bedürfnissen Genüge gelei stet. Eine zweite wichtigere Abänderung in dem vorliegenden Polizeigesetze gegen die angezogene Verordnung ist allerdings darin, daß eine geringereBeschränkung bei dem Anbauen von Wirthschaftsgebäudcn auf dem platten Lande stattfinden soll. In vielen Gegenden unsers Vaterlandes, namentlich in der jenigen, wo ich wohne, sind durch bessere Cultur des Bodens, durch Ausroden von Hölzern und durch das Urbarmachen von Lehden die Erträge der Oeconomien bedeutend vermehrt worden, und es ist für dieLandwirthe von großem Nachtheile, wenn ihnen nicht, oder nur in beschranktem Maaße gestattet ist, mehr oder weniger an schon stehende Wirthschaftsgebäude anbauen zu können, denn wenn sie den jetzt bestehenden gesetz lichen Bestimmungen überall nachkommen wollen, so dürfen sieneueWirthschaftsgebäude, wenn sie nicht ganz massiv gebaut werden, nickt in der Nähe des Wirthschaftshofes anlegen, sondern sic ein Stück weiter setzen; es entstehen dadurch für sie mancherlei Beschränkungen in der Bewirthschastung und mancherlei Nachtheile, und die sollen in dem neuen Baupoli zeigesetze vermieden werden. Man glaubt durch diese Bestim mungen die zeither sehr häufig stattgefundenen und wiederholt erwähntenDispensationen zu beseitigen, es werden, wenn das Gesetz in der Weise, wie es vorgelegt werden wird, Annahme findet, viel weniger Dispensationen ferner stattfinden und stattzufinden nöthig haben, als es zeither der Fall gewe sen ist. Es wird hauptsächlich das dadurch erreicht werden, daß man bei den Erlaubnißertheilungen zu Ballten den Ge meindevertretern und den Gemeindevorständen eine größere Selbstständigkeit bei Begutachtung des Bauplans einräumt, und dadurch auch dem Ziele nachstrebt, welches den Grund rechten sowohl, als überhaupt dem constitutionellen Systeme gemäß ist. Es würde übrigens von wir sehr anmaaßend sein,
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