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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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kcir ferner fortzubestehen. In dieser Voraussetzung habe ich bei Position 7 einen, und zwar allgemeinen Antrag Ihnen vorzulegen. Es wird allgemein über die bedeutende Höhe der Pensionslast im Lande geklagt, und dieser Umstand ist um so beherzigenswerther, als die Pensionen gegenwärtig nur auf eine Classe der Staatsbürger sich beziehen, nur auf die Classe der Staatsdiener, und man noch nicht dahin gekommen ist, allgemeine, alle Classen der Staatsbürger umfassende Anstal ten in dieser Richtung, namentlich allgemeine Witwen- Und Waisencassen zu gründen. Wenn nun auch wohl zu erwar ten ist, daß man künftig auch in dieser Richtung einen allge meinen national-socialen Standpunkt einnehmen, daß man auch hierbei das Augenmerk darauf richten werde, für alle Classen der Staatsbürger gleichmäßigen vorsorglichen Be dacht zu nehmen, so muß es doch jetzt unsere Aufgabe sein, die Lasten des Staates, die ihm nur für eine Classe der Staats bürger aufgelegt werden, zu vermindern, so weit uns dies möglich ist, und diesen Zweck verfolgt mein Antrag. Es tritt, meine Herren, bei den Ministern in konstitutionellen Staa ten der'Umstand ein, daß zwischen der Anstellung der Staats minister und der andern Staatsdiener ein wesentlicher Unter schied vorhanden ist. Ich will hierbei die vernommene neue Theorie des Staatsrechtcs, welche einen Unterschied zwischen einer konstitutionellen und einer parlamentarischen Regie rung heraussindet, ganz unberücksichtigt lasten; denn für meinen Antrag ist es gleichgültig, ob man hier von dieser kon stitutionellen oder parlamentarischen Negierung spricht. Die Minister sind von zwei Seiten in der Dauer ihrer Anstellung abhängig, einmal von Seiten der Krone, anderseits von Seiten der Volksvertretung. Dies macht ihre Stellung wan delbarer als die der übrigen Staatsdiener. Wenn aber der Wechsel der Minister öfter und häufig eintritt, so wird dadurch die Pensionslast wesentlich erhöht, und um dies zu beseitigen, erlaube ich mir einen Antrag an Sie zu bringen. Der Antrag geht dahin: „Der Gehalt der Staatsminister besteht aus einer festen Besoldung und einem Dienstgenusse. Die feste Besol dung beträgt dasjenige Einkommen, was der zum Staats minister Ernannte in seiner frühem Dienststelle bezog, oder ZOOOKHaler, dafern derselbe noch nicht im Staatsdienste war. Abgehende Staatsminister sind verbunden, in ihre frühere oder in eine derselben entsprechende Dienststelle wieder einzu treten, falls sie nicht nach dem Pensionsgesetze Anspruch auf Pensionirung haben. Wartegeld und Pension werden nach der festen Besoldung berechnet." Einer weitern Motivirung wird dieser Antrag nach demjenigen, was ich eben vorausge schickthabe, kaum bedürfen. Ich werde daher erwarten, welchen Gang die Berathung über ihn nimmt, ob er namentlich über haupt die nöthige Unterstützung findet, und werde dann, je nach Umstanden, mir nochmals erlauben, ihn näher zu be leuchten. Präsident Cu n o: Der Antrag des Abg. Wigard lautet, um ihn zu wiederholen, so: „Der Gehalt der Staatsminister besteht aus einer festen Besoldung und einem Dienstgenusse. Die feste Besoldung beträgt dasjenige Einkommen, was der zum Staatsminister Ernannte in seiner frühem Dienststelle bezog, oder 3000Thaler, dafern derselbe noch nicht im Staats dienste war. Abgehende Staatsminister sind verbunden, in ihre frühere oder in eine derselben entsprechende Dienststelle wieder einzutreten, falls sie nicht nach dem Pensionsgesetze An spruch auf Pensionirung haben. Wartegeld und Pension werden nach der festen Besoldung berechnet." Ich setze vor aus, daß der Abg. Wigard beabsichtigt, die Kammer möge sich in dieser Weise in der Landtagsschrift erklären. Unterstützen Sie diesen Antrag? — Zahlreich. Abg. Rewitzer: Ich habe den Antrag unterstützt, ohne dabei die Absicht zu haben, ftineAnnahme sofort zu empfehlen. Ich glaube, dieser Antrag ist so tief eingreifend, daß man sich nicht sofort darüber entschließen wird, ob man für seine An nahme oder Ablehnung zu stimmen hat; ich bin der Ansicht, daß der Antragsteller sich dahin erkläre, diesen Antrag dem dritten Ausschüsse zu weiterer Begutachtung zu überweisen. Abg. Müller (aus Niederlößnitz): Ich darf im Namen der großen Mehrheit des Finanzausschusses die Versicherung geben, daß ihn der von dem Abg. Wigard angeregte Gegen stand bei der Berathung der Ihnen bereits vorgelegenen Ab teilung des Budgets, des Ministeriums des Innern, lebhaft beschäftigt hat, daß auch wir die dringende Nothwendigkeit einer derartigen Regulirung der Ministergehalte vollständig anerkannt haben. Vorzugsweise auf einen dahinzielenden Antrag beziehen sich die Worte, deren Sie sich aus dem Ein gänge des von dem Abg. Hülße erstatteten Berichtes erinnern werden, daß der Ausschuß sich nach dem Schlüsse der speciel- len Berathung über die einzelnen Departements noch einige allgemeine Anträge zu stellen vorbehält. Nach der Versiche rung also, daß der dritte Ausschuß sich bereits mit diesem Gegenstände beschäftigt hat, erlaube ich mir Sie zu ersuchen, den von dem Abg. Rewitzer angedeuteten Weg zu betreten und den von dem Abg. Wigard gestellten Antrag dem dritten Aus schüsse zur Begutachtung und Berichterstattung zu über weisen. Abg. Wigard: Ich kann mich damit vollständig einver standen erklären, daß der Antrag dem Finanzausschüsse über wiesen wird. Es genügt mir, wenn er überhaupt zur Erör terung und, wie ich hoffe, zur Annahme kommt. Präsident Cuno: Wünscht noch Jemand nach dieser Erklärung des Abg. Wigard zu sprechen? Berichterstatter Abg. Haberkorn: Ich kann nur voll- ständig dasjenige bestätigen, was der Abg. Müller aus Nieder lößnitz der Kammer mitgetheilt hat. Der Ausschuß hat sich gerade die Entschließung über die beregte Frage bis nach Berathung der sämmtlichen Ausgabepositionen Vorbehalten. Es wird übrigens der Vorschlag des Abg. Rewitzer auch durch den Umstand gerechtfertigt, daß in einigem Verzüge keine Ge-
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