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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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schon neulich bei Gelegenheit des Ministeriums des Innern einen lebhaften Streit in der Kammer gehabt. Vielleicht ist der HerrBerichterstatter im Stande,anzugeben, wie hoch etwasich diese Unterstützungssummen und Remunerationen belaufen; könnte er einige Auskunft darüber geben, so würde iAbean- tragen, daß von den 1250Thalern ebensoviel gekürzt wird. Regierungscommissar v. Weißenbach: Ich kann dem geehrten Herrn Antragsteller die Auskunft ertheilen, daß un ter den 1250 Thlrn.: 48 Lhlr. Kleidergeld, 100 Lhlr. für die Verwaltung der Redactionskasfe und 40Khlr. für die Verwaltung des Canzleifonds mit begriffen sind, alles Uebrige wird auf reine Canzleibedürfnisse verwendet. Bei der Gelegenheit erlaube ich mir noch zurückzukommen auf die Bemerkung, die S. 204 des Deputationsbericht niedergelegt ist und.die dahin geht, daß der bei Gelegenheit derBerathung des Budgets für das Ministerium des Innern unter,11. ge stellte Antrag auch gleiche Anwendung auf das Budget der übrigen^Departements erleide. Aus der Fassung, wie er da mals gestellt worden ist, geht nicht ganz deutlich hervor, was eigentlich darunter hat verstanden werden sollen; wahrschein lich war die Absicht des geehrten Ausschusses dahin gegangen, daß solche Emolumente einzelner Angestellter, die nicht als bloße Entschädigung fürDienstaufwand anzusehen sind, nicht haben sollen von der Uebertragung aus den dazu bisher be nutzten Dispositionsquantis oder Canzleifonds gänzlich aus geschieden werden, sondern hauptsächlich nur dahin, daß sie nicht als versteckte Ausgaben erscheinen. Deshalb hat man den Wunsch dabei gehegt, daß sie bei den Nachweisungen über die Ausgabepositionen selbst sofort klar und ersichtlich seien und man so noch freie Hand behalte, sie nach Befinden als blos transitorische Ausgaben zu verwilligen. Es würde also für die sen Zweck kaum nothwendig sein, eine besondere Ausscheidung aus diesen Dispositionsquantis bei der Verreichung oder Ver ausgabung eintreten zu lassen; man hat vielmehr zeither ge rade diese Uebertragung aus diesen Dispositionsquantis le diglich aus Rücksichten der Vereinfachung j,deH Rechnungs werks getroffen. Es würde aber der Zweck, der diesem An träge unterliegt, auch vollkommen erreicht werden, wenn eben in den künftigen speckellen Nachweisungen bei der Rubrik „für Dispositionsquanta" speciell mit angegeben würde, welche Emolumente und in welchem Betrage solche darunter mit begriffen sind. Es wird, wenn dieser Gegenstand im Finanzausschüße der ersten Kammer berathen wird, sich viel leicht am passendsten die Gelegenheit darbieten, eine präcisere Fassung des Antrags in Vorschlag zu bringen; vorläufig glaubte ich aber diese Bemerkung hier machen zu müssen. diese Erklärung widerhole ich auch jetzt, ich muß aber dabei der Krone das verfassungsmäßige Recht, diesen sechsten Minister posten besetzen zu können, ausdrücklich wahren, füge jedoch die Versicherung hinzu, daß von diesem Rechte nur jin drin genden Fällen Gebrauch gemacht werden wird. Abg. Rewitzer: Der von dem Herrn Staatsminister soeben ausgesprochenen Verwahrung^ des verfassungsmäßig begründeten Rechtes der Regierung hätte es nicht bedurft, we der dem Ausschüsse noch sonst Jemandem in der Kammer ist es eingefallen, dieses Recht antasten zu wollen, es ist nur der vollständig gerechtfertigte Wunsch ausgesprochen, daß nicht blos die zeither unbesetzte Stelle nicht wieder besetzt, sondern überhaupt die Ministerstellen vermindert werden möchten. Was mein Nachbar über die Größe des Canzleiaufwands ge sprochen hat, darin kann ich ihm nur beistimmen, ohne zugleich zugeben zu können, daß diese Summe gegenwärtig gemin dert werden könne, weil das wirklich Erforderliche nicht be messen werden kann. Ich habe früher schon erklärt, daß ich diesen Canzleiaufwand bei allen Verwaltungsstellen außer ordentlich hoch finde. Nach meiner Ansicht muß ungeheu res Material verwüstet werden, wenn für eine einzige Ver waltungsstelle 1200 Thlr. Canzleiaufwand gebraucht wird, denn die davon abgehenden Emolumente sind nur unbedeu tend; allein bestimmen läßt sich dies doch nicht, wie viel ge braucht werden soll, und man kann der Regierung nur drin gend empfehlen, hier so sparsam wie nur immer möglich zu Werke zu gehen. Präsident Cuno: Verlangt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall; ich schließe die Debatte und gebe dem Berichterstatter das Schlußwort. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: Der Abg. Cramer har von dem Herrn Regierungscommissar specielle Auskunft darüber erhalten, was bei dieser Position an Remu nerationen von dem Dispositionsfonds ausgezahlt wird; ich kann überdies noch versichern, daß dem Ausschuß speciell auch diese Summen mitgetheilt und beziehentlich die speciellen Nachweise mit zu den Acten des Ausschusses genommen wor den sind. Es wird sich der Abg. Cramer wohl auch bei der er folgten Mittheilung beruhigen können, zumal gerade bei die ser Position der Ausschuß in den gewährten Remunerationen keine Ungerechtigkeit und Unbilligkeit zu finden vermochte. — Was die von dem Herrn Regierungscommissar angefochtene Fassung des Antrages Slil) II., wie er bei Gelegenheit der Be richterstattung über das Ministerium des Innern gestellt wor den ist, anlangt, so halte ich nicht für nöthig, mich hier über diese Fassung in einen Streit einzulaffen; die Kammer hat bereits den Antrag des Ausschusses in der vorgeschlagcnen Fassung genehmigt, und ich meinerseits finde denselben auch vollständig deutlich und ausreichend, sollte jedoch später bei Staatsminister vr. Zschinsky: Was den Antrag an der ersten Kammer eine andere bessere Fassung des Antrags gefunden werden, nun dann wird immer die zweite Kammer langt, daß vor der Hand mit Besetzung der sechsten Minister stelle Anstand genommen werden möge, so habe ich zu bemer ken, daß die im Ausschuß anwesend gewesenen Regierungs- eommissare bereits erklärt haben, daß es zur Zeit nicht die Ab- , sicht derRegierung sey, den sechsten Ministerposten zu besetzen;j noch Gelegenheit haben, sich demselben anzufchlicßen oder den
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