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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Position die einzige Gelegenheit dazu sein dürfte, wenn nicht etwa ein Abgeordneter einen ausdrücklichen Antrag in Bezug auf das Ordenswesen überhaupt außerhalb des Budgets ein bringt. Deshalb würde ich die Herren bitten, daß wir noch einige Minuten diesem Gegenstände zuwendeten. Präsident Cuno: Wollen Sie, meine Herren, die Debatte für geschlossen ansehen? — Ist abgeworfen. Präsident Cuno: Der Reihenfolge nach hat nun der Abg. Rcwitzer das Wort. Abg. Rew itzer: Ich wollte mir nur ein paar kurze Bemerkungen gegen die vom Abg. Schwarze ausgestellte Behauptung erlauben. Es sagte derselbe nämlich, diese Po sition müßte verwilligt werden, einmal, weil es ein Recht der Krone sei, Orden zu verleihen, und dann, weil wir schon zu tief in die Unanzperiode hinein seien, als daß von einer Ab lehnung die Rede sein könne. Was nun die erste Behaup tung anlangt, man müsse diese Position bewilligen, weil ein Recht der Krone dabei in Frage käme, so kann ich dem minde stens in dieser Allgemeinheit nicht beilreten. Nicht bei jedem Rechte der Krone ist nothwendkg eine Geldbewilligung damit verknüpft. Würden die Ordensverleihungen auf das wirk liche Verdienst beschränkt, so würde schon an sich nur wenig Geld erforderlich sein; dann aber hat auch das Ordenswesen in seiner dermalkgen Gestalt nur für die Krone ein Interesse, nicht für das Volk. Was die zweite Behauptung anlangt, daß wir jetzt schon zu weit in die Finanzperiode hineingerathen seien, um die Position zu streichen, so würden wir, wenn dies wahr wäre, allerdings bei Berathung des Budgets sehr schlimm daran sein, denn dann wären wir überhaupt keines wegs mehr in der Lage, irgend eine Position zu mindern oder abzulehnen, das Bewilligungsrecht wäre dann überhaupt gar nicht mehr auszuüben. Was übrigens ganz im Allgemeinen den Werth der Orden betrifft, so glaube ich, daß er am aller besten durch den Herrn Staatsminister selbst charaeterisirt worden ist, indem derselbe geglaubt hat, den Beweis dafür von China herleiten zu müssen. Abg. v. Schwarze: MeineHerren! Ich werde mich auf die formellen Bedenken beschränken, wegen deren ich von zwei Seiten angegriffen worden bin, und sodann die Provo kation aufnehmen, welche der Abg. Evans vorgebracht hat. Wenn der geehrte Secretair Nake bemerkte, daß in dem Ge setze nicht ausdrücklich vorgeschrieben sei, daß Orden ausge- theilt werden sollten, sondern daß dieses Recht nur nachge lassen sei, so ist dieser Unterschied in Betreff des finanziellen Punktes ganz gleichgültig; denn wenn ich Jemandem ein Recht Nachlasse, und ihm also doch zugebe, daß er es ausübe, so müssen ihm auch die Mittel dazu gewährt werden, denn außerdem hieße das, das Recht nur dem Scheine nach ge währen, in der Bhat aber das Recht entziehen. Auf das jenige, was der Abg. Rewitzer gegen mich bemerkte, daß näm lich deshalb, weil hier ein Recht der Krone in Frage komme, damit nicht nothwendig ausgesprochen sek, daß eine Geldbe willigung von Seiten der Volksvertretung cintreten müsse, habe ich zu bemerken, daß mir dieser Einwand nicht ganz klar geworden ist, weil ich nicht absehe, wie die Krone von einem Rechte Gebrauch machen könne, wenn sie nicht zu gleicher Zeit die Mittel dargeboten erhält, dieses Recht zu effectuiren. Diese Bemerkung steht zugleich mit demjenigen in Zusammen hang, was ich dem Abg. Wigard zu entgegnen habe. Der Abg. Wigard hat ausdrücklich beantragt, die Position ganz abzulehnen; er hat nicht den Antrag gestellt, eine geringere Summe zu bewilligen, das würde etwas ganz Anderes gewe sen sein, sondern er will gar nichts dafür bewilligen, mithin derKrone die Mittel vollständig abschneiden, mitwelchen dieses Recht ausgeübt werden kann. Durch diese letztere Bemerkung erledigt sich auch der zweite Einwand, welchen der Abg. Re witzer gegen mich ausgesprochen hat, daß nämlich der von mir ausgesprochene Grund nicht stichhaltig sei, daß diese Po sition nicht verweigert werden könnte, weil wir bereits einen großen Lheil der Finanzpenode durchlebt hatten. Es ist mir nicht in den Sinn gekommen, zu behaupten, daß die Volksvertretung deshalb nicht das Recht haben soll, Positio nen zu schmälern und zu streichen, weil ein Theil der Finanz periode bereits abgelaufen sei; in den Fallen aber, wo em gesetzliches Recht vorliegt, welches also ausgeübt werden darf, und diese Ausübung nicht ohne Geldmittel erfolgen kann, liegt es wohl auf der Hand, daß nach Verfluß von anderthalb Jahren nicht die Ausgaben, welche auf Grund dieses Rechtes bereits gemacht worden sind, beanstandet werden können. Etwas ganz Anderes wäre es, ich wiederhole das, wenn von Seiten des Abg. Rewitzer und des Abg. Wigard gesagt wor den wäre, es sei zu viel bei dieser Position ausgegeben wor den, man wolle die Position auf etwas Geringeres herabsetzen und nur dies bewilligen. Die Provokation, welche der Abg. Evans gegen mich vorgebracht hat, nehme ich auf. Ich würde dies nicht gethan haben, da der Herr Antragsteller selbst Ju rist ist und in parlamentarischen Formen sich zu bewegen ge wöhnt ist; es sind aber die Bedenken nunmehr zum größten Theile durch die Erklärungen des Herrn Präsidenten beseitigt worden. Der Abgeordnete, welcher den Antrag gestellt, hat wohl nun selbst eingesehen, daß eine solche Cumulation der Anträge, wie sie in seinem Vorschläge bemerklich ist, nicht, wohl ausführbar gewesen sein würde. Der Antrag, welchen ich mir in Bezug auf den Wigard'schen Antrag zu stellen erlauben will, geht dahin: den Wigard'schen Antrag an einen Ausschuß zur Begutachtung zu verweisen, und zwar aus dem Grunde, weil, wieSke sich wohlAlle überzeugt haben werden, und wie uns der Abg. Wagner bereits angedeutet hat, die Sache in einigen Beziehungen wohl einer tieferen Erörterung bedarf, als daß sie nur so gelegentlich abgemacht werden könnte. Der Abg. Wigard hat auf die Verhandlungen über diesen Gegenstand in der Paulskirche Bezug genommen. Ich verweise ebenfalls darauf; man wird dort finden, wie sorg-
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