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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Präsident Cuno: Der Antrag des Abg.Biedermann ist, wenn ich ihn richtig gefaßt habe, auch nur für einen even tuellen anzuschen, und wird überhaupt nur in dem Falle zur Berücksichtigung kommen können, wenn der Wigardsche An trag an einen Ausschuß zurBerichterstattung verwiesen wird. Eventuell und für diesen Fall wünscht der Abg. Biedermann, daß die Regierung ersucht werden möge, alljährlich die erfolg ten Ordensverleihungen öffentlich bekannt zu machen. Wird der Antrag unterstützt? — Geschieht ausreichend. Abg. Schwedler: Ich gehe stets mit einem gewissen Mißbehagen daran, bei Gelegenheit einer Bewilligung, welche die Kammer aussprkcht, irgend eine Bitte oder irgend einen Antrag um Verminderung oder Abschaffung einer Position an das Ministerium zu richten. Es scheint mir einmal nicht ganz in dcrOrdnung zu sein, daß wir erstdas Geldgeben und dann hintennach bitten, die Position künftighin wegfallen zu lassen, richtiger wäre es jedenfalls, lieber das Geld nicht mehr zu geben, dann hängt die Entscheidung nicht von Andern, son dern von uns selbst ab. Es scheint mir das um so richtiger zu fein, wenn wir das Recht haben, diese Summen zu ver weigern, wenn uns keine Verbindlichkeit zur Bewilligung obliegt. Ich habe mich trotz der ausführlichen Auslegung des geehrten Abg. Schwarze bei dem besten Willen nicht über zeugen können, daß für uns irgend welche Verbindlichkeit vor liegt, diese 500 Thaler für die Ordensverleihung zu bewilligen. Es erscheint mir, wenn ich auch die Gesetze, durch welche die Orden ins Leben gerufen wurden, nachsehe, durchaus nicht daraus zu ersehen zu sein, daß gesagt worden ist: die Volks vertretung muß jährlich zu diesem Zwecke 500 Thaler her geben, es ist vielmehr blos gesagt: es bestehen diese Orden im Staate, und die Krone hat das Recht, sie zu verleihen, aber es ist kein Wörtchen darin gesagt, und der geehrte Abg. Schwarze hat dies selbst nicht behauptet, daß die Volksvertre tung oder das Land die Pflicht habe, der Krone zu Aus übung dieses Rechtes 500 Thaler zuzuschießen. Wir würden in eine sehr üble Lage kommen, wenn dieseAuslegung, die der Abg. Schwarze hier machen will, zur Geltung käme, wir würden dann in die Lage kommen können, der Krone sehr viel Geld geben zu müssen, damit sie alle Rechte ausüben könne, die ihr zuftehen. Es steht der Krone z. B. das Recht zu, verschiedene Schlösser und allerhand Dinge im 'Staate, die ausdrücklich in derBeilage l. dcrVerfassungsurkundegenannt sind, zu benutzen, und es folgt daraus doch nicht, daß wir die Verpflichtung haben, alle diese Dinge im Stande zu erhalten und dafür zu bezahlen, im Gegenthcil geschieht dies von der Civilliste. Hat die Krone das Recht, Orden zu verleihen, so muß dieselbe, wenn sie Geld dazu braucht, das Geld von der Civilliste nehmen. Im Allgemeinen ist dies wohl auch eine Sache, die eher zu Gunsten der Krone oder zur Aufrechterhal tung des Ansehens derselben, als zur Belohnung wahrer Ver dienste im Staate dient; namentlich die höhern und deshalb auch kostspieliger» Orden, die Groß-und Ehrenkreuze und wie ii. St. sie sonst heißen mögen, werden selten an verdiente ältere Staatsdiener verliehen, viel häufiger an auswärtige Diplo maten, Offiziere und an solche Leute, die um den Staat auch nicht das geringste Verdienst haben und die der größte Kheil der Staatsbürger nicht einmal im Entferntesten kennt. Was die Auslegung der Grundrechte Seitens des Abg. Schwarze anbelangt, so bin ich allerdings im höchsten Grade erstaunt gewesen zu hören, daß man daraus, daß die Grundrechte nicht ausdrücklich etwas verbieten, ableiten will, daß gerade dadurch festgestellt worden sei, daß Orden in jedem Staate bestehen müssen, es grenzt diese heutige Auslegung an diejenige, die wir Seiten der Ministerbank bei einer frühem Gelegenheit gehört haben, wo man sagte: es sei eine Lücke in der Gesetz gebung, und weil diese darin sei, so habe das Ministerium das Recht, diese auszufüllen. Die Grundrechte sagen ausdrück lich: es darf kein Staatsangehöriger von einem auswärtigen Staate einen Orden annehmen, es liegtin dieser Bestimmung eine gewiffeVerfehmung der Orden überhaupt, es ist damit gesagt worden: ihr sollt euch nicht durch Annahme von Orden bestechen lassens man hat aber damit ganz gewiß nicht festfetzen wollen, daß jeder Staat Orden haben müsse. Ich kann mich nicht dazu entschließen, diese Summe von 500 Thaler zu bewilligen, und erst wieder auf den langen Weg der Petition, den der Abg. Schwarze beantragt hat, die Sache zu verschieben. Die Budgetbc- rathung kommt in der Regel bei jedem Landtage zu guter Letzt dran, wenn nun bei dieser Gelegenheit noch ein Antrag gestellt und an den Petitionsausschuß verwiesen werden soll, so heißt dies am Ende weiter nichts, als man will die ganze Angelegenheit in den Acten begraben, damit sie nicht wieder an das Tageslicht kommt. Abg. 0. Wagner (aus Dresden): Ich muß mich doch dagegen im Namen des Petitionsausschuffes ganz entschieden verwahren, daß das, was diesem überwiesen wird, sä aots gelegt wird. Abg. Müller (aus Niederlössnitz): Ich will nur kurz meine Abstimmung motiviren, meine Herren. Ich habe mich bereits in dem Ausschüsse dahin ausgesprochen, daß jedenfalls der Natur der Sache nach diese Position, die an und für sich allerdings sehr unbedeutend ist, wohl der Civillistezuzuweisen sein werde, falls nicht überhaupt eine gänzliche Aufhebung der Orden Seiten der Regierung und der Krone beliebt wer den sollte. Ich glaube, daß nach den heutigen Erfahrungen die Staatsregierung der Ansicht sich zuneigen werde, daß die Erörterungen, welche bei Gelegenheit der Bewilligung dieser 500 Thaler hinsichtlich der Verleihung von Orden in neuerer Zeit und vermöge des Geistes der Gegenwart nothwendig zur Sprache gebracht werden müssen, in der That empfindlicher für die Regierung sein dürften, als die stillschweigende Ueber- nahme von 500 Thaler auf die Civilliste. Ich sehe überhaupt nicht ein,—wiewohl ich die gesetzliche Basis der Position für die Ordenscanzlei anerkannt und auch in dem Ausschüsse mich in 35*
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