Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
29 Hauptrechnungen unterlägen, hierbei aber oftmals Superrevision und Zurück gehen auf viele Jahre und bis zur Entstehung einer Post noth- wendig sei. Unter solchen Umständen schlagt der Ausschuß der Kam mer vor: die hier geforderten 8500 Lhaler etatmäßig und 323 Lhaler transitorisch zu genehmigen. Abg. Cramer: Es fällt mir auf, daß der Director der Oberrechnungskammer 300 Lhlr. Gehalt bekommt, der erste Rath 1400 Thlr., der zweite Rath 1200 Thlr. Man sollte meinen, daß der Director den höchsten Gehalt bekommen müßte. Wahrscheinlich findet aber hier nur eine Aemtercu- mulirung statt, indem der Director der Oberrechnungskam mer eigentlich ein anderes Amt bekleidet und nur für irgend einen Namen oder Titel zuschußweise noch 300 Thlr. als Di rector der Oberrechnungskammer bekommt.^Jch bitte den Herrn Berichterstatter um einige Auskunft über diesen Di rector. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: Der Herr Regierungscommissar, welcher heute anwesend ist, würde am besten Auskunft darüber ertheilen können, wie es sich mit der Stelle des Directors der Oberrechnungskammer verhält, denn er bekleidet diese Stelle selbst, ihm ist dasgDirectorium bei der Oberrechnungskammer übertragen und er bezieht als solcher die Summe von 300 Thlrn. Daß es aber vortheilhafter für die Staatscasse ist, 300 Thlr. für das unter allen Umständen nöthige Directorium zu bewilligen, als 1800 bis 2000 Thlr. Gehalt für einen besonders angestellten Director, das schien dem Ausschuß sehr einleuchtend. Der Ausschuß hat aber auch seinerseits Erkundigung über diese auffällig geringe Höhe des Gehalts eingezogen, jedoch bei den erhaltenen Mittheilungen Beruhigung gefaßt, da die Verhältnisse allerdings die Aus gabe vollständig rechtfertigen. Regierungscommissarv. Weißenbach: Ich habe nur Hinzuzufügen, daß das Directorium, welches gegenwärtig ei nem schon angestellten Beamten eines andern Ministeriums übertragen ist, keineswegs blos dem Namen nach besteht. Abg. Cramer: Ich kann doch nicht umhin, die Verwei gerung dieser 300 Thlr. zu beantragen, gerade da ein Rath im Ministerium der Finanzen mit der Oberaufsicht über die Lberrechnungskammer betraut ist. Entweder werden, glaube ich, dieAngelegenheiten der Oberrechnungskammerhinlänglich besorgt sein, wenn die beiden Räthe, ohne den Director, an der Spitze der Kammer stehen, oder wenn man das nicht will, muß dann einem Beamten, der ein Paar tausend Lhaler Ge halt bezieht, sofort noch eine Zulage gewahrt werden, wenn zu seinen übrigen, möglicherweise sehr wichtigen Functionen noch eine kleine Branche, die ihm sehr wenig Arbeit zu ver schaffen scheint, da er sich nur mit 300 Thlr. dafür entschädi gen läßt und nur den Namen hergiebt, hinzukömmt? Ich beantrage also die Streichung dieser 300 Thlr. Präsident Cuno: Es hat sich Niemand weiter ums Wort gemeldet. Wollen Sie, was der Abg. Cramer streitig gemacht hat, die unter 11 für den Direktor der Oberrechnungskammer etatmäßig angesetzten 300 Thlr. bewilligen? — Gegen eine Stimme Ja. Präsident C u n o: Wollen Sic die noch über diese 300 Thlr. etatmäßig geforderten 8200 Thlr. für die Oberrech nungskammer gutheißen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie auch die transitorische Forderung von 323 Thlr. unter 11 bewilligen? — Einstim mig Ja. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: Position 12. Gesetz- und Verordnungsblatt. Als Zuschuß zum Druck und andern bei dieser Position außer der auf dem Etat des Gesammtministeriums stehenden BcsoldungfürdasPersonalvorkommendenAusgaben werden, wie dies auch bei der letzten Finanzperiode der Fall war, 5000 Thaler gefordert. Vergleicht man nun aber die Ausgaben für das Gesetz- und Verordnungsblatt, so sind seit 1834 in keiner Finanzperiode 15,000 Lhaler vollständig gebraucht worden, man ersieht vielmehr, daß nur in 12,535 Thlr., 4,447 Thlr., 10,000 Thlr., 9,300 Thlr. und 7,000 Thlr. das Bedürfniß bestand. Schon bei Berathung des Budget 18H « fühlte man, daß die auch damals geforderten 5,000Thlr. jährlich zu hoch seien und fragte Seiten der Finanzdeputation an, ob nicht eine Verminderung möglich sei. Damals wurde aber dieser De putation die Antwort zu Lheil, man müsse auf den Fall Rück sicht nehmen, daß wegen zu erlassender weitläufiger Gesetze ein Jahrgang des Gesetz- und Verordnungsblattes zu einer weit stärker» Bogenzahl als zeither anwachse, wodurch die Kosten des Zuschusses um ein Beträchtliches sich erhöhen wür den, und komme noch hinzu, daß seit dem Jahre 1841 sowohl die unentgeltlich als auch die auf die diesfallsige Bestellung gegen dafür zu leistende gesetzliche Bezahlung abzuliefernden Exemplare des Gesetz- und Verordnungsblattes durchgehend auf Schreibpapier gedruckt würden, was im Vergleich zu früher» Jahren einen jährlichen Mehraufwand von circa 800 Thalern zur Folge habe. Allein wenn seit einer Reihe von mehrer» Jahren sich er wiesen hat, daß die Position zu hoch ist und jede jetzige Mehr forderung auch das jetzige Budget belastet und sofort von den Steuerpflichtigen aufgebracht werden muß, wenn ferner das Gesetzblatt vom Jahre 1849 keineswegs zu den stärker» zu rechnen ist, und für gedachtes Jahr bereits eine große Summe erspart sein muß, so läßt sich mit Zuversicht erwarten, daß die Summe von 3,000 Thalern jährlich zu dem hier gedachten Zwecke vollkommen ausreichen wird. Der Ausschuß schlägt daher vor: diese Position nur nach Höhe von 3,000 Thalern zu genehmigen, der übrigen 2,000 Thaler wegen aber die Genehmigung zu versagen. Um der Kammer schließlich eine Ueberstcht über den zeit- herkgen Aufwand dieses ganzen Departements zu gewähren, fügt der Ausschuß eine Vergleichungstabelle der Staatsaus-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder