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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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gaben desselben vomJahre1833 bis mit 1851 diesem Berichte sub L. bei. Abg. Wigand: Der Herr Berichterstatter sagt selbst bei Position 12, daß er den Ansatz von 51)00 Thlrn. für das Gesetz- und Verordnungsblatt zu hoch finde, und schlagt da her vor, daß 3000 Thlr. hinlänglich wären; es fehlt aber hier bei an allen Grundlagen, um' bestimmen zu können, ob das Gesetzblatt in seiner materiellen Erzeugung 5000 oder 3000 Thlr. kostet, und die Kammer ist daher nicht in der Lage, für 5000 oder 3000 Thlr., oder überhaupt für was immer für eine Summe stimmen zu können, wenn es nicht klar ist, wofür die Summe verlangt wird. Ich habe ungefähr berechnet, wie viel der Jahrgang des Gesetzblattes (durchschnittlich 50—60 Druckbogen stark) kostet; rechne ich, daß der Satz eines Bo gens höchstens 6 Thlr. betragt, so kommen 360 Thlr. heraus, rechne ich ferner 30 Ballen Papier, indem ich die Auflage zu 2500 Exemplare anschlage und den Ballen zu 15 Thlr., so ergiebt sich die Summe von 450 Thlrn., und es ist demnach das Gesetzblatt mit 1000—1100 Thlr. vollkommen herzu stellen. Nun aber glaube ich, daß nicht die ganze Auflage verschenkt wird, sondern es wird auch ein großer Theil ver kauft, denn es giebt mehrereBuchhändler, welche sich mit dem Debit des Gesetzblattes beschäftigen, mithin geht auch Geld für verkaufte Exemplare ein, welches wieder in die Staats kasse kommt. Ich kann also derKammernicht anrathen, 5000 öder 3000 Thlr., noch irgend etwas zu bewilligen, bis nicht die Unterlagen geschafft sind, woraus wir ersehen können, warum eine so große Summe für einen Gegenstand gefordert chird, der nicht den dritten Theil von dem kostet, was der Herr Berichterstatter vorschlägt. Abg. Cramer: Es sind noch mehrere Sachverständige in der Kammer, welche vom Druckwesen etwas verstehen. Ihnen allen kommt die Forderung von 3000 Lhalern für das Gesetz- und Verordnungsblatt so über alle Maaßen enorm vor, daß man ohne nähere Unterlagen wirklich nicht im Stande ist, diese Summe zu bewilligen. Wer nur irgend etwas vom Druck versteht, muß sich sagen, daß entweder das Mini sterium wahrhaft himmelschreiende Preise an den Drucker be zahlen muß, oder daß man nicht weiß, wie es zugeht, daß eine solche Summe verbraucht werden kann. Ich erkenne an, daß unser jetziger Finanzausschuß viel gründlicher zu Werke geht, als die viel gerühmte gründliche Finanzdeputation der al ten Standevcrsammlung. Der Bericht über das jetzige Capi- tel des Budgets umfaßt m den früheren Jahrgängen eine einzige Seite, unser Finanzausschuß ist viel vollständiger, klarer und übersichtlicher in seinem Bericht; indessen hier ver läßt er uns doch, er giebt keine Unterlagen, worauf wir diese Summe stützen könnten. Ehe sie bewilligt wird, muß der Fi nanzausschuß noch reden, er muß uns sagen, wie es möglich ist, daß so viel Geld aufgehen kann. . Staatsminister v. Zschinsky: Es ist der Antrag ge stellt worden, daß die Position von 5000 auf 3000 Lhaler II. K° (4. Abonnement.) herabgesetzt werde. Diesen Antrag, meine Herren, kann ich Ihnen nicht empfehlen, wohl aber würde ich dagegen nichts einzuwenden haben, wenn eine Herabsetzung von 5000 Tha- lern auf 4000 Lhalern stattsinden sollte. Ich habe zu bemerken, daß nach der Vergleichungstabellc unter L. und nach dem Rechenschaftsbericht v. 1.1833 bis mit Einschluß des I ihres 1^48 der Aufwand für das Gesetz- und Verord nungsblatt, in allen Finanzperioden, mit Ausnahme von zweien, jedesmal über 3000 Lhaler jährlich betragen hat. Es muß daher bedenklich sein, jetzt eine Herabsetzung bis auf 3000Thlr. eintretenzu lassen und dadurch eine Überschreitung bei dieser Position mit ziemlicher Gewißheit in Aussicht;» stel len. Es geht ja auch, wie Sie wissen, dem Staate nichts ver loren, wenn von der Bewilligungssumme etwas übrig bleibt; auchkann von dieser Summe zu andern Zwecken nichts verwen det werden. Bleibt von den bewilligten 4000 Thalern etwas übrig, so kommt das der Staatskasse wieder zu Gute. Ue- brigens sind die Rechnungen geprüft und für richtig befunden worden. Und ich kann der geehrten Kammer versichern, daß das Ministerium bei dieser Angelegenheit nicht, wie ein Abge ordneter glaubt, gewissenlos zu Werke gegangen ist. Ein Jahrgang, der eine Menge kleiner Gesetze enthält, kann mehr kosten, als der, welcher größere Gesetze enthält, weil das Aus tragen, das Versenden eines Gesetzstücks jedesmal, wenn ich nicht irre, zwischen 40 und 50 Lhaler kostet. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: Was die so eben von dem Herrn Staatsminister ausgesprochene An sichtanbelangt, daß man von den vorgeschlagencn 3000 bis auf die Summe von 4000 Thlr. heraufgchen möge, so ver mag der Ausschuß derselben nicht beizutreten. Wir haben uns im Finanzausschuß genau der Gründe bewußt zu werden gesucht, weshalb wir nur 3000 Thlr. Vorschlägen können; allein wir sind insbesondere aus dem Grunde, weil nachge- wicsen ist, daß man in der Finanzperiode 18U nur 7000 Thlr., in der Finanzpcriode 18-^ nur'4447 Thlr., in allen übrigen Finanzperioden aber nur wenig über 3000 Thlr. ge braucht hat, und weil das im vorigen Jahre erschienene Ge setz- und Verordnungsblatt einen gar nicht starken Jahrgang bildet, zu der Ueberzeugung gekommen, daß 3000 Thlr. im vorigen Jahre nicht gebraucht worden sind, und daß mithin für dieses Jahr und das nächste, selbst wenn diese Jahrgänge stärker werden sollten, die Summe von 3000Thlr. ausreichen dürste, ein etwaiger Mehrbedarf aber durch die Ersparnisse vom vorigen Jahre gedeckt werden könnte. Ich gebe jedoch gern zu, daß es sich hier nur von einem Berechnungsgelde handelt, und daß eigentlich dem Staate irgend etwas nicht verloren geht, wenn wir 4000 Thlr. verwilligten. Allein wir müssen doch den Gesichtspunkt fest im Auge behalten, daß, wenn wir jetzt 1000 Thlr. Mehr bewilligen, wir mit die sen 1000 Thlrn. die Steuerpflichtigen augenblicklich mehr be lasten, als es die Nothwendigkeit erheischt. Jetzt aber, wo das Budget eine so bedeutende Höhe erreicht hat, da muß es 36
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