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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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«Ns Men sehr darüm zu rhun sein, wenn auch nur 1000 Thlr. für diese Finanzperiodc zu ersparen und von den vorbcrechne- ten Ausgaben in Wegfall zu bringen sind. Haben wir aber die Ueberzeugung, daß die Bewilligung weiter als bis zu 3000 Thlr. nicht nothwendig ist, so können wir uns auch nur für diese 3000 Thlr. entscheiden^ und ich vermag Ihnen auch jetzt nichts Anderes anzurathen, als dem Ausschüsse beizustim men, weil ich mit dem ganzen Ausschüsse der Ueberzeugung bin, man werde damit auskommen. Nun ist aberder Haupt angriff gegen die Position von zwei Seiten her erfolgt. Es soll, wie Abg. Wigand behauptet, gar kein Nachweis geliefert worden sein, weshalb man soviel, nämlich 3000LHlr.fordere, und Abg. Cramer kann überhaupt nicht finden, weshalb diese 3000 Thlr. gefordert werden. Nun Beiden kann ich sofort die nöthige Aufklärung verschaffen, indem ich darauf Hinweise, daß der Aufschluß im Gesetze selbst liegt. Wenn wir nun voraussetzen mußten, daß den Volksvertretern die Kenntniß der Gesetze beiwohnt, so glaubten wir uns auch der Pflicht überhoben, uns ausdrücklich zur Rechtfertigung der Position auf das Gesetz berufen zu müssen. Es steht nämlich im Ge setz vom 6. September 1834 folgende Bestimmung: „Die ses Blatt, nämlich das Gesetz- und Verordnungsblatt, wird an die königlichen Justiz- und Verwaltungsbehörden, die Gerichtsstellen und Obrigkeiten, dieGeistlichen und geistlichen Behörden und Militairbehörden unentgeltlich verabfolgt." Nun bedenken Sie die große Anzahl von Personen, welche das Gesetz- und Verordnungsblatt unentgeltlich erhalten, dann werden Sic sich wohl davon überzeugen, daß dazu ein bedeutender Aufwand erforderlich ist. Es findet daher die Position selbst und die Höhe des Aufwandes in diesem Ge setze tz. 7, sowie in dem Nachweise, der eben in der Uebersicht gegeben worden ist, wornach man seit 1833—1848 jedesmal über 17,000 bis 7000 Thlr. jährlich gebraucht hat, die voll ständigste Begründung. Abg. Wigand: Meine Herren, wenn ich chierPosition 12 beanstandet habe, so habe ich es nicht sowohl im Interesse -er Volksvertretung, sondern im Interesse des Staatsmini steriums gethan. Ich glaube dabei nicht, dastdas Staats ministerium auch nur einen einzigen Groschen auf eine leicht sinnige Meise verausgabt hätte, das seissern von mir; aber ich glaube, daß das Ministerium sich hier Preise gefallen läßt, welche übertrieben sind. Es war dieses früher derselbe Fall mit der Leipziger Zeitung, und wäre das auch hier der Fall, so hat die Volksvertretung die heilige Pflicht, darauf aufmerk sam zu machen, damit auch hier die rechte Mitte getroffen werde. Was der Herr Berichterstatter gesagt hat, das steht gar nicht fest; es ist hier gar keine Unterlage gegeben., Eine richtige Unterlage ist nur die, woraus ich klar ersehen kann, was das Material zu einer Sache kostet; dann kann es sich nicht um die Höhe einer Summe handeln, sondern nur da rum, ob das Material gebraucht wird und die Preise richtig d°h. in Einklang mit den bestehenden Preisen zu bringen sind. Wenn bei einer Budgetvorlage z. B- gesagt wird, soviel Beamte sind zu besolden, und die Summe wird für jeden Einzelnen vom Minister herab bis zum letzten Portier angeführt, so sind das hinreichende Unterla gen. Conform muß auch bei dieser Position gesagt werden: 1) wieviel Exemplare von dem Gesetz-und Verord nungsblatt gedruckt werden, 2) was für den Bogen an Druck- und Setzkosten bezahlt wird, und 3) wie hoch der Ballen Druckpapier zu stehen kommt. Endlich müssen wir wissen, wieviel Exemplare von dem Gesetz- und Verordnungsblatt verschenkt und wieviel Exemplare verkauft werden. Erst dann ist eine Uebersicht möglich, erst dann kann man dem Hause anrathen, so und soviel Geld für Herstellung dieses Blattes zu bewilligen. Abg. Cramer: Der Berichterstatter ist unfern Fragen ausgewichen. Er hat uns zwar den Paragraph des Gesetzes vorgctragen, nach welchem die weltlichen und geistlichen Be hörden das Gesetz- und Verordnungsblatt unentgeltlich be kommen sollen, aber er hat uns nich t gesagt, wie groß die Auflage des Gesetz- und Verordnungsblattes ist, er hat auch nicht gesagt, wie viel Exemplare bezahlt werden, wie viele nicht. Es giebt nämlich eine Anzahl Privatleute, welche das Gesetz- und Verordnungsblatt für ihr Geld kaufen; er hat uns also weder etwas über den Aufwand, noch über die Ein nahme gesagt. Wer aber einige Kenntniß von der Sache hat, kann unmöglich glauben, daß so viel Kosten nothwendig sind. Der Herr Justizminister hat, wenn ich ihn recht ver standen habe, was mir sehr häufig nicht gelingt, davon ge sprochen, daß jedesmal die Versendung des Blattes 40 bis 50 Thlr. erfordere. Wenn das freilich dexFall ist, wenn für jede Nummer des Gesetz- und Verordnungsblattes zur Versen dung 40 bis 50 Thlr. gebraucht werden, was man durch die Post viel einfacher uttd unentgeltlich haben könnte, dann ist es erklärlich, daß man 3000 Thlr. oder 4000 Thlr. verlangen konntet Aber die Kosten können unmöglich so groß sein, und ob man nicht mindestens an den Kosten der Versendung die Hälfte oder noch mehr ersparen könnte, das gebe ich doch zu bedenken. Der Ausschuß kann es nicht übel Nehmen, wenn wir seinen Aufschluß nicht für genügend erächten und wün schen, die Sache möchte an ihn zürückgegeben werden, bis er uns klarere Vorlagen hierüber zu geben im Stande ist. Der Ausschuß ist vielleicht nicht bekannt mit den Verhältnissen, die hier einschlagen; wir können es aber nicht verantworten, eine so hohe Summe zu bewilligen. Abg. Müller (aus Niederlößnitz): Ich werde unwill kürlich durch diese Debatte an einen Vorgang erinnert,^wel cher sich während des vorigen Landtags hier ereignete, Es war dies, wie den Herren vielleicht erinnerlich sein wird, ein Angriff, welcher von Seiten eines Buchhändlers und Buch druckereiverständigen gegen den Aufwand, welchen die Leip ziger Zeitung an Druck, Redactions-und Expeditionskosten erforderte, gerichtet wurde. Ich bin der festen Ueberzeugung,
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